Hundesteuer Chemnitz 2026

In Chemnitz richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 100 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 135 €, zusammen 270 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 165 €. Für einen gefährlichen Hund werden 750 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2011.

Ein Hund100 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen270 €pro Jahr
Gefährlicher Hund750 €pro Jahr

Steuersätze in Chemnitz

Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt, gültig ab 1. Januar 2011
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund100 €100 €
2 Hunde135 €270 €
3 oder mehr Hunde165 €495 € (bei 3)
Gefährlicher Hund750 €

Wichtig: In Chemnitz gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde der Vermutung nach (American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und Kreuzungen; nicht Welpen bis 6 Monate) oder im Einzelfall durch das Ordnungsamt festgestellt (§ 2 Abs. 5 der Satzung, SächsGefHundG)

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde aus einem Tierheim, mit dem die Stadt Chemnitz einen Verwahrvertrag hat: 24 Monate befreit
  • Hunde aus einem solchen Tierheim, die älter als acht Jahre sind: befreit
  • Blindenführhunde
  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen
  • Jagdhunde mit bestandener Gebrauchshundeprüfung

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde (mind. 1 Jahr alt) zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • 50 % für geprüfte Therapie-, Schul-, Rettungs- oder Diensthunde
  • 75 % (Steuer ein Viertel) für Hunde (mind. 1 Jahr alt) zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom bebauten Ortsteil entfernt
  • Zwingersteuer für Züchter: 176 € je Zwinger

Anmelden, abmelden, bezahlen

  • Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
  • Fällig: erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, dann vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich zum 1. Juli
  • Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

Landesrecht in Sachsen

Hundehaftpflicht
In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde: Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung der Haltungserlaubnis (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Gefährlichkeit vermutet für diese Hundegruppen und deren Kreuzungen untereinander (§ 1 Abs. 1 DVOGefHundG), nicht für Welpen/Junghunde bis 6 Monate. Vermutung im Einzelfall widerlegbar durch Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen (Wesensanalyse), § 1 Abs. 2 DVOGefHundG; nach Halterwechsel neues Gutachten binnen eines Jahres. Haltung gefährlicher Hunde nur mit Erlaubnis der Kreispolizeibehörde (ab 18 Jahren, Sachkunde, Zuverlässigkeit, Haftpflicht, ausbruchsichere Unterbringung), § 5 GefHundG. Zucht- und Handelsverbot für Listenhunde (§§ 2, 3 GefHundG), Warnschild, Gemeinden müssen erhöhte Abgaben erheben (§ 10). Rasseliste: DVOGefHundG, https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2704-DVOGefHundG
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern nur an geeigneter Leine und mit Maulkorb (§ 6 Abs. 1 GefHundG); nur ein gefährlicher Hund pro Person; Verbot auf Spielplätzen, Liegewiesen, Badeanstalten. Weitere Regeln (z. B. Leinenpflicht) erlassen die Gemeinden per Polizeiverordnung (§ 14 GefHundG). Das Sächsische Waldgesetz enthält keine Hunde-Leinenpflicht.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für gefährliche Hunde Erlaubnis mit Sachkunde, Zuverlässigkeit und Haftpflicht (§ 5 GefHundG); Listenhunde können die Vermutung per Gutachten (Wesensanalyse) widerlegen (§ 1 Abs. 2 DVOGefHundG).
Rechtsgrundlage
Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG), Fassung vom 11. Mai 2019 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Sachsen

Chemnitz im Vergleich

Chemnitz liegt 5 € unter dem Median der 6 erfassten Städte in Sachsen (105 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Chemnitz Platz 74 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Chemnitz–100 €270 €
Zwickau 33 km 108 € 280 €
Gera 59 km 96 € 220,80 €
Dresden 62 km 108 € 252 €
Plauen 67 km 80 € 199 €
Leipzig 68 km 150 € 300 €
Median Sachsen–105 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Chemnitz vom 24.11.2004, Lesefassung Stand Juli 2026 mit 4. Änderungssatzung vom 01.07.2026 (ausgefertigt 08.07.2026, Amtsblatt 29/2026 vom 16.07.2026)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
8. Juli 2026
Zuletzt geprüft
28. September 2026

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