Hundesteuer Riesa 2026

In Riesa kostet der erste Hund 92 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 184 €. Für einen gefährlichen Hund werden 300 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.

Hunde aus dem Tierheim Riesa sind in den ersten zwei Jahren steuerfrei.

Erster Hund92 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen276 €pro Jahr
Gefährlicher Hund300 €pro Jahr

Steuersätze in Riesa

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2025
Erster Hund92 €
Zweiter Hund184 €
Jeder weitere Hund184 €
Gefährlicher Hund300 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 3 der Satzung (GefHundG Sachsen): American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und ihre Kreuzungen sowie im Einzelfall behördlich als gefährlich festgestellte Hunde; erhöhter Satz ab dem siebenten Lebensmonat

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Riesa?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 92 € 920 €
2 Hunde 276 € 2.760 €
3 Hunde 460 € 4.600 €
1 gefährlicher Hund 300 € 3.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Riesa: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Riesa an. Hund in Riesa anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Riesa gilt:
    • Hunde aus dem Tierheim Riesa: im ersten und zweiten Jahr der Haltung befreit
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 92 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 15. Februar; bei Beginn im Laufe des Jahres einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Riesa abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Blindenführhunde
  • Hunde, die ausschließlich zum Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder hilfebedürftiger Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts dienen und dafür ausgebildet sind
  • Diensthunde für öffentliche Aufgaben, Hunde des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes
  • Hunde von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern, soweit für Forst- und Jagdschutz erforderlich
  • Herdengebrauchshunde (Hütehunde) in der erforderlichen Anzahl
  • Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend im Tierheim u. ä. Einrichtungen untergebracht sind
  • Hunde aus dem Tierheim Riesa: im ersten und zweiten Jahr der Haltung befreit
  • Keine Befreiung für gefährliche Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für Wachhunde von Bewachungsunternehmen oder Einzelwächtern
  • 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden mehr als 300 m von geschlossener Bebauung
  • Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde

Landesrecht in Sachsen

Hundehaftpflicht
In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde: Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung der Haltungserlaubnis (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Gefährlichkeit vermutet für diese Hundegruppen und deren Kreuzungen untereinander (§ 1 Abs. 1 DVOGefHundG), nicht für Welpen/Junghunde bis 6 Monate. Vermutung im Einzelfall widerlegbar durch Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen (Wesensanalyse), § 1 Abs. 2 DVOGefHundG; nach Halterwechsel neues Gutachten binnen eines Jahres. Haltung gefährlicher Hunde nur mit Erlaubnis der Kreispolizeibehörde (ab 18 Jahren, Sachkunde, Zuverlässigkeit, Haftpflicht, ausbruchsichere Unterbringung), § 5 GefHundG. Zucht- und Handelsverbot für Listenhunde (§§ 2, 3 GefHundG), Warnschild, Gemeinden müssen erhöhte Abgaben erheben (§ 10). Rasseliste: DVOGefHundG, https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2704-DVOGefHundG
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern nur an geeigneter Leine und mit Maulkorb (§ 6 Abs. 1 GefHundG); nur ein gefährlicher Hund pro Person; Verbot auf Spielplätzen, Liegewiesen, Badeanstalten. Weitere Regeln (z. B. Leinenpflicht) erlassen die Gemeinden per Polizeiverordnung (§ 14 GefHundG). Das Sächsische Waldgesetz enthält keine Hunde-Leinenpflicht.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für gefährliche Hunde Erlaubnis mit Sachkunde, Zuverlässigkeit und Haftpflicht (§ 5 GefHundG); Listenhunde können die Vermutung per Gutachten (Wesensanalyse) widerlegen (§ 1 Abs. 2 DVOGefHundG).
Rechtsgrundlage
Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG), Fassung vom 11. Mai 2019 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Sachsen

Riesa im Vergleich

Riesa liegt 10 € über dem Median der 16 erfassten Städte in Sachsen (82 €). In Sachsen steht Riesa auf Platz 11 von 16 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Riesa Platz 220 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Riesa–92 €276 €
Meißen 20 km 60 € 180 €
Radebeul 34 km 60 € 180 €
Grimma 41 km 60 € 150 €
Dresden 41 km 108 € 252 €
Freital 42 km 60 € 180 €
Median Sachsen–82 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Riesa

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Riesa für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Riesa 276 € im Jahr: 92 € für den ersten und 184 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Riesa einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Riesa 300 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 92 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Riesa anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Riesa innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Riesa befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Riesa gilt: Hunde aus dem Tierheim Riesa: im ersten und zweiten Jahr der Haltung befreit.

Wann ist die Hundesteuer in Riesa fällig?

Die Hundesteuersatzung von Riesa nennt als Fälligkeit: jährlich zum 15. Februar; bei Beginn im Laufe des Jahres einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.

Quelle

Dokument
Satzung der Großen Kreisstadt Riesa über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) in der Fassung vom 6. Februar 2025, Lesefassung (eAmtsblatt e05/2025 vom 07.02.2025)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
6. Februar 2025
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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