Hundesteuer Straubing 2026

In Straubing kostet der erste Hund 50 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Für einen gefährlichen Hund werden 400 € fällig.

Erster Hund50 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen100 €pro Jahr
Gefährlicher Hund400 €pro Jahr

Steuersätze in Straubing

Hundesteuer pro Hund und Jahr
Erster Hund50 €
Zweiter Hund50 €
Jeder weitere Hund50 €
Gefährlicher Hund400 €

Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach Art. 37 LStVG in Verbindung mit der Kampfhundeverordnung (§ 5 Nr. 2.1 der Satzung); keine Befreiungen oder Ermäßigungen

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Straubing?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 50 € 500 €
2 Hunde 100 € 1.000 €
3 Hunde 150 € 1.500 €
1 gefährlicher Hund 400 € 4.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Straubing: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie unverzüglich bei der Stadt Straubing an. Hund in Straubing anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor; sie ist freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Straubing
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 50 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. April; erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Straubing abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
  • Hunde von DRK, ASB, Malteser, Johanniter, THW oder Bundesluftschutzverband für deren Aufgaben
  • Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind
  • Hunde zur Bewachung von Herden
  • Hunde, die vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
  • Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
  • Hunde in Tierhandlungen

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde in Einöden und Weilern
  • 50 % für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern zur Jagd oder zum Jagd- und Forstschutz (Jagdhunde mit Brauchbarkeitsprüfung)
  • Züchtersteuer: die Hälfte des Steuersatzes je Zuchthund

Landesrecht in Bayern

Hundehaftpflicht
In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Keine gesetzliche Haftpflichtpflicht für Hunde. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Haltungserlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Kampfhundeverordnung (Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit): Kategorie 1 (§ 1 Abs. 1: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden) gilt stets als Kampfhund. Kategorie 2 (§ 1 Abs. 2: 14 Rassen und deren Kreuzungen) gilt als Kampfhund, solange der Behörde nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (in der Praxis Wesenstest/Negativzeugnis). Kampfhundehaltung braucht eine Erlaubnis der Gemeinde mit berechtigtem Interesse und Zuverlässigkeit (Art. 37 LStVG); Zucht und Kreuzung von Kampfhunden ist bußgeldbewehrt (bis 50.000 Euro, Art. 37a LStVG).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Die Gemeinden können durch Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG) und Einzelfallanordnungen treffen (Art. 18 Abs. 2 LStVG). Ob und wo Leinenpflicht gilt, regelt also die jeweilige Gemeinde.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Nur für Kampfhunde: Erlaubnispflicht (Art. 37 LStVG); für Kategorie-2-Hunde Nachweis fehlender gesteigerter Aggressivität (Wesenstest/Negativzeugnis).
Rechtsgrundlage
Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz, LStVG), Art. 18, 37, 37a, Fassung vom 9. Dezember 2024 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Bayern

Straubing im Vergleich

Straubing liegt 15 € unter dem Median der 50 erfassten Städte in Bayern (65 €). In Bayern teilt sich Straubing Platz 6 von 50 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Straubing Platz 23 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Straubing–50 €100 €
Deggendorf 29 km 25 € 65 €
Regensburg 37 km 80 € 200 €
Landshut 49 km 72 € 180 €
Schwandorf 60 km 50 € 100 €
Passau 74 km 30 € 60 €
Median Bayern–65 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Straubing

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Straubing für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Straubing 100 € im Jahr: 50 € für den ersten und 50 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Straubing einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Straubing 400 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 50 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Straubing anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Straubing unverzüglich anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Straubing fällig?

Die Hundesteuersatzung von Straubing nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. April; erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Straubing vom 09.11.2009 i.d.F. der Änderungssatzung vom 17.12.2010 (Stand 01.01.2025)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
17. Dezember 2010
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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