Hundesteuer Meißen 2026

In Meißen kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 120 €. Für einen gefährlichen Hund werden 420 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2022.

Erster Hund60 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen180 €pro Jahr
Gefährlicher Hund420 €pro Jahr

Steuersätze in Meißen

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2022
Erster Hund60 €
Zweiter Hund120 €
Jeder weitere Hund120 €
Gefährlicher Hund420 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 4 der Satzung: vermutet bei American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbullterrier und ihren Kreuzungen, oder im Einzelfall festgestellt (z. B. aggressives Verhalten gegenüber Menschen oder Tieren)

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Meißen?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 60 € 600 €
2 Hunde 180 € 1.800 €
3 Hunde 300 € 3.000 €
1 gefährlicher Hund 420 € 4.200 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Meißen: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Meißen an. Hund in Meißen anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Meißen
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 15. Februar, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Blindenführhunde (höchstens 1 Hund)
  • Hunde, die ausschließlich zum Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder hilfsbedürftiger Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts dienen (höchstens 1 Hund)
  • Therapiehunde mit gültigem Nachweis (höchstens 1 Hund)
  • Diensthunde, die ausschließlich öffentlichen Aufgaben dienen
  • Hunde von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern, soweit für Forst- oder Jagdschutz erforderlich (höchstens 2 Hunde)
  • Hunde, die zu wissenschaftlichen Zwecken in Instituten oder Laboratorien gehalten werden
  • Rettungshunde in Vorbereitung oder mit bestandener Prüfung, wenn der Halter aktiv im Zivil- oder Katastrophenschutz oder Rettungsdienst ist
  • Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen u. ä. Einrichtungen untergebracht sind
  • Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
  • Keine Befreiung für gefährliche Hunde

Ermäßigt wird

  • Zwingersteuer für Züchter: 90 € im Jahr für die Hunde einer Rasse

Landesrecht in Sachsen

Hundehaftpflicht
In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde: Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung der Haltungserlaubnis (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Gefährlichkeit vermutet für diese Hundegruppen und deren Kreuzungen untereinander (§ 1 Abs. 1 DVOGefHundG), nicht für Welpen/Junghunde bis 6 Monate. Vermutung im Einzelfall widerlegbar durch Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen (Wesensanalyse), § 1 Abs. 2 DVOGefHundG; nach Halterwechsel neues Gutachten binnen eines Jahres. Haltung gefährlicher Hunde nur mit Erlaubnis der Kreispolizeibehörde (ab 18 Jahren, Sachkunde, Zuverlässigkeit, Haftpflicht, ausbruchsichere Unterbringung), § 5 GefHundG. Zucht- und Handelsverbot für Listenhunde (§§ 2, 3 GefHundG), Warnschild, Gemeinden müssen erhöhte Abgaben erheben (§ 10). Rasseliste: DVOGefHundG, https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2704-DVOGefHundG
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern nur an geeigneter Leine und mit Maulkorb (§ 6 Abs. 1 GefHundG); nur ein gefährlicher Hund pro Person; Verbot auf Spielplätzen, Liegewiesen, Badeanstalten. Weitere Regeln (z. B. Leinenpflicht) erlassen die Gemeinden per Polizeiverordnung (§ 14 GefHundG). Das Sächsische Waldgesetz enthält keine Hunde-Leinenpflicht.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für gefährliche Hunde Erlaubnis mit Sachkunde, Zuverlässigkeit und Haftpflicht (§ 5 GefHundG); Listenhunde können die Vermutung per Gutachten (Wesensanalyse) widerlegen (§ 1 Abs. 2 DVOGefHundG).
Rechtsgrundlage
Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG), Fassung vom 11. Mai 2019 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Sachsen

Meißen im Vergleich

Meißen liegt 22 € unter dem Median der 16 erfassten Städte in Sachsen (82 €). In Sachsen teilt sich Meißen Platz 1 von 16 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Meißen Platz 44 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Meißen–60 €180 €
Radebeul 16 km 60 € 180 €
Riesa 20 km 92 € 276 €
Freital 22 km 60 € 180 €
Dresden 22 km 108 € 252 €
Freiberg 29 km 60 € 135 €
Median Sachsen–82 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Meißen

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Meißen für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Meißen 180 € im Jahr: 60 € für den ersten und 120 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Meißen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Meißen 420 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Meißen anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Meißen innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Meißen fällig?

Die Hundesteuersatzung von Meißen nennt als Fälligkeit: jährlich zum 15. Februar, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) in der Großen Kreisstadt Meißen (Neufassung), beschlossen am 03.11.2021, in Kraft ab 01.01.2022
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
3. November 2021
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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