Hundesteuer Freital 2026
Stand: Satzung vom 2. Dezember 2016, geprüft am 1. Oktober 2026
In Freital kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 120 €. Für einen gefährlichen Hund werden 480 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2017.
Für einen zweiten oder weiteren gefährlichen Hund werden 960 € im Jahr fällig.
Steuersätze in Freital
| Erster Hund | 60 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 120 € |
| Jeder weitere Hund | 120 € |
| Gefährlicher Hund | 480 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 3 der Satzung: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und ihre Kreuzungen (ab 6 Monaten, sofern die Vermutung nicht nach DVO GefHundG widerlegt ist) sowie im Einzelfall von der Kreispolizeibehörde als gefährlich festgestellte Hunde
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Freital?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 60 € | 600 € |
| 2 Hunde | 180 € | 1.800 € |
| 3 Hunde | 300 € | 3.000 € |
| 1 gefährlicher Hund | 480 € | 4.800 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Freital: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Freital an. Hund in Freital anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Freital
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. Juli; bei Beginn der Steuerpflicht von Juli bis Dezember einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Freital abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Blindenhunde (nur erster Hund)
- Hunde, die dem Schutz, der Hilfe oder der Therapie von Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts dienen (nur erster Hund)
- Diensthunde der Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes
- Jagdhunde mit anerkannter Jagdhundprüfung für Forst- und Jagdschutz
- Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen und ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
- Herdengebrauchshunde
- Für gefährliche Hunde gilt nur die Befreiung für Tierasyle
Ermäßigt wird
- 50 % für Wachhunde von Bewachungsunternehmen oder Einzelwächtern
- 50 % für geprüfte Rettungshunde oder Hunde in der Rettungshundeausbildung
- 50 % für Hunde in der Ausbildung zum Jagdhund
- 50 % für Hunde zur Bewachung ständig bewohnter Gebäude mehr als 200 m (Luftlinie) von einer geschlossenen Ansiedlung
- Zwingersteuer für Züchter: 150 € im Jahr unabhängig von der Zahl der Hunde
- Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde
Landesrecht in Sachsen
- Hundehaftpflicht
- In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde: Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung der Haltungserlaubnis (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Gefährlichkeit vermutet für diese Hundegruppen und deren Kreuzungen untereinander (§ 1 Abs. 1 DVOGefHundG), nicht für Welpen/Junghunde bis 6 Monate. Vermutung im Einzelfall widerlegbar durch Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen (Wesensanalyse), § 1 Abs. 2 DVOGefHundG; nach Halterwechsel neues Gutachten binnen eines Jahres. Haltung gefährlicher Hunde nur mit Erlaubnis der Kreispolizeibehörde (ab 18 Jahren, Sachkunde, Zuverlässigkeit, Haftpflicht, ausbruchsichere Unterbringung), § 5 GefHundG. Zucht- und Handelsverbot für Listenhunde (§§ 2, 3 GefHundG), Warnschild, Gemeinden müssen erhöhte Abgaben erheben (§ 10). Rasseliste: DVOGefHundG, https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2704-DVOGefHundG
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern nur an geeigneter Leine und mit Maulkorb (§ 6 Abs. 1 GefHundG); nur ein gefährlicher Hund pro Person; Verbot auf Spielplätzen, Liegewiesen, Badeanstalten. Weitere Regeln (z. B. Leinenpflicht) erlassen die Gemeinden per Polizeiverordnung (§ 14 GefHundG). Das Sächsische Waldgesetz enthält keine Hunde-Leinenpflicht.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für gefährliche Hunde Erlaubnis mit Sachkunde, Zuverlässigkeit und Haftpflicht (§ 5 GefHundG); Listenhunde können die Vermutung per Gutachten (Wesensanalyse) widerlegen (§ 1 Abs. 2 DVOGefHundG).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG), Fassung vom 11. Mai 2019 (geprüft am 28. September 2026)
Freital im Vergleich
Freital liegt 22 € unter dem Median der 16 erfassten Städte in Sachsen (82 €). In Sachsen teilt sich Freital Platz 1 von 16 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Freital Platz 44 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Freital | – | 60 € | 180 € |
| Dresden | 9 km | 108 € | 252 € |
| Radebeul | 12 km | 60 € | 180 € |
| Pirna | 21 km | 90 € | 270 € |
| Meißen | 22 km | 60 € | 180 € |
| Freiberg | 23 km | 60 € | 135 € |
| Median Sachsen | – | 82 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Freital
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Freital für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Freital 180 € im Jahr: 60 € für den ersten und 120 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Freital einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Freital 480 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Freital anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Freital innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Freital fällig?
Die Hundesteuersatzung von Freital nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. Juli; bei Beginn der Steuerpflicht von Juli bis Dezember einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Freital (HStSatzg) vom 02.11.2007 in der seit 1. Januar 2017 geltenden Fassung der 1. Änderungssatzung vom 02.12.2016 (Freitaler Anzeiger vom 09.12.2016)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 2. Dezember 2016
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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