Hundesteuer Dresden 2026

In Dresden kostet der erste Hund 108 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 144 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2003.

Erster Hund108 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen252 €pro Jahr

Steuersätze in Dresden

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2003
Erster Hund108 €
Zweiter Hund144 €
Jeder weitere Hund144 €
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satz

Zusammen kosten zwei Hunde 252 €, drei Hunde 396 € im Jahr.

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Blindenführhunde
  • Hunde, die ausgebildet sind, ausschließlich zum Schutz und der Therapie schwerbehinderter Personen zu dienen
  • Hunde von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern, soweit für Forst- oder Jagdschutz erforderlich
  • Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen u. ä. Einrichtungen untergebracht sind
  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Dresden aufhalten, für anderswo versteuerte Hunde

Anmelden, abmelden, bezahlen

  • Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
  • Hund in Dresden anmelden (offizielle Seite)
  • Hund in Dresden abmelden (offizielle Seite)
  • Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
  • Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

Landesrecht in Sachsen

Hundehaftpflicht
In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde: Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung der Haltungserlaubnis (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Gefährlichkeit vermutet für diese Hundegruppen und deren Kreuzungen untereinander (§ 1 Abs. 1 DVOGefHundG), nicht für Welpen/Junghunde bis 6 Monate. Vermutung im Einzelfall widerlegbar durch Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen (Wesensanalyse), § 1 Abs. 2 DVOGefHundG; nach Halterwechsel neues Gutachten binnen eines Jahres. Haltung gefährlicher Hunde nur mit Erlaubnis der Kreispolizeibehörde (ab 18 Jahren, Sachkunde, Zuverlässigkeit, Haftpflicht, ausbruchsichere Unterbringung), § 5 GefHundG. Zucht- und Handelsverbot für Listenhunde (§§ 2, 3 GefHundG), Warnschild, Gemeinden müssen erhöhte Abgaben erheben (§ 10). Rasseliste: DVOGefHundG, https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2704-DVOGefHundG
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern nur an geeigneter Leine und mit Maulkorb (§ 6 Abs. 1 GefHundG); nur ein gefährlicher Hund pro Person; Verbot auf Spielplätzen, Liegewiesen, Badeanstalten. Weitere Regeln (z. B. Leinenpflicht) erlassen die Gemeinden per Polizeiverordnung (§ 14 GefHundG). Das Sächsische Waldgesetz enthält keine Hunde-Leinenpflicht.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für gefährliche Hunde Erlaubnis mit Sachkunde, Zuverlässigkeit und Haftpflicht (§ 5 GefHundG); Listenhunde können die Vermutung per Gutachten (Wesensanalyse) widerlegen (§ 1 Abs. 2 DVOGefHundG).
Rechtsgrundlage
Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG), Fassung vom 11. Mai 2019 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Sachsen

Dresden im Vergleich

Dresden liegt 3 € über dem Median der 6 erfassten Städte in Sachsen (105 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Dresden Platz 91 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Dresden–108 €252 €
Chemnitz 62 km 100 € 270 €
Görlitz 88 km 102 € 240 €
Cottbus 89 km 72 € 180 €
Zwickau 95 km 108 € 280 €
Leipzig 100 km 150 € 300 €
Median Sachsen–105 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 7. November 2002, geändert im Dresdner Amtsblatt Nr. 48/05 vom 01.12.2005
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
1. Dezember 2005
Zuletzt geprüft
28. September 2026

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