Hundesteuer Radebeul 2026

In Radebeul kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 120 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2019.

Hunde aus einer anerkannten Tierschutzeinrichtung sind im ersten Jahr steuerfrei.

Erster Hund60 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen180 €pro Jahr

Steuersätze in Radebeul

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2019
Erster Hund60 €
Zweiter Hund120 €
Jeder weitere Hund120 €
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satz

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Radebeul?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 60 € 600 €
2 Hunde 180 € 1.800 €
3 Hunde 300 € 3.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Radebeul: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Radebeul an. Hund in Radebeul anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Radebeul
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag (bis 30. November des Vorjahres) jährlich zum 1. Juli.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Radebeul abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Blindenführhunde
  • Hunde, die ausschließlich zum Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder hilfsbedürftiger Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts dienen (höchstens 1 Hund)
  • Diensthunde, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird
  • Hunde von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern, soweit für Forst- oder Jagdschutz erforderlich
  • Hunde, die zu wissenschaftlichen Zwecken in Instituten oder Laboratorien gehalten werden
  • Rettungshunde in Vorbereitung oder mit bestandener Prüfung, wenn der Halter aktiv in einer anerkannten Organisation des Zivil- oder Katastrophenschutzes oder Rettungsdienstes ist
  • Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen u. ä. Einrichtungen untergebracht sind
  • Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
  • Hunde von anerkannten Tierschutzeinrichtungen in Deutschland: 1 Jahr ab Beginn der Haltung befreit

Ermäßigt wird

  • 50 % für Wachhunde von Bewachungsunternehmen oder berufsmäßigen Einzelwächtern
  • 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude
  • 50 % für abgerichtete Hunde von Artisten und Schaustellern
  • 50 % für Zuchthunde, höchstens die Summe der Sätze für den ersten und zweiten Hund je Rasse

Landesrecht in Sachsen

Hundehaftpflicht
In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde: Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung der Haltungserlaubnis (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Gefährlichkeit vermutet für diese Hundegruppen und deren Kreuzungen untereinander (§ 1 Abs. 1 DVOGefHundG), nicht für Welpen/Junghunde bis 6 Monate. Vermutung im Einzelfall widerlegbar durch Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen (Wesensanalyse), § 1 Abs. 2 DVOGefHundG; nach Halterwechsel neues Gutachten binnen eines Jahres. Haltung gefährlicher Hunde nur mit Erlaubnis der Kreispolizeibehörde (ab 18 Jahren, Sachkunde, Zuverlässigkeit, Haftpflicht, ausbruchsichere Unterbringung), § 5 GefHundG. Zucht- und Handelsverbot für Listenhunde (§§ 2, 3 GefHundG), Warnschild, Gemeinden müssen erhöhte Abgaben erheben (§ 10). Rasseliste: DVOGefHundG, https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2704-DVOGefHundG
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern nur an geeigneter Leine und mit Maulkorb (§ 6 Abs. 1 GefHundG); nur ein gefährlicher Hund pro Person; Verbot auf Spielplätzen, Liegewiesen, Badeanstalten. Weitere Regeln (z. B. Leinenpflicht) erlassen die Gemeinden per Polizeiverordnung (§ 14 GefHundG). Das Sächsische Waldgesetz enthält keine Hunde-Leinenpflicht.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für gefährliche Hunde Erlaubnis mit Sachkunde, Zuverlässigkeit und Haftpflicht (§ 5 GefHundG); Listenhunde können die Vermutung per Gutachten (Wesensanalyse) widerlegen (§ 1 Abs. 2 DVOGefHundG).
Rechtsgrundlage
Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG), Fassung vom 11. Mai 2019 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Sachsen

Radebeul im Vergleich

Radebeul liegt 22 € unter dem Median der 16 erfassten Städte in Sachsen (82 €). In Sachsen teilt sich Radebeul Platz 1 von 16 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Radebeul Platz 44 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Radebeul–60 €180 €
Dresden 7 km 108 € 252 €
Freital 12 km 60 € 180 €
Meißen 16 km 60 € 180 €
Pirna 24 km 90 € 270 €
Freiberg 31 km 60 € 135 €
Median Sachsen–82 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Radebeul

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Radebeul für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Radebeul 180 € im Jahr: 60 € für den ersten und 120 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Radebeul einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Radebeul gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.

Bis wann muss ich einen Hund in Radebeul anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Radebeul innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Radebeul fällig?

Die Hundesteuersatzung von Radebeul nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag (bis 30. November des Vorjahres) jährlich zum 1. Juli.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Radebeul, Neufassung vom 28.11.2018 (Amtsblatt 01/19, S. 12 ff.)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
28. November 2018
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden