Hundesteuer Freiberg 2026
Stand: Satzung vom 5. Oktober 2001, geprüft am 1. Oktober 2026
In Freiberg kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 75 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2002.
Steuersätze in Freiberg
| Erster Hund | 60 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 75 € |
| Jeder weitere Hund | 90 € |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Freiberg?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 60 € | 600 € |
| 2 Hunde | 135 € | 1.350 € |
| 3 Hunde | 225 € | 2.250 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Freiberg: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Freiberg an. Hund in Freiberg anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Freiberg
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November oder als Jahresbetrag zum 1. Juli.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Freiberg abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Hunde, die innerhalb der letzten 12 Monate die Prüfung für Rettungs- bzw. Schutzhunde bestanden haben und für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
Ermäßigt wird
- 50 % für einen Hund zur Bewachung bewohnter Gebäude, die mehr als 300 m von anderen bewohnten Gebäuden entfernt sind
Landesrecht in Sachsen
- Hundehaftpflicht
- In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde: Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung der Haltungserlaubnis (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Gefährlichkeit vermutet für diese Hundegruppen und deren Kreuzungen untereinander (§ 1 Abs. 1 DVOGefHundG), nicht für Welpen/Junghunde bis 6 Monate. Vermutung im Einzelfall widerlegbar durch Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen (Wesensanalyse), § 1 Abs. 2 DVOGefHundG; nach Halterwechsel neues Gutachten binnen eines Jahres. Haltung gefährlicher Hunde nur mit Erlaubnis der Kreispolizeibehörde (ab 18 Jahren, Sachkunde, Zuverlässigkeit, Haftpflicht, ausbruchsichere Unterbringung), § 5 GefHundG. Zucht- und Handelsverbot für Listenhunde (§§ 2, 3 GefHundG), Warnschild, Gemeinden müssen erhöhte Abgaben erheben (§ 10). Rasseliste: DVOGefHundG, https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2704-DVOGefHundG
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern nur an geeigneter Leine und mit Maulkorb (§ 6 Abs. 1 GefHundG); nur ein gefährlicher Hund pro Person; Verbot auf Spielplätzen, Liegewiesen, Badeanstalten. Weitere Regeln (z. B. Leinenpflicht) erlassen die Gemeinden per Polizeiverordnung (§ 14 GefHundG). Das Sächsische Waldgesetz enthält keine Hunde-Leinenpflicht.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für gefährliche Hunde Erlaubnis mit Sachkunde, Zuverlässigkeit und Haftpflicht (§ 5 GefHundG); Listenhunde können die Vermutung per Gutachten (Wesensanalyse) widerlegen (§ 1 Abs. 2 DVOGefHundG).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG), Fassung vom 11. Mai 2019 (geprüft am 28. September 2026)
Freiberg im Vergleich
Freiberg liegt 22 € unter dem Median der 16 erfassten Städte in Sachsen (82 €). In Sachsen teilt sich Freiberg Platz 1 von 16 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Freiberg Platz 44 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Freiberg | – | 60 € | 135 € |
| Freital | 23 km | 60 € | 180 € |
| Meißen | 29 km | 60 € | 180 € |
| Chemnitz | 31 km | 100 € | 270 € |
| Radebeul | 31 km | 60 € | 180 € |
| Dresden | 31 km | 108 € | 252 € |
| Median Sachsen | – | 82 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Freiberg
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Freiberg für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Freiberg 135 € im Jahr: 60 € für den ersten und 75 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Freiberg einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Freiberg gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.
Bis wann muss ich einen Hund in Freiberg anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Freiberg innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Freiberg fällig?
Die Hundesteuersatzung von Freiberg nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November oder als Jahresbetrag zum 1. Juli.
Quelle
- Dokument
- Satzung der Stadt Freiberg über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 03.11.2000, zuletzt geändert am 05.10.2001 (Amtsblatt vom 24.10.2001), unveröffentlichte Neufassung
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 5. Oktober 2001
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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