Hundesteuer Weiden i.d.OPf. 2026
Stand: Satzung vom 21. November 2023, geprüft am 1. Oktober 2026
In Weiden i.d.OPf. kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 140 €. Für einen gefährlichen Hund werden 615 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.
Hunde aus dem Tierheim Weiden sind ein Kalenderjahr steuerfrei, und wer mit seinem Hund einen Hundeführerschein macht oder zehn Trainerstunden nachweist, zahlt im Folgejahr keine Hundesteuer.
Steuersätze in Weiden i.d.OPf.
| Erster Hund | 60 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 140 € |
| Jeder weitere Hund | 160 € |
| Gefährlicher Hund | 615 € |
Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 2 der Satzung: wenigstens alle in § 1 der bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit genannten Rassen und Gruppen sowie Kreuzungen, auch mit Negativzeugnis
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Weiden i.d.OPf.?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 60 € | 600 € |
| 2 Hunde | 200 € | 2.000 € |
| 3 Hunde | 360 € | 3.600 € |
| 1 gefährlicher Hund | 615 € | 6.150 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Weiden i.d.OPf.: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Weiden i.d.OPf. an. Hund in Weiden i.d.OPf. anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor; sie ist freiwillig.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Weiden i.d.OPf. gilt:
- Hunde aus dem Tierheim Weiden: 1 Kalenderjahr befreit
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. März, frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Weiden i.d.OPf. abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde allein zu Erwerbszwecken, z. B. in Tierhandlungen oder zur Bewachung von Erwerbsherden
- Hunde von DRK, ASB, Malteser, Johanniter, THW oder Bundesluftschutzverband für deren Aufgaben
- Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
- Hunde von Mitgliedern verbündeter Stationierungsstreitkräfte und deren Angehörigen
- Hunde von Angehörigen ausländischer diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen
- Geprüfte ASP-Kadaver-Suchhunde der bayerischen Bereitschaftsstaffel
- Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
- Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind
- Hunde aus dem Tierheim Weiden: 1 Kalenderjahr befreit
- Hundeführerschein oder zehn Stunden bei einem zugelassenen Hundetrainer: das folgende Jahr steuerfrei, einmal je Hund (nicht für Kampfhunde)
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde in Einöden (Wohngebäude mehr als 500 m Luftlinie von anderen entfernt)
- 50 % für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern zur Jagd oder zum Jagd- und Forstschutz (mit Brauchbarkeitsprüfung); nur ein Hund
- Hunde aus einem anerkannten, öffentlich geförderten inländischen Tierheim: bis zu 12 Monate steuerfrei (je Monat ein Zwölftel weniger)
Landesrecht in Bayern
- Hundehaftpflicht
- In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Keine gesetzliche Haftpflichtpflicht für Hunde. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Haltungserlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Kampfhundeverordnung (Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit): Kategorie 1 (§ 1 Abs. 1: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden) gilt stets als Kampfhund. Kategorie 2 (§ 1 Abs. 2: 14 Rassen und deren Kreuzungen) gilt als Kampfhund, solange der Behörde nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (in der Praxis Wesenstest/Negativzeugnis). Kampfhundehaltung braucht eine Erlaubnis der Gemeinde mit berechtigtem Interesse und Zuverlässigkeit (Art. 37 LStVG); Zucht und Kreuzung von Kampfhunden ist bußgeldbewehrt (bis 50.000 Euro, Art. 37a LStVG).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Die Gemeinden können durch Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG) und Einzelfallanordnungen treffen (Art. 18 Abs. 2 LStVG). Ob und wo Leinenpflicht gilt, regelt also die jeweilige Gemeinde.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Nur für Kampfhunde: Erlaubnispflicht (Art. 37 LStVG); für Kategorie-2-Hunde Nachweis fehlender gesteigerter Aggressivität (Wesenstest/Negativzeugnis).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz, LStVG), Art. 18, 37, 37a, Fassung vom 9. Dezember 2024 (geprüft am 28. September 2026)
Weiden i.d.OPf. im Vergleich
Weiden i.d.OPf. liegt 5 € unter dem Median der 50 erfassten Städte in Bayern (65 €). In Bayern teilt sich Weiden i.d.OPf. Platz 15 von 50 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Weiden i.d.OPf. Platz 44 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Weiden i.d.OPf. | – | 60 € | 200 € |
| Amberg | 34 km | 50 € | 100 € |
| Schwandorf | 39 km | 50 € | 100 € |
| Bayreuth | 51 km | 75 € | 150 € |
| Lauf a.d.Pegnitz | 66 km | 63 € | 126 € |
| Neumarkt i.d.OPf. | 67 km | 25 € | 65 € |
| Median Bayern | – | 65 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Weiden i.d.OPf.
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Weiden i.d.OPf. für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Weiden i.d.OPf. 200 € im Jahr: 60 € für den ersten und 140 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Weiden i.d.OPf. einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Weiden i.d.OPf. 615 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Weiden i.d.OPf. anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Weiden i.d.OPf. innerhalb von 1 Monat anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Weiden i.d.OPf. befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Weiden i.d.OPf. gilt: Hunde aus dem Tierheim Weiden: 1 Kalenderjahr befreit.
Wann ist die Hundesteuer in Weiden i.d.OPf. fällig?
Die Hundesteuersatzung von Weiden i.d.OPf. nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. März, frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.
Quelle
- Dokument
- Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Weiden i.d.OPf. vom 01.01.2024, ausgefertigt 21.11.2023
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 21. November 2023
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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