Hundesteuer Dresden 2026
In Dresden kostet der erste Hund 108 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 144 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2003.
Erster Hund108 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen252 €pro Jahr
Steuersätze in Dresden
| Erster Hund | 108 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 144 € |
| Jeder weitere Hund | 144 € |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Zusammen kosten zwei Hunde 252 €, drei Hunde 396 € im Jahr.
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Blindenführhunde
- Hunde, die ausgebildet sind, ausschließlich zum Schutz und der Therapie schwerbehinderter Personen zu dienen
- Hunde von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern, soweit für Forst- oder Jagdschutz erforderlich
- Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen u. ä. Einrichtungen untergebracht sind
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Dresden aufhalten, für anderswo versteuerte Hunde
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
- Hund in Dresden anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Dresden abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Sachsen
- Hundehaftpflicht
- In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde: Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung der Haltungserlaubnis (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Gefährlichkeit vermutet für diese Hundegruppen und deren Kreuzungen untereinander (§ 1 Abs. 1 DVOGefHundG), nicht für Welpen/Junghunde bis 6 Monate. Vermutung im Einzelfall widerlegbar durch Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen (Wesensanalyse), § 1 Abs. 2 DVOGefHundG; nach Halterwechsel neues Gutachten binnen eines Jahres. Haltung gefährlicher Hunde nur mit Erlaubnis der Kreispolizeibehörde (ab 18 Jahren, Sachkunde, Zuverlässigkeit, Haftpflicht, ausbruchsichere Unterbringung), § 5 GefHundG. Zucht- und Handelsverbot für Listenhunde (§§ 2, 3 GefHundG), Warnschild, Gemeinden müssen erhöhte Abgaben erheben (§ 10). Rasseliste: DVOGefHundG, https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2704-DVOGefHundG
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern nur an geeigneter Leine und mit Maulkorb (§ 6 Abs. 1 GefHundG); nur ein gefährlicher Hund pro Person; Verbot auf Spielplätzen, Liegewiesen, Badeanstalten. Weitere Regeln (z. B. Leinenpflicht) erlassen die Gemeinden per Polizeiverordnung (§ 14 GefHundG). Das Sächsische Waldgesetz enthält keine Hunde-Leinenpflicht.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für gefährliche Hunde Erlaubnis mit Sachkunde, Zuverlässigkeit und Haftpflicht (§ 5 GefHundG); Listenhunde können die Vermutung per Gutachten (Wesensanalyse) widerlegen (§ 1 Abs. 2 DVOGefHundG).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG), Fassung vom 11. Mai 2019 (geprüft am 28. September 2026)
Dresden im Vergleich
Dresden liegt 3 € über dem Median der 6 erfassten Städte in Sachsen (105 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Dresden Platz 91 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Dresden | – | 108 € | 252 € |
| Chemnitz | 62 km | 100 € | 270 € |
| Görlitz | 88 km | 102 € | 240 € |
| Cottbus | 89 km | 72 € | 180 € |
| Zwickau | 95 km | 108 € | 280 € |
| Leipzig | 100 km | 150 € | 300 € |
| Median Sachsen | – | 105 € |
Quelle
- Dokument
- Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 7. November 2002, geändert im Dresdner Amtsblatt Nr. 48/05 vom 01.12.2005
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 1. Dezember 2005
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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