Hundesteuer Chemnitz 2026
In Chemnitz richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 100 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 135 €, zusammen 270 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 165 €. Für einen gefährlichen Hund werden 750 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2011.
Steuersätze in Chemnitz
| Hunde im Haushalt | je Hund | zusammen |
|---|---|---|
| 1 Hund | 100 € | 100 € |
| 2 Hunde | 135 € | 270 € |
| 3 oder mehr Hunde | 165 € | 495 € (bei 3) |
| Gefährlicher Hund | 750 € |
Wichtig: In Chemnitz gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde der Vermutung nach (American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und Kreuzungen; nicht Welpen bis 6 Monate) oder im Einzelfall durch das Ordnungsamt festgestellt (§ 2 Abs. 5 der Satzung, SächsGefHundG)
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde aus einem Tierheim, mit dem die Stadt Chemnitz einen Verwahrvertrag hat: 24 Monate befreit
- Hunde aus einem solchen Tierheim, die älter als acht Jahre sind: befreit
- Blindenführhunde
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen
- Jagdhunde mit bestandener Gebrauchshundeprüfung
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde (mind. 1 Jahr alt) zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- 50 % für geprüfte Therapie-, Schul-, Rettungs- oder Diensthunde
- 75 % (Steuer ein Viertel) für Hunde (mind. 1 Jahr alt) zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom bebauten Ortsteil entfernt
- Zwingersteuer für Züchter: 176 € je Zwinger
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
- Fällig: erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, dann vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich zum 1. Juli
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Sachsen
- Hundehaftpflicht
- In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde: Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung der Haltungserlaubnis (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Gefährlichkeit vermutet für diese Hundegruppen und deren Kreuzungen untereinander (§ 1 Abs. 1 DVOGefHundG), nicht für Welpen/Junghunde bis 6 Monate. Vermutung im Einzelfall widerlegbar durch Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen (Wesensanalyse), § 1 Abs. 2 DVOGefHundG; nach Halterwechsel neues Gutachten binnen eines Jahres. Haltung gefährlicher Hunde nur mit Erlaubnis der Kreispolizeibehörde (ab 18 Jahren, Sachkunde, Zuverlässigkeit, Haftpflicht, ausbruchsichere Unterbringung), § 5 GefHundG. Zucht- und Handelsverbot für Listenhunde (§§ 2, 3 GefHundG), Warnschild, Gemeinden müssen erhöhte Abgaben erheben (§ 10). Rasseliste: DVOGefHundG, https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2704-DVOGefHundG
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern nur an geeigneter Leine und mit Maulkorb (§ 6 Abs. 1 GefHundG); nur ein gefährlicher Hund pro Person; Verbot auf Spielplätzen, Liegewiesen, Badeanstalten. Weitere Regeln (z. B. Leinenpflicht) erlassen die Gemeinden per Polizeiverordnung (§ 14 GefHundG). Das Sächsische Waldgesetz enthält keine Hunde-Leinenpflicht.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für gefährliche Hunde Erlaubnis mit Sachkunde, Zuverlässigkeit und Haftpflicht (§ 5 GefHundG); Listenhunde können die Vermutung per Gutachten (Wesensanalyse) widerlegen (§ 1 Abs. 2 DVOGefHundG).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG), Fassung vom 11. Mai 2019 (geprüft am 28. September 2026)
Chemnitz im Vergleich
Chemnitz liegt 5 € unter dem Median der 6 erfassten Städte in Sachsen (105 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Chemnitz Platz 74 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Chemnitz | – | 100 € | 270 € |
| Zwickau | 33 km | 108 € | 280 € |
| Gera | 59 km | 96 € | 220,80 € |
| Dresden | 62 km | 108 € | 252 € |
| Plauen | 67 km | 80 € | 199 € |
| Leipzig | 68 km | 150 € | 300 € |
| Median Sachsen | – | 105 € |
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Chemnitz vom 24.11.2004, Lesefassung Stand Juli 2026 mit 4. Änderungssatzung vom 01.07.2026 (ausgefertigt 08.07.2026, Amtsblatt 29/2026 vom 16.07.2026)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 8. Juli 2026
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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