Hundesteuer Freital 2026

In Freital kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 120 €. Für einen gefährlichen Hund werden 480 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2017.

Für einen zweiten oder weiteren gefährlichen Hund werden 960 € im Jahr fällig.

Erster Hund60 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen180 €pro Jahr
Gefährlicher Hund480 €pro Jahr

Steuersätze in Freital

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2017
Erster Hund60 €
Zweiter Hund120 €
Jeder weitere Hund120 €
Gefährlicher Hund480 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 3 der Satzung: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und ihre Kreuzungen (ab 6 Monaten, sofern die Vermutung nicht nach DVO GefHundG widerlegt ist) sowie im Einzelfall von der Kreispolizeibehörde als gefährlich festgestellte Hunde

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Freital?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 60 € 600 €
2 Hunde 180 € 1.800 €
3 Hunde 300 € 3.000 €
1 gefährlicher Hund 480 € 4.800 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Freital: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Freital an. Hund in Freital anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Freital
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. Juli; bei Beginn der Steuerpflicht von Juli bis Dezember einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Freital abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Blindenhunde (nur erster Hund)
  • Hunde, die dem Schutz, der Hilfe oder der Therapie von Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts dienen (nur erster Hund)
  • Diensthunde der Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes
  • Jagdhunde mit anerkannter Jagdhundprüfung für Forst- und Jagdschutz
  • Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen und ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
  • Herdengebrauchshunde
  • Für gefährliche Hunde gilt nur die Befreiung für Tierasyle

Ermäßigt wird

  • 50 % für Wachhunde von Bewachungsunternehmen oder Einzelwächtern
  • 50 % für geprüfte Rettungshunde oder Hunde in der Rettungshundeausbildung
  • 50 % für Hunde in der Ausbildung zum Jagdhund
  • 50 % für Hunde zur Bewachung ständig bewohnter Gebäude mehr als 200 m (Luftlinie) von einer geschlossenen Ansiedlung
  • Zwingersteuer für Züchter: 150 € im Jahr unabhängig von der Zahl der Hunde
  • Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde

Landesrecht in Sachsen

Hundehaftpflicht
In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde: Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung der Haltungserlaubnis (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Gefährlichkeit vermutet für diese Hundegruppen und deren Kreuzungen untereinander (§ 1 Abs. 1 DVOGefHundG), nicht für Welpen/Junghunde bis 6 Monate. Vermutung im Einzelfall widerlegbar durch Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen (Wesensanalyse), § 1 Abs. 2 DVOGefHundG; nach Halterwechsel neues Gutachten binnen eines Jahres. Haltung gefährlicher Hunde nur mit Erlaubnis der Kreispolizeibehörde (ab 18 Jahren, Sachkunde, Zuverlässigkeit, Haftpflicht, ausbruchsichere Unterbringung), § 5 GefHundG. Zucht- und Handelsverbot für Listenhunde (§§ 2, 3 GefHundG), Warnschild, Gemeinden müssen erhöhte Abgaben erheben (§ 10). Rasseliste: DVOGefHundG, https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2704-DVOGefHundG
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern nur an geeigneter Leine und mit Maulkorb (§ 6 Abs. 1 GefHundG); nur ein gefährlicher Hund pro Person; Verbot auf Spielplätzen, Liegewiesen, Badeanstalten. Weitere Regeln (z. B. Leinenpflicht) erlassen die Gemeinden per Polizeiverordnung (§ 14 GefHundG). Das Sächsische Waldgesetz enthält keine Hunde-Leinenpflicht.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für gefährliche Hunde Erlaubnis mit Sachkunde, Zuverlässigkeit und Haftpflicht (§ 5 GefHundG); Listenhunde können die Vermutung per Gutachten (Wesensanalyse) widerlegen (§ 1 Abs. 2 DVOGefHundG).
Rechtsgrundlage
Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG), Fassung vom 11. Mai 2019 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Sachsen

Freital im Vergleich

Freital liegt 22 € unter dem Median der 16 erfassten Städte in Sachsen (82 €). In Sachsen teilt sich Freital Platz 1 von 16 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Freital Platz 44 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Freital–60 €180 €
Dresden 9 km 108 € 252 €
Radebeul 12 km 60 € 180 €
Pirna 21 km 90 € 270 €
Meißen 22 km 60 € 180 €
Freiberg 23 km 60 € 135 €
Median Sachsen–82 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Freital

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Freital für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Freital 180 € im Jahr: 60 € für den ersten und 120 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Freital einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Freital 480 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Freital anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Freital innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Freital fällig?

Die Hundesteuersatzung von Freital nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. Juli; bei Beginn der Steuerpflicht von Juli bis Dezember einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Freital (HStSatzg) vom 02.11.2007 in der seit 1. Januar 2017 geltenden Fassung der 1. Änderungssatzung vom 02.12.2016 (Freitaler Anzeiger vom 09.12.2016)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
2. Dezember 2016
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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