Hundesteuer Kalkar 2026

In Kalkar richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 75 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 100 €, zusammen 200 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 125 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2022.

Bei zwei Hunden kostet jeder Hund 100 € im Jahr, ab drei Hunden jeder 125 €.

Ein Hund75 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen200 €pro Jahr
Gefährlicher Hund600 €pro Jahr

Steuersätze in Kalkar

Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt, gültig ab 1. Januar 2022
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund75 €75 €
2 Hunde100 €200 €
3 oder mehr Hunde125 €375 € (bei 3)
Gefährlicher Hund600 €

Wichtig: In Kalkar gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 2: auf Aggressivität gezüchtete oder zum Nachteil von Menschen ausgebildete Hunde, nach tiermedizinischem Gutachten bissige Hunde sowie gefährlich anspringende oder unkontrolliert hetzende oder reißende Hunde; insbesondere Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und deren Kreuzungen. Je gefährlichem Hund 600 €; keine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung nach § 8 Abs. 5.

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Kalkar?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 75 € 750 €
2 Hunde 200 € 2.000 €
3 Hunde 375 € 3.750 €
1 gefährlicher Hund 600 € 6.000 €

In Kalkar zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Kalkar: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme; bei eigenen Welpen binnen 2 Wochen nach Vollendung des dritten Lebensmonats; bei Zuzug innerhalb der ersten 2 Wochen des Folgemonats bei der Stadt Kalkar an. Hund in Kalkar anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Kalkar gilt:
    • Hunde aus Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen mit Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 Tierschutzgesetz: 12 Monate ab dem Ersten des Übernahmemonats
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 75 € im Jahr. Fällig: Jährlich am 15.02.; erstmals einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheides. Wahlweise vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11., außer bei nur einem Hund nach § 2 Abs. 1 Buchst. a oder einer Ermäßigung nach § 5.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Kalkar abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Aufenthalt bis zu zwei Monate: mitgebrachte, in einer anderen deutschen Gemeinde versteuerte oder steuerbefreite Hunde
  • Vorübergehend in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen von Tierschutzvereinen untergebrachte Hunde bei ordnungsgemäßer Buchführung
  • Blindenführhunde
  • Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H)
  • Hunde an Bord von ins Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen
  • Hunde aus Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen mit Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 Tierschutzgesetz: 12 Monate ab dem Ersten des Übernahmemonats

Ermäßigt wird

  • 50 % für erforderliche Wachhunde an Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt, nur für einen Hund
  • 50 % für verwendete Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit anerkannter Prüfung, nur für einen Hund
  • 50 % für erforderliche Wachhunde auf landwirtschaftlichen Anwesen mehr als 400 m vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt, nur für einen Hund
  • 50 % für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Arbeitslosengeld II sowie einkommensmäßig Gleichstehende, nur für einen Hund
  • 25 % für Jagdgebrauchshunde mit Brauchbarkeitszeugnis, nur für einen Hund

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Nordrhein-Westfalen

Hundehaftpflicht
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Die vier Rassen nach § 3 Abs. 2 und ihre Kreuzungen sind gefährliche Hunde. Im Zweifel muss der Halter nachweisen, dass keine Kreuzung vorliegt. Für die zehn Rassen nach § 10 Abs. 1 und ihre Kreuzungen gelten fast dieselben Pflichten, aber ohne den Nachweis eines besonderen Interesses. Außerdem stellt die Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt im Einzelfall fest, dass ein Hund gefährlich ist, etwa nach einem Biss (§ 3 Abs. 3).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind an der Leine zu führen in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in umfriedeten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen (außer ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen), bei Versammlungen, Volksfesten und Veranstaltungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten (§ 2 Abs. 2 LHundG). Große Hunde sind innerorts auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anzuleinen (§ 11 Abs. 6). Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden. Ausgenommen sind Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 2 Abs. 3 LFoG). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per ordnungsbehördlicher Verordnung. Brut- und Setzzeit: Keine landesweite Leinenpflicht für die freie Landschaft. Nur in Europäischen Vogelschutzgebieten ist es vom 1. März bis 31. Juli verboten, Hunde unangeleint zu lassen, bezogen auf die im Schutzzweck genannten Vogelarten (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 LNatSchG NRW). Das Land ruft in Pressemitteilungen nur dazu auf, Hunde in dieser Zeit anzuleinen.
Sachkunde
Für kleine Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen großen Hund hält, muss die Haltung der Behörde anzeigen und seine Sachkunde nachweisen (§ 11 Abs. 1 und 2). Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist die Sachkundebescheinigung Teil der Erlaubnis. Bei großen Hunden kann die Sachkundebescheinigung auch von anerkannten Sachverständigen oder von den Tierärztekammern benannten Tierärzten kommen (§ 11 Abs. 3).
Rechtsgrundlage
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz, LHundG NRW), Fassung vom 27. September 2016 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Nordrhein-Westfalen

Kalkar im Vergleich

Kalkar liegt 21 € unter dem Median der 222 erfassten Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (96 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Kalkar Platz 49 von 222 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Kalkar Platz 207 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Kalkar–75 €200 €
Bedburg-Hau 7 km 70 € 180 €
Rees 8 km 60 € 156 €
Emmerich am Rhein 11 km 72 € 192 €
Goch 11 km 65 € 200 €
Kleve 12 km 60 € 180 €
Median Nordrhein-Westfalen–96 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Kalkar

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Kalkar für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Kalkar 200 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 100 €.

Gibt es in Kalkar einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Kalkar 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 75 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Kalkar anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Kalkar innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme; bei eigenen Welpen binnen 2 Wochen nach Vollendung des dritten Lebensmonats; bei Zuzug innerhalb der ersten 2 Wochen des Folgemonats anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Kalkar befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Kalkar gilt: Hunde aus Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen mit Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 Tierschutzgesetz: 12 Monate ab dem Ersten des Übernahmemonats.

Wann ist die Hundesteuer in Kalkar fällig?

Die Hundesteuersatzung von Kalkar nennt als Fälligkeit: Jährlich am 15.02.; erstmals einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheides. Wahlweise vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11., außer bei nur einem Hund nach § 2 Abs. 1 Buchst. a oder einer Ermäßigung nach § 5.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Kalkar vom 31. August 1973 in der Fassung der letzten Änderung vom 7. Dezember 2021
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
7. Dezember 2021
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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