Hundesteuer Schwandorf 2026
Stand: Satzung vom 5. August 2025, geprüft am 1. Oktober 2026
In Schwandorf kostet der erste Hund 50 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Für einen gefährlichen Hund werden 750 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Hunde direkt aus einem Tierheim im Stadtgebiet sind in den ersten 2 Jahren praktisch steuerfrei.
Steuersätze in Schwandorf
| Erster Hund | 50 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 50 € |
| Jeder weitere Hund | 50 € |
| Gefährlicher Hund | 750 € |
Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 6 der Satzung: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu stets; 14 weitere Rassen (u. a. Rottweiler, Bullterrier, Cane Corso) ohne Nachweis fehlender Gefährlichkeit
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Schwandorf?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 50 € | 500 € |
| 2 Hunde | 100 € | 1.000 € |
| 3 Hunde | 150 € | 1.500 € |
| 1 gefährlicher Hund | 750 € | 7.500 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Schwandorf: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Schwandorf an. Hund in Schwandorf anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor; sie ist freiwillig.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Schwandorf
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 50 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 15. Mai, frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Schwandorf abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Verlauf der Hundesteuer in Schwandorf
| Zeitraum | 1. Hund | 2. Hund | Gefährlicher Hund |
|---|---|---|---|
| seit 1.1.2026[1] | 50 € | 50 € | 750 € |
| 1.1.2022 bis 31.12.2025[2] | 30 € | 30 € | 600 € |
- Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung, HStS) der Stadt Schwandorf vom 05. August 2025, Ortsrecht 7.1.1
- Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung, HStS) der Stadt Schwandorf vom 01. Dezember 2021
„–“: kein Betrag bekannt oder kein gesonderter Satz.
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde allein zu Erwerbszwecken (u. a. in Tierhandlungen, Herdenschutzhunde für Erwerbsherden)
- Hunde von DRK, ASB, Malteser Hilfsdienst, Johanniter-Unfall-Hilfe und THW für deren Aufgaben
- Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
- Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen untergebracht sind
- Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
- Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde in Einöden oder Weilern (nur für einen Hund)
- 50 % für Jagd- und Forstschutzhunde mit Brauchbarkeitsprüfung (nur für einen Hund)
- Hunde direkt aus einem anerkannten Tierheim oder Tierasyl im Stadtgebiet: Ermäßigung in Höhe der Jahressteuer für die ersten 2 Jahre
- Züchtersteuer: halber Steuersatz je Rassehund, der ausschließlich zu Zuchtzwecken im Zwinger gehalten wird
- Keine Ermäßigung für Kampfhunde
Landesrecht in Bayern
- Hundehaftpflicht
- In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Keine gesetzliche Haftpflichtpflicht für Hunde. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Haltungserlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Kampfhundeverordnung (Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit): Kategorie 1 (§ 1 Abs. 1: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden) gilt stets als Kampfhund. Kategorie 2 (§ 1 Abs. 2: 14 Rassen und deren Kreuzungen) gilt als Kampfhund, solange der Behörde nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (in der Praxis Wesenstest/Negativzeugnis). Kampfhundehaltung braucht eine Erlaubnis der Gemeinde mit berechtigtem Interesse und Zuverlässigkeit (Art. 37 LStVG); Zucht und Kreuzung von Kampfhunden ist bußgeldbewehrt (bis 50.000 Euro, Art. 37a LStVG).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Die Gemeinden können durch Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG) und Einzelfallanordnungen treffen (Art. 18 Abs. 2 LStVG). Ob und wo Leinenpflicht gilt, regelt also die jeweilige Gemeinde.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Nur für Kampfhunde: Erlaubnispflicht (Art. 37 LStVG); für Kategorie-2-Hunde Nachweis fehlender gesteigerter Aggressivität (Wesenstest/Negativzeugnis).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz, LStVG), Art. 18, 37, 37a, Fassung vom 9. Dezember 2024 (geprüft am 28. September 2026)
Schwandorf im Vergleich
Schwandorf liegt 15 € unter dem Median der 50 erfassten Städte in Bayern (65 €). In Bayern teilt sich Schwandorf Platz 6 von 50 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Schwandorf Platz 23 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Schwandorf | – | 50 € | 100 € |
| Amberg | 23 km | 50 € | 100 € |
| Regensburg | 35 km | 80 € | 200 € |
| Weiden i.d.OPf. | 39 km | 60 € | 200 € |
| Neumarkt i.d.OPf. | 47 km | 25 € | 65 € |
| Straubing | 60 km | 50 € | 100 € |
| Median Bayern | – | 65 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Schwandorf
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Schwandorf für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Schwandorf 100 € im Jahr: 50 € für den ersten und 50 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Schwandorf einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Schwandorf 750 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 50 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Schwandorf anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Schwandorf innerhalb von 1 Monat anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Schwandorf fällig?
Die Hundesteuersatzung von Schwandorf nennt als Fälligkeit: jährlich zum 15. Mai, frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
Quelle
- Dokument
- Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung, HStS) der Stadt Schwandorf vom 05. August 2025, Ortsrecht 7.1.1
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 5. August 2025
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden