Hundesteuer Döbeln 2026

In Döbeln kostet der erste Hund 48 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 96 €. Für einen gefährlichen Hund werden 384 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2012. Ab dem 1. Januar 2027 steigt die Steuer für den ersten Hund laut Beschluss des Stadtrats auf 72 €.

Ab 1. Januar 2027 steigt die Steuer auf 72 € für den ersten und 120 € für jeden weiteren Hund sowie 480 € für den ersten gefährlichen Hund.

Erster Hund48 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen144 €pro Jahr
Gefährlicher Hund384 €pro Jahr
Ab 1. Januar 202772 €erster Hund, vom Stadtrat beschlossen

Steuersätze in Döbeln

Hundesteuer pro Hund und Jahr, derzeitige Sätze gültig seit 1. Januar 2012
Pro Hundderzeitab 1. Januar 2027
Erster Hund48 €72 €
Zweiter Hund96 €120 €
Jeder weitere Hund96 €120 €
Gefährlicher Hund384 €480 €

Die neuen Sätze hat der Stadtrat beschlossen; die geänderte Satzung ist noch nicht veröffentlicht. Quelle: VSR/160/2026 mit Anlage 1 Hundesteuersatzung ab 01.01.2027, unverändert beschlossen am 24.09.2026 (157/18/2026), Stand 24. September 2026.

Als gefährlich gilt: Nach § 2 Abs. 3: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und Kreuzungen dieser Rassen (ausgenommen Welpen und Junghunde bis sechs Monate) sowie durch die Kreispolizeibehörde im Einzelfall als gefährlich festgestellte Hunde; jeder weitere gefährliche Hund 492 € jährlich

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Döbeln?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen
Hunde derzeit pro Jahr ab 1. Januar 2027 in 10 Jahren
1 Hund 48 € 72 € 720 €
2 Hunde 144 € 192 € 1.920 €
3 Hunde 240 € 312 € 3.120 €
1 gefährlicher Hund 384 € 480 € 4.800 €

Die Spalte „in 10 Jahren“ rechnet mit den Sätzen ab 1. Januar 2027 und nimmt an, dass sie danach gleich bleiben. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Döbeln: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen nach Beginn der Haltung oder Erreichen des steuerpflichtigen Alters bei der Stadt Döbeln an. Hund in Döbeln anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Döbeln
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet derzeit 48 € im Jahr, ab 1. Januar 2027 72 €. Fällig: jährlich am 1. Juli; bei unterjährigem Beginn frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Döbeln abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Blindenführhunde
  • Ausgebildete Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Therapie von Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts
  • Diensthunde, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird
  • Hunde von Jagdpächtern und Forstbediensteten mit Jagd als Dienstaufgabe
  • Aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen und ähnlichen Einrichtungen untergebrachte Hunde
  • Geprüfte Rettungshunde, die als Rettungshunde zur Verfügung stehen
  • Herdengebrauchshunde zur Bewachung von Tieren in erforderlicher Anzahl
  • Aufenthalt bis zwei Monate mit bereits bei Ankunft gehaltenen und in einer anderen deutschen Gemeinde versteuerten Hunden (§ 2 Abs. 2)

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zugelassener Bewachungsunternehmen oder gewerbsmäßiger Einzelwächter, die für den Wachdienst benötigt werden
  • 50 % für Hunde zur Bewachung bewohnter Gebäude mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt
  • 50 % für abgerichtete Hunde, die Artisten und Schausteller für ihre Berufstätigkeit benötigen
  • 50 % für Hunde, deren Halter nachweisbar Mitglied eines eingetragenen Hundevereins sind
  • 50 % für jagdlich verwendete Hunde mit Jagdeignungsprüfung von Jagdausübungsberechtigten mit Jagdschein
  • Ermäßigter Satz für jeden weiteren begünstigten Hund: 48 € jährlich; keine Ermäßigung für gefährliche Hunde

