Hundesteuer Regensburg 2026
In Regensburg kostet der erste Hund 80 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 120 €. Für einen gefährlichen Hund werden 480 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2011.
Hunde, die direkt aus einem anerkannten Tierheim im Stadtgebiet übernommen werden, sind in den ersten zwei steuerpflichtigen Kalenderjahren steuerfrei.
Steuersätze in Regensburg
| Erster Hund | 80 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 120 € |
| Jeder weitere Hund | 120 € |
| Gefährlicher Hund | 480 € |
Zusammen kosten zwei Hunde 200 €, drei Hunde 320 € im Jahr.
Als gefährlich gilt: Kampfhunde: alle in § 1 der bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit genannten Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen, soweit kein Negativzeugnis nach § 1 Abs. 2 der Verordnung vorliegt
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde zu Erwerbszwecken
- Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
- Hunde von DRK, ASB, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe und THW für deren Aufgaben
- Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind
- Hunde zur Bewachung von Herden
- Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen untergebracht sind
- Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
- Hunde in Tierhandlungen
- Hunde von Angehörigen verbündeter Stationierungsstreitkräfte sowie ausländischer diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen
- Hunde unmittelbar aus einem als steuerbegünstigt anerkannten Tierasyl im Stadtgebiet: die ersten zwei steuerpflichtigen Kalenderjahre
- Keine Befreiung oder Ermäßigung für Kampfhunde
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde in Einöden und Weilern (Wohngebäude mehr als 500 m von anderen entfernt)
- 50 % für Jagd- und Forstschutzhunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern (Jagdhunde nur mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung)
- Züchtersteuer: halber Steuersatz je Zuchthund für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse, darunter eine Hündin
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von unverzüglich bei der Stadt anmelden.
- Hund in Regensburg anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Regensburg abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, danach jährlich zum 1. April
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Bayern
- Hundehaftpflicht
- In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Keine gesetzliche Haftpflichtpflicht für Hunde. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Haltungserlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Kampfhundeverordnung (Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit): Kategorie 1 (§ 1 Abs. 1: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden) gilt stets als Kampfhund. Kategorie 2 (§ 1 Abs. 2: 14 Rassen und deren Kreuzungen) gilt als Kampfhund, solange der Behörde nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (in der Praxis Wesenstest/Negativzeugnis). Kampfhundehaltung braucht eine Erlaubnis der Gemeinde mit berechtigtem Interesse und Zuverlässigkeit (Art. 37 LStVG); Zucht und Kreuzung von Kampfhunden ist bußgeldbewehrt (bis 50.000 Euro, Art. 37a LStVG).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Die Gemeinden können durch Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG) und Einzelfallanordnungen treffen (Art. 18 Abs. 2 LStVG). Ob und wo Leinenpflicht gilt, regelt also die jeweilige Gemeinde.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Nur für Kampfhunde: Erlaubnispflicht (Art. 37 LStVG); für Kategorie-2-Hunde Nachweis fehlender gesteigerter Aggressivität (Wesenstest/Negativzeugnis).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG), Art. 18, 37, 37a, Fassung vom 9. Dezember 2024 (geprüft am 28. September 2026)
Regensburg im Vergleich
Regensburg entspricht genau dem Median der 17 erfassten Städte in Bayern (80 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Regensburg Platz 28 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Regensburg | – | 80 € | 200 € |
| Landshut | 53 km | 72 € | 180 € |
| Ingolstadt | 57 km | 65 € | 149 € |
| Nürnberg | 89 km | 132 € | 264 € |
| Fürth | 96 km | 132 € | 312 € |
| Erlangen | 102 km | 132 € | 300 € |
| Median Bayern | – | 80 € |
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Regensburg vom 05. August 2010 (AMBl. Nr. 33 vom 16. August 2010), Stadtrecht 2.2.1
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 5. August 2010
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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