Hundesteuer Döbeln 2027: Stadtrat beschließt 72 € für den ersten Hund
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Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln hat eine neue Hundesteuersatzung ab 2027 beschlossen: 72 € statt 48 € für den ersten Hund, 120 € statt 96 € für jeden weiteren und 480 € statt 384 € für den ersten gefährlichen Hund. Die neue Satzung ist noch nicht veröffentlicht.
| Satz | bis 31.12.2026 | ab 1.1.2027 |
|---|---|---|
| Erster Hund | 48 € | 72 € |
| Zweiter Hund | 96 € | 120 € |
| Jeder weitere Hund | 96 € | 120 € |
| Zwei Hunde zusammen | 144 € | 192 € |
| Drei Hunde zusammen | 240 € | 312 € |
| Gefährlicher Hund | 384 € | 480 € |
Die neuen Sätze hat der Rat beschlossen; die geänderte Satzung ist noch nicht veröffentlicht.
Was beschlossen ist
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln hat am 24. September 2026 die Vorlage VSR/160/2026 unverändert beschlossen (Beschluss 157/18/2026). Damit gibt es eine neue Hundesteuersatzung, die am 1. Januar 2027 in Kraft treten soll. Sie ersetzt die Satzung vom 7. September 2011. Die bisherigen Sätze gelten seit dem 1. Januar 2012 und wurden seitdem nicht geändert.
Die neuen Sätze
- erster Hund: 72 € im Jahr (bisher 48 €),
- zweiter und jeder weitere Hund: je 120 € (bisher 96 €),
- erster gefährlicher Hund: 480 € (bisher 384 €),
- jeder weitere gefährliche Hund: je 600 € (bisher 492 €).
Mit einem Hund zahlen Sie also 24 € mehr im Jahr, mit zwei Hunden zusammen 192 € statt 144 €.
Was noch offen ist
Die neue Satzung ist bei unserer Prüfung am 4. Oktober 2026 weder im Stadtrecht noch im elektronischen Amtsblatt der Stadt bekannt gemacht. Verbindlich werden die neuen Beträge erst mit der Veröffentlichung. Wir aktualisieren diese Meldung, sobald es so weit ist.
Was sich sonst ändert
- Ermäßigte Hunde: Für jeden weiteren Hund, für den eine Ermäßigung gilt, nennt die neue Satzung 72 € (bisher 48 €). Das ist weniger als der reguläre Satz von 120 € für weitere Hunde.
- Gefährliche Hunde: Wer einen Hund einer als gefährlich eingestuften Rasse hält, kann die Gefährlichkeit künftig durch eine behördliche Entscheidung auf Grundlage eines Wesenstests widerlegen lassen.
- Steuermarke: Statt sie sichtbar am Hund zu befestigen, müssen Halter die Steuermarke künftig mitführen und auf Verlangen vorzeigen.
Befreiungen und Ermäßigungen
Steuerfrei sind nach der geltenden Satzung unter anderem Blindenführhunde, ausgebildete Hunde zum Schutz und zur Therapie schwerbehinderter Menschen, Diensthunde, Hunde von Jagdpächtern und Forstbediensteten, geprüfte Rettungshunde und Herdengebrauchshunde. Um die Hälfte ermäßigt werden etwa Hunde von Mitgliedern eines eingetragenen Hundevereins, Wachhunde für abgelegene Gebäude und jagdlich geprüfte Hunde. Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und nicht für gefährliche Hunde. Neben steuerfreien Hunden gehaltene Hunde zählen als zweiter oder weiterer Hund.
Was Hundehalter tun müssen
Angemeldete Hunde müssen nicht neu angemeldet werden. Nach der geltenden Satzung ist die Jahressteuer am 1. Juli fällig. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Haltung an. Abmelden müssen Sie ihn ebenfalls innerhalb von zwei Wochen.
Alle Sätze, Befreiungen und die Formulare finden Sie auf unserer Seite Hundesteuer Döbeln.
Quellen
- Stadt Döbeln, Vorlage VSR/160/2026 mit Anlage 1 Hundesteuersatzung ab 01.01.2027, unverändert beschlossen am 24.09.2026 (157/18/2026), Stand 24. September 2026
- Stadt Döbeln: Elektronisches Amtsblatt, Stand 4. Oktober 2026
- Hundesteuersatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 07.09.2011 (bis 31.12.2026), Stand 7. September 2011
Verbindlich ist allein die Satzung oder das Gesetz. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie an info@lutec-solutions.com.