Hundesteuer Pirna 2026

In Pirna kostet der erste Hund 90 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 180 €. Für einen gefährlichen Hund werden 360 € fällig.

Hunde aus dem Tierheim Pirna zahlen zwei Jahre lang nur die Hälfte.

Erster Hund90 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen270 €pro Jahr
Gefährlicher Hund360 €pro Jahr

Steuersätze in Pirna

Hundesteuer pro Hund und Jahr
Erster Hund90 €
Zweiter Hund180 €
Jeder weitere Hund180 €
Gefährlicher Hund360 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 3 der Satzung: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und ihre Kreuzungen (ab 6 Monaten) sowie Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt wurde; auf Antrag Regelsatz nach Wesenstest

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Pirna?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 90 € 900 €
2 Hunde 270 € 2.700 €
3 Hunde 450 € 4.500 €
1 gefährlicher Hund 360 € 3.600 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Pirna: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Pirna an. Hund in Pirna anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Pirna
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 90 € im Jahr. Fällig: zu dem im Abgabenbescheid genannten Termin.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Pirna abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Blindenführhunde
  • Hunde, die ausgebildet sind, ausschließlich zum Schutz und der Therapie von Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts zu dienen
  • Diensthunde der Landes- und Bundesbehörden, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes
  • Hunde von Forstbediensteten, soweit für den Forst- oder Jagdschutz erforderlich, und von bestätigten Jagdaufsehern
  • Hunde von Personen mit Erlaubnis zu wissenschaftlichen Tierversuchen, soweit für diese Tätigkeit gehalten
  • Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen u. ä. Einrichtungen untergebracht sind
  • Herdengebrauchshunde
  • Keine Befreiung für gefährliche Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde aus dem Tierheim Pirna für zwei Jahre
  • 50 % für Hunde, die innerhalb der letzten 12 Monate die Begleithundeprüfung bestanden haben
  • 50 % für Wachhunde von Bewachungsunternehmen oder Einzelwächtern
  • 50 % für abgerichtete Hunde von Artisten und Schaustellern
  • Zwingersteuer für Züchter: 180 € für die Hunde einer Rasse
  • Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde

Landesrecht in Sachsen

Hundehaftpflicht
In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde: Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung der Haltungserlaubnis (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Gefährlichkeit vermutet für diese Hundegruppen und deren Kreuzungen untereinander (§ 1 Abs. 1 DVOGefHundG), nicht für Welpen/Junghunde bis 6 Monate. Vermutung im Einzelfall widerlegbar durch Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen (Wesensanalyse), § 1 Abs. 2 DVOGefHundG; nach Halterwechsel neues Gutachten binnen eines Jahres. Haltung gefährlicher Hunde nur mit Erlaubnis der Kreispolizeibehörde (ab 18 Jahren, Sachkunde, Zuverlässigkeit, Haftpflicht, ausbruchsichere Unterbringung), § 5 GefHundG. Zucht- und Handelsverbot für Listenhunde (§§ 2, 3 GefHundG), Warnschild, Gemeinden müssen erhöhte Abgaben erheben (§ 10). Rasseliste: DVOGefHundG, https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2704-DVOGefHundG
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern nur an geeigneter Leine und mit Maulkorb (§ 6 Abs. 1 GefHundG); nur ein gefährlicher Hund pro Person; Verbot auf Spielplätzen, Liegewiesen, Badeanstalten. Weitere Regeln (z. B. Leinenpflicht) erlassen die Gemeinden per Polizeiverordnung (§ 14 GefHundG). Das Sächsische Waldgesetz enthält keine Hunde-Leinenpflicht.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für gefährliche Hunde Erlaubnis mit Sachkunde, Zuverlässigkeit und Haftpflicht (§ 5 GefHundG); Listenhunde können die Vermutung per Gutachten (Wesensanalyse) widerlegen (§ 1 Abs. 2 DVOGefHundG).
Rechtsgrundlage
Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG), Fassung vom 11. Mai 2019 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Sachsen

Pirna im Vergleich

Pirna liegt 8 € über dem Median der 16 erfassten Städte in Sachsen (82 €). In Sachsen steht Pirna auf Platz 10 von 16 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Pirna Platz 193 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Pirna–90 €270 €
Dresden 17 km 108 € 252 €
Freital 21 km 60 € 180 €
Radebeul 24 km 60 € 180 €
Meißen 40 km 60 € 180 €
Freiberg 42 km 60 € 135 €
Median Sachsen–82 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Pirna

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Pirna für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Pirna 270 € im Jahr: 90 € für den ersten und 180 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Pirna einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Pirna 360 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 90 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Pirna anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Pirna innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Pirna fällig?

Die Hundesteuersatzung von Pirna nennt als Fälligkeit: zu dem im Abgabenbescheid genannten Termin.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Pirna vom 03.04.2012 in der seit 01.01.2019 geltenden Fassung der 1. Änderungssatzung vom 06.11.2018 (Pirnaer Anzeiger Nr. 22/2018)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
6. November 2018
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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