Hundesteuer Straubing 2026
Stand: Satzung vom 17. Dezember 2010, geprüft am 1. Oktober 2026
In Straubing kostet der erste Hund 50 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Für einen gefährlichen Hund werden 400 € fällig.
Steuersätze in Straubing
| Erster Hund | 50 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 50 € |
| Jeder weitere Hund | 50 € |
| Gefährlicher Hund | 400 € |
Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach Art. 37 LStVG in Verbindung mit der Kampfhundeverordnung (§ 5 Nr. 2.1 der Satzung); keine Befreiungen oder Ermäßigungen
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Straubing?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 50 € | 500 € |
| 2 Hunde | 100 € | 1.000 € |
| 3 Hunde | 150 € | 1.500 € |
| 1 gefährlicher Hund | 400 € | 4.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Straubing: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie unverzüglich bei der Stadt Straubing an. Hund in Straubing anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor; sie ist freiwillig.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Straubing
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 50 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. April; erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Straubing abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
- Hunde von DRK, ASB, Malteser, Johanniter, THW oder Bundesluftschutzverband für deren Aufgaben
- Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind
- Hunde zur Bewachung von Herden
- Hunde, die vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
- Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
- Hunde in Tierhandlungen
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde in Einöden und Weilern
- 50 % für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern zur Jagd oder zum Jagd- und Forstschutz (Jagdhunde mit Brauchbarkeitsprüfung)
- Züchtersteuer: die Hälfte des Steuersatzes je Zuchthund
Landesrecht in Bayern
- Hundehaftpflicht
- In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Keine gesetzliche Haftpflichtpflicht für Hunde. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Haltungserlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Kampfhundeverordnung (Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit): Kategorie 1 (§ 1 Abs. 1: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden) gilt stets als Kampfhund. Kategorie 2 (§ 1 Abs. 2: 14 Rassen und deren Kreuzungen) gilt als Kampfhund, solange der Behörde nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (in der Praxis Wesenstest/Negativzeugnis). Kampfhundehaltung braucht eine Erlaubnis der Gemeinde mit berechtigtem Interesse und Zuverlässigkeit (Art. 37 LStVG