Hundesteuer Radeberg 2026

In Radeberg kostet der erste Hund 72 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 108 €. Für einen gefährlichen Hund werden 360 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2023.

Gefährliche Hunde und sonstige Hunde werden bei der Staffelung getrennt gezählt.

Erster Hund72 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen180 €pro Jahr
Gefährlicher Hund360 €pro Jahr

Steuersätze in Radeberg

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2023
Erster Hund72 €
Zweiter Hund108 €
Jeder weitere Hund108 €
Gefährlicher Hund360 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 3 der Satzung und § 1 GefHundG: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und Kreuzungen dieser Rassen untereinander sowie im Einzelfall von der Kreispolizeibehörde als gefährlich festgestellte Hunde; Rassevermutung gilt nicht bis sechs Monate oder bei Widerlegung durch Gutachten. Zweiter und jeder weitere gefährliche Hund: 540 € jährlich.

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Radeberg?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 72 € 720 €
2 Hunde 180 € 1.800 €
3 Hunde 288 € 2.880 €
1 gefährlicher Hund 360 € 3.600 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Radeberg: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Radeberg an. Hund in Radeberg anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Radeberg
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 72 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich am 01.07.; bei unterjährigem Beginn frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Radeberg abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Blindenführhunde sowie Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfsbedürftiger Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts: maximal ein Hund
  • Diensthunde der Landes- und Bundesbehörden, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes
  • Hunde von Forstbediensteten, soweit für den Forst- und Jagdschutz erforderlich: maximal zwei Hunde
  • Hunde bestätigter Jagdaufseher für den Forst- und Jagdschutz mit bestandener jagdlicher Eignungsprüfung und nachgewiesenem Anstellungsverhältnis: maximal zwei Hunde
  • Hunde, die zur Bewachung von Herden notwendig sind
  • Aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen und ähnlichen Einrichtungen untergebrachte Hunde
  • Selbstgezogene Hunde im Zwinger nach § 9 bis zum Alter von sechs Monaten (nicht für gefährliche Hunde)
  • Aufenthalt bis zwei Monate bei bereits bei Ankunft besessenen und in einer anderen deutschen Gemeinde versteuerten Hunden
  • Hundehaltung als Voraussetzung für die Ausübung eines angemeldeten Gewerbes

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zugelassener Bewachungsunternehmen oder von Einzelwächtern zur Ausübung des Wachdienstes
  • 50 % für Hunde zur Bewachung bewohnter Gebäude mehr als 200 m von einer geschlossenen Ansiedlung entfernt
  • 50 % für zu therapeutischen Zwecken genutzte Hunde bei Ausbildungsnachweis des Halters
  • 50 % für Hunde mit innerhalb der maßgeblichen letzten zwölf Monate bestandener Rettungstauglichkeitsprüfung
  • 50 % für nachweislich aus Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen des Landkreises Bautzen übernommene Hunde: ein Steuerjahr
  • Zwingersteuer: 180 € jährlich bei mindestens zwei rassereinen Hunden derselben Rasse, darunter eine zuchtfähige Hündin, mit Zuchtbucheintrag, geschütztem Zwingernamen, Bestandsaufzeichnungen und Zucht in den letzten zwei Rechnungsjahren (nicht für gefährliche Hunde)

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Sachsen

Hundehaftpflicht
In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde ist der Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung Voraussetzung der Erlaubnis (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG). Eine Mindestsumme nennt das Gesetz nicht. Die Verwaltungsvorschrift Gefährliche Hunde nennt als marktüblich 1 Mio. Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Die Gefährlichkeit wird für diese drei Gruppen und ihre Kreuzungen untereinander vermutet (§ 1 Abs. 1 Satz 1 DVOGefHundG). Welpen und Junghunde bis sechs Monate sind ausgenommen (§ 1 Abs. 1 Satz 2). Der Halter kann die Vermutung bei der Kreispolizeibehörde mit einem behördlich anerkannten Gutachten über die Ungefährlichkeit des Hundes widerlegen (§ 1 Abs. 2). Nach einem Halterwechsel ist binnen eines Jahres ein neues Gutachten nötig. Daneben werden Hunde im Einzelfall als gefährlich festgestellt (§ 1 GefHundG).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde sind außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern an einer geeigneten Leine zu führen und tragen einen Maulkorb (§ 6 GefHundG). Das Sächsische Waldgesetz regelt keine Leinenpflicht, es verlangt nur, dass Waldbesucher die Lebensgemeinschaft Wald nicht stören (§ 11 Abs. 2 SächsWaldG). Das Sächsische Jagdgesetz verbietet, Hunde in Jagdbezirken ohne Aufsicht frei laufen zu lassen (§ 27 Abs. 2 SächsJagdG). Weitere Regeln, auch Leinenpflichten, erlassen die Gemeinden per Polizeiverordnung (§ 14 GefHundG). Brut- und Setzzeit: Eine landesweite Regel mit festem Zeitraum gibt es nicht. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten für bestimmte Zeiten festlegen.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen (§ 5 Abs. 1 GefHundG). Das gilt auch für Hunde der Listenrassen, solange die Vermutung der Gefährlichkeit nicht widerlegt ist. Die Prüfung ist mündlich und praktisch vor einem Prüfungsausschuss der Kreispolizeibehörde (§ 4 DVOGefHundG).
Rechtsgrundlage
Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) vom 24. August 2000, Fassung vom 1. Januar 2020 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Sachsen

Radeberg im Vergleich

Radeberg liegt 4 € unter dem Median der 30 erfassten Städte in Sachsen (76 €). In Sachsen teilt sich Radeberg Platz 14 von 30 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Radeberg Platz 170 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Radeberg–72 €180 €
Dresden 15 km 108 € 252 €
Radebeul 17 km 60 € 180 €
Pirna 17 km 90 € 270 €
Freital 23 km 60 € 180 €
Meißen 32 km 60 € 180 €
Median Sachsen–76 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Radeberg

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Radeberg für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Radeberg 180 € im Jahr: 72 € für den ersten und 108 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Radeberg einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Radeberg 360 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 72 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Radeberg anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Radeberg innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Radeberg fällig?

Die Hundesteuersatzung von Radeberg nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag jährlich am 01.07.; bei unterjährigem Beginn frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Großen Kreisstadt Radeberg vom 01.12.2022 (Neufassung, beschlossen am 30.11.2022)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
1. Dezember 2022
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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