Hundesteuer Meißen 2026
Stand: Satzung vom 3. November 2021, geprüft am 1. Oktober 2026
In Meißen kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 120 €. Für einen gefährlichen Hund werden 420 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2022.
Steuersätze in Meißen
| Erster Hund | 60 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 120 € |
| Jeder weitere Hund | 120 € |
| Gefährlicher Hund | 420 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 4 der Satzung: vermutet bei American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbullterrier und ihren Kreuzungen, oder im Einzelfall festgestellt (z. B. aggressives Verhalten gegenüber Menschen oder Tieren)
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Meißen?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 60 € | 600 € |
| 2 Hunde | 180 € | 1.800 € |
| 3 Hunde | 300 € | 3.000 € |
| 1 gefährlicher Hund | 420 € | 4.200 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Meißen: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Meißen an. Hund in Meißen anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Meißen
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 15. Februar, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Blindenführhunde (höchstens 1 Hund)
- Hunde, die ausschließlich zum Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder hilfsbedürftiger Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts dienen (höchstens 1 Hund)
- Therapiehunde mit gültigem Nachweis (höchstens 1 Hund)
- Diensthunde, die ausschließlich öffentlichen Aufgaben dienen
- Hunde von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern, soweit für Forst- oder Jagdschutz erforderlich (höchstens 2 Hunde)
- Hunde, die zu wissenschaftlichen Zwecken in Instituten oder Laboratorien gehalten werden
- Rettungshunde in Vorbereitung oder mit bestandener Prüfung, wenn der Halter aktiv im Zivil- oder Katastrophenschutz oder Rettungsdienst ist
- Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen u. ä. Einrichtungen untergebracht sind
- Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
- Keine Befreiung für gefährliche Hunde
Ermäßigt wird
- Zwingersteuer für Züchter: 90 € im Jahr für die Hunde einer Rasse
Landesrecht in Sachsen
- Hundehaftpflicht
- In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde: Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung der Haltungserlaubnis (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Gefährlichkeit vermutet für diese Hundegruppen und deren Kreuzungen untereinander (§ 1 Abs. 1 DVOGefHundG), nicht für Welpen/Junghunde bis 6 Monate. Vermutung im Einzelfall widerlegbar durch Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen (Wesensanalyse), § 1 Abs. 2 DVOGefHundG; nach Halterwechsel neues Gutachten binnen eines Jahres. Haltung gefährlicher Hunde nur mit Erlaubnis der Kreispolizeibehörde (ab 18 Jahren, Sachkunde, Zuverlässigkeit, Haftpflicht, ausbruchsichere Unterbringung), § 5 GefHundG. Zucht- und Handelsverbot für Listenhunde (§§ 2, 3 GefHundG), Warnschild, Gemeinden müssen erhöhte Abgaben erheben (§ 10). Rasseliste: DVOGefHundG, https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2704-DVOGefHundG
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern nur an geeigneter Leine und mit Maulkorb (§ 6 Abs. 1 GefHundG); nur ein gefährlicher Hund pro Person; Verbot auf Spielplätzen, Liegewiesen, Badeanstalten. Weitere Regeln (z. B. Leinenpflicht) erlassen die Gemeinden per Polizeiverordnung (§ 14 GefHundG). Das Sächsische Waldgesetz enthält keine Hunde-Leinenpflicht.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für gefährliche Hunde Erlaubnis mit Sachkunde, Zuverlässigkeit und Haftpflicht (§ 5 GefHundG); Listenhunde können die Vermutung per Gutachten (Wesensanalyse) widerlegen (§ 1 Abs. 2 DVOGefHundG).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG), Fassung vom 11. Mai 2019 (geprüft am 28. September 2026)
Meißen im Vergleich
Meißen liegt 22 € unter dem Median der 16 erfassten Städte in Sachsen (82 €). In Sachsen teilt sich Meißen Platz 1 von 16 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Meißen Platz 44 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Meißen | – | 60 € | 180 € |
| Radebeul | 16 km | 60 € | 180 € |
| Riesa | 20 km | 92 € | 276 € |
| Freital | 22 km | 60 € | 180 € |
| Dresden | 22 km | 108 € | 252 € |
| Freiberg | 29 km | 60 € | 135 € |
| Median Sachsen | – | 82 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Meißen
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Meißen für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Meißen 180 € im Jahr: 60 € für den ersten und 120 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Meißen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Meißen 420 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Meißen anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Meißen innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Meißen fällig?
Die Hundesteuersatzung von Meißen nennt als Fälligkeit: jährlich zum 15. Februar, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids.
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) in der Großen Kreisstadt Meißen (Neufassung), beschlossen am 03.11.2021, in Kraft ab 01.01.2022
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 3. November 2021
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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