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Sachsen

Hundehaftpflicht
In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde ist der Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung Voraussetzung der Erlaubnis (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG). Eine Mindestsumme nennt das Gesetz nicht. Die Verwaltungsvorschrift Gefährliche Hunde nennt als marktüblich 1 Mio. Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Die Gefährlichkeit wird für diese drei Gruppen und ihre Kreuzungen untereinander vermutet (§ 1 Abs. 1 Satz 1 DVOGefHundG). Welpen und Junghunde bis sechs Monate sind ausgenommen (§ 1 Abs. 1 Satz 2). Der Halter kann die Vermutung bei der Kreispolizeibehörde mit einem behördlich anerkannten Gutachten über die Ungefährlichkeit des Hundes widerlegen (§ 1 Abs. 2). Nach einem Halterwechsel ist binnen eines Jahres ein neues Gutachten nötig. Daneben werden Hunde im Einzelfall als gefährlich festgestellt (§ 1 GefHundG).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde sind außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern an einer geeigneten Leine zu führen und tragen einen Maulkorb (§ 6 GefHundG). Das Sächsische Waldgesetz regelt keine Leinenpflicht, es verlangt nur, dass Waldbesucher die Lebensgemeinschaft Wald nicht stören (§ 11 Abs. 2 SächsWaldG). Das Sächsische Jagdgesetz verbietet, Hunde in Jagdbezirken ohne Aufsicht frei laufen zu lassen (§ 27 Abs. 2 SächsJagdG). Weitere Regeln, auch Leinenpflichten, erlassen die Gemeinden per Polizeiverordnung (§ 14 GefHundG). Brut- und Setzzeit: Eine landesweite Regel mit festem Zeitraum gibt es nicht. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten für bestimmte Zeiten festlegen.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen (§ 5 Abs. 1 GefHundG). Das gilt auch für Hunde der Listenrassen, solange die Vermutung der Gefährlichkeit nicht widerlegt ist. Die Prüfung ist mündlich und praktisch vor einem Prüfungsausschuss der Kreispolizeibehörde (§ 4 DVOGefHundG).
Rechtsgrundlage
Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) vom 24. August 2000, Fassung vom 1. Januar 2020 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Sachsen

Döbeln im Vergleich

Döbeln liegt 28 € unter dem Median der 30 erfassten Städte in Sachsen (76 €). In Sachsen teilt sich Döbeln Platz 3 von 30 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Döbeln Platz 32 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Döbeln–48 €144 €
Riesa 24 km 92 € 276 €
Meißen 25 km 60 € 180 €
Freiberg 28 km 60 € 135 €
Grimma 30 km 60 € 150 €
Burgstädt 31 km 100 € 235 €
Median Sachsen–76 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Döbeln

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Döbeln für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Döbeln 144 € im Jahr: 48 € für den ersten und 96 € für den zweiten Hund. Ab dem 1. Januar 2027 sind es 192 €.

Gibt es in Döbeln einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Döbeln 384 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 48 €. Ab dem 1. Januar 2027 sind es 480 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Döbeln anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Döbeln innerhalb von 2 Wochen nach Beginn der Haltung oder Erreichen des steuerpflichtigen Alters anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Döbeln fällig?

Die Hundesteuersatzung von Döbeln nennt als Fälligkeit: jährlich am 1. Juli; bei unterjährigem Beginn frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.

Ändert sich die Hundesteuer in Döbeln 2027?

Ja. Ab dem 1. Januar 2027 steigt die Steuer für den ersten Hund laut Beschluss des Stadtrats auf 72 €. Die neuen Sätze hat der Stadtrat beschlossen; die geänderte Satzung ist noch nicht veröffentlicht.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 07.09.2011, mit Erstreckung auf Ziegra und zuletzt auf Mochau durch Beschluss vom 20.10.2016
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
20. Oktober 2016
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026
Sätze ab 1. Januar 2027
VSR/160/2026 mit Anlage 1 Hundesteuersatzung ab 01.01.2027, unverändert beschlossen am 24.09.2026 (157/18/2026) , Stand 24. September 2026 (Beschluss; die geänderte Satzung ist noch nicht veröffentlicht)

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