Hundesteuer Bedburg-Hau 2026
Stand: Satzung vom 3. Dezember 2024, geprüft am 4. Oktober 2026
In Bedburg-Hau richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 70 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 90 €, zusammen 180 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 115 €. Für einen gefährlichen Hund werden 500 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2023.
Bei zwei Hunden werden jeweils 90 €, ab drei Hunden jeweils 115 € pro Jahr fällig.
Steuersätze in Bedburg-Hau
| Hunde im Haushalt | je Hund | zusammen |
|---|---|---|
| 1 Hund | 70 € | 70 € |
| 2 Hunde | 90 € | 180 € |
| 3 oder mehr Hunde | 115 € | 345 € (bei 3) |
| Gefährlicher Hund | 500 € |
Wichtig: In Bedburg-Hau gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 2: auf Angriffslust oder Schärfe gezüchtete oder entsprechend ausgebildete Hunde, tierärztlich als bissig beurteilte Hunde, gefahrdrohend anspringende oder verletzende sowie unkontrolliert hetzende oder reißende Hunde; insbesondere Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und deren Kreuzungen; bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden 650 € je Hund
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Bedburg-Hau?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 70 € | 700 € |
| 2 Hunde | 180 € | 1.800 € |
| 3 Hunde | 345 € | 3.450 € |
| 1 gefährlicher Hund | 500 € | 5.000 € |
In Bedburg-Hau zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Bedburg-Hau: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Gemeinde Bedburg-Hau an. Hund in Bedburg-Hau anmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Bedburg-Hau
- Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 70 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 01.07.; bei Festsetzung nach dem 01.07. innerhalb eines Monats nach Zugang des Festsetzungsbescheides.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Bedburg-Hau abmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Aufenthalt bis zwei Monate: mitgebrachte, in einer anderen deutschen Gemeinde versteuerte oder steuerbefreite Hunde
- Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H)
- Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten bei dienstlich angeordneter Aufnahme, Eigentum und Finanzierung durch den Dienstherrn
- Geprüfte Hunde für den Rettungs- und Katastrophendienst mit nachgewiesener Verwendung
- Selbst gezogene Hunde im begünstigten Zwinger bis einschließlich sechs Monate
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde aus einem Tierheim in Bedburg-Hau für 36 Monate ab dem Übernahmemonat
- 50 % für einen erforderlichen Wachhund an Gebäuden mehr als 400 m vom nächsten zusammenhängend bebauten Ortsteil und mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt
- 50 % für Hunde mit VDH-anerkannter Therapie- oder Begleithundeprüfung bei regelmäßigem Einsatz in Kindertagesstätten, Schulen, Behinderten- oder Altenhilfe oder ähnlichen Einrichtungen; kein gewerblicher Therapiehundeeinsatz
- 50 % für einen Hund bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Bürgergeld sowie für einkommensmäßig gleichstehende Personen
- Zwingersteuer für anerkannte Züchter: die Hälfte des Steuersatzes von zwei Hunden; dritte und weitere Hunde steuerfrei
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Nordrhein-Westfalen
- Hundehaftpflicht
- In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Die vier Rassen nach § 3 Abs. 2 und ihre Kreuzungen sind gefährliche Hunde. Im Zweifel muss der Halter nachweisen, dass keine Kreuzung vorliegt. Für die zehn Rassen nach § 10 Abs. 1 und ihre Kreuzungen gelten fast dieselben Pflichten, aber ohne den Nachweis eines besonderen Interesses. Außerdem stellt die Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt im Einzelfall fest, dass ein Hund gefährlich ist, etwa nach einem Biss (§ 3 Abs. 3).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind an der Leine zu führen in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in umfriedeten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen (außer ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen), bei Versammlungen, Volksfesten und Veranstaltungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten (§ 2 Abs. 2 LHundG). Große Hunde sind innerorts auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anzuleinen (§ 11 Abs. 6). Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden. Ausgenommen sind Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 2 Abs. 3 LFoG). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per ordnungsbehördlicher Verordnung. Brut- und Setzzeit: Keine landesweite Leinenpflicht für die freie Landschaft. Nur in Europäischen Vogelschutzgebieten ist es vom 1. März bis 31. Juli verboten, Hunde unangeleint zu lassen, bezogen auf die im Schutzzweck genannten Vogelarten (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 LNatSchG NRW). Das Land ruft in Pressemitteilungen nur dazu auf, Hunde in dieser Zeit anzuleinen.
- Sachkunde
- Für kleine Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen großen Hund hält, muss die Haltung der Behörde anzeigen und seine Sachkunde nachweisen (§ 11 Abs. 1 und 2). Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist die Sachkundebescheinigung Teil der Erlaubnis. Bei großen Hunden kann die Sachkundebescheinigung auch von anerkannten Sachverständigen oder von den Tierärztekammern benannten Tierärzten kommen (§ 11 Abs. 3).
- Rechtsgrundlage
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz, LHundG NRW), Fassung vom 27. September 2016 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Bedburg-Hau im Vergleich
Bedburg-Hau liegt 26 € unter dem Median der 222 erfassten Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (96 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Bedburg-Hau Platz 30 von 222 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Bedburg-Hau Platz 157 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Bedburg-Hau | – | 70 € | 180 € |
| Kleve | 5 km | 60 € | 180 € |
| Kalkar | 7 km | 75 € | 200 € |
| Emmerich am Rhein | 9 km | 72 € | 192 € |
| Goch | 10 km | 65 € | 200 € |
| Rees | 14 km | 60 € | 156 € |
| Median Nordrhein-Westfalen | – | 96 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bedburg-Hau
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Bedburg-Hau für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Bedburg-Hau 180 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 90 €.
Gibt es in Bedburg-Hau einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Bedburg-Hau 500 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 70 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Bedburg-Hau anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Bedburg-Hau innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Gemeinde bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Bedburg-Hau fällig?
Die Hundesteuersatzung von Bedburg-Hau nennt als Fälligkeit: jährlich zum 01.07.; bei Festsetzung nach dem 01.07. innerhalb eines Monats nach Zugang des Festsetzungsbescheides.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Gemeinde Bedburg-Hau vom 03.12.2024, beschlossen am 28.11.2024, in Kraft seit 01.01.2025
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 3. Dezember 2024
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
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