Hundesteuer Schwandorf 2026

In Schwandorf kostet der erste Hund 50 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Für einen gefährlichen Hund werden 750 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Hunde direkt aus einem Tierheim im Stadtgebiet sind in den ersten 2 Jahren praktisch steuerfrei.

Erster Hund50 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen100 €pro Jahr
Gefährlicher Hund750 €pro Jahr

Steuersätze in Schwandorf

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund50 €
Zweiter Hund50 €
Jeder weitere Hund50 €
Gefährlicher Hund750 €

Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 6 der Satzung: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu stets; 14 weitere Rassen (u. a. Rottweiler, Bullterrier, Cane Corso) ohne Nachweis fehlender Gefährlichkeit

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Schwandorf?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 50 € 500 €
2 Hunde 100 € 1.000 €
3 Hunde 150 € 1.500 €
1 gefährlicher Hund 750 € 7.500 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Schwandorf: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Schwandorf an. Hund in Schwandorf anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor; sie ist freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Schwandorf
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 50 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 15. Mai, frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Schwandorf abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Verlauf der Hundesteuer in Schwandorf

Sätze pro Jahr, neueste zuerst. Hervorgehoben: derzeit gültig. Die Zahlen in Klammern verweisen auf die Quellen unter der Tabelle.
Zeitraum 1. Hund 2. Hund Gefähr­licher Hund
seit 1.1.2026[1] 50 € 50 € 750 €
1.1.2022 bis 31.12.2025[2] 30 € 30 € 600 €
  1. Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung, HStS) der Stadt Schwandorf vom 05. August 2025, Ortsrecht 7.1.1
  2. Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung, HStS) der Stadt Schwandorf vom 01. Dezember 2021

„–“: kein Betrag bekannt oder kein gesonderter Satz.

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde allein zu Erwerbszwecken (u. a. in Tierhandlungen, Herdenschutzhunde für Erwerbsherden)
  • Hunde von DRK, ASB, Malteser Hilfsdienst, Johanniter-Unfall-Hilfe und THW für deren Aufgaben
  • Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
  • Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen untergebracht sind
  • Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
  • Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde in Einöden oder Weilern (nur für einen Hund)
  • 50 % für Jagd- und Forstschutzhunde mit Brauchbarkeitsprüfung (nur für einen Hund)
  • Hunde direkt aus einem anerkannten Tierheim oder Tierasyl im Stadtgebiet: Ermäßigung in Höhe der Jahressteuer für die ersten 2 Jahre
  • Züchtersteuer: halber Steuersatz je Rassehund, der ausschließlich zu Zuchtzwecken im Zwinger gehalten wird
  • Keine Ermäßigung für Kampfhunde

Landesrecht in Bayern

Hundehaftpflicht
In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Keine gesetzliche Haftpflichtpflicht für Hunde. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Haltungserlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Kampfhundeverordnung (Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit): Kategorie 1 (§ 1 Abs. 1: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden) gilt stets als Kampfhund. Kategorie 2 (§ 1 Abs. 2: 14 Rassen und deren Kreuzungen) gilt als Kampfhund, solange der Behörde nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (in der Praxis Wesenstest/Negativzeugnis). Kampfhundehaltung braucht eine Erlaubnis der Gemeinde mit berechtigtem Interesse und Zuverlässigkeit (Art. 37 LStVG); Zucht und Kreuzung von Kampfhunden ist bußgeldbewehrt (bis 50.000 Euro, Art. 37a LStVG).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Die Gemeinden können durch Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG) und Einzelfallanordnungen treffen (Art. 18 Abs. 2 LStVG). Ob und wo Leinenpflicht gilt, regelt also die jeweilige Gemeinde.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Nur für Kampfhunde: Erlaubnispflicht (Art. 37 LStVG); für Kategorie-2-Hunde Nachweis fehlender gesteigerter Aggressivität (Wesenstest/Negativzeugnis).
Rechtsgrundlage
Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz, LStVG), Art. 18, 37, 37a, Fassung vom 9. Dezember 2024 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Bayern

Schwandorf im Vergleich

Schwandorf liegt 15 € unter dem Median der 50 erfassten Städte in Bayern (65 €). In Bayern teilt sich Schwandorf Platz 6 von 50 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Schwandorf Platz 23 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Schwandorf–50 €100 €
Amberg 23 km 50 € 100 €
Regensburg 35 km 80 € 200 €
Weiden i.d.OPf. 39 km 60 € 200 €
Neumarkt i.d.OPf. 47 km 25 € 65 €
Straubing 60 km 50 € 100 €
Median Bayern–65 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Schwandorf

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Schwandorf für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Schwandorf 100 € im Jahr: 50 € für den ersten und 50 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Schwandorf einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Schwandorf 750 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 50 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Schwandorf anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Schwandorf innerhalb von 1 Monat anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Schwandorf fällig?

Die Hundesteuersatzung von Schwandorf nennt als Fälligkeit: jährlich zum 15. Mai, frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.

Quelle

Dokument
Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung, HStS) der Stadt Schwandorf vom 05. August 2025, Ortsrecht 7.1.1
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
5. August 2025
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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