Hundesteuer Emmerich am Rhein 2026
Stand: Satzung vom 20. Mai 2026, geprüft am 1. Oktober 2026
In Emmerich am Rhein richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 72 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 96 €, zusammen 192 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 120 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.
Hunde, die zu therapeutischen Zwecken in Schulen eingesetzt werden, und geprüfte Rettungshunde sind von der Steuer befreit.
Steuersätze in Emmerich am Rhein
| Hunde im Haushalt | je Hund | zusammen |
|---|---|---|
| 1 Hund | 72 € | 72 € |
| 2 Hunde | 96 € | 192 € |
| 3 oder mehr Hunde | 120 € | 360 € (bei 3) |
| Gefährlicher Hund | 600 € |
Wichtig: In Emmerich am Rhein gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.
Als gefährlich gilt: § 2 Abs. 1 d und Abs. 3: gefährliche Hunde nach § 3 LHundG NRW und Hunde bestimmter Rassen nach § 10 LHundG NRW (Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und Kreuzungen) sowie im Einzelfall festgestellte gefährliche Hunde, angemeldet nach dem 12.09.2000: 600 € je Hund
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Emmerich am Rhein?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 72 € | 720 € |
| 2 Hunde | 192 € | 1.920 € |
| 3 Hunde | 360 € | 3.600 € |
| 1 gefährlicher Hund | 600 € | 6.000 € |
In Emmerich am Rhein zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Emmerich am Rhein: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Emmerich am Rhein an. Hund in Emmerich am Rhein anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Emmerich am Rhein
- Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 72 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Emmerich am Rhein abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz oder der Hilfe von Personen mit Merkzeichen BL, GL, TBl, aG oder H dienen
- Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde an Bord von im Schifffahrtsregister eingetragenen Schiffen
- Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden
- Geprüfte Rettungs- und Katastrophenschutzhunde
- Hunde, die zu therapeutischen Zwecken in Schulen eingesetzt werden
- Keine Befreiung oder Ermäßigung für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen
Ermäßigt wird
- 50 % für geprüfte Melde- oder Schutzhunde
- 75 % (Steuer ein Viertel) für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung (SGB XII) oder Bürgergeld (SGB II) und einkommensmäßig Gleichstehende, nur für einen Hund
Landesrecht in Nordrhein-Westfalen
- Hundehaftpflicht
- In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2, also kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
- Sachkunde
- Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
- Rechtsgrundlage
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)
Emmerich am Rhein im Vergleich
Emmerich am Rhein liegt 24,50 € unter dem Median der 162 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (96,50 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Emmerich am Rhein Platz 21 von 162 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Emmerich am Rhein Platz 105 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Emmerich am Rhein | – | 72 € | 192 € |
| Kleve | 9 km | 60 € | 180 € |
| Goch | 18 km | 65 € | 200 € |
| Bocholt | 26 km | 84 € | 216 € |
| Hamminkeln | 26 km | 60 € | 192 € |
| Kevelaer | 28 km | 70 € | 210 € |
| Median Nordrhein-Westfalen | – | 96,50 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Emmerich am Rhein
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Emmerich am Rhein für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Emmerich am Rhein 192 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 96 €.
Gibt es in Emmerich am Rhein einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Emmerich am Rhein 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 72 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Emmerich am Rhein anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Emmerich am Rhein innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Emmerich am Rhein fällig?
Die Hundesteuersatzung von Emmerich am Rhein nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom 16.12.1997, Lesefassung mit 7. Nachtragssatzung vom 20.05.2026 (rückwirkend in Kraft zum 01.01.2026)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 20. Mai 2026
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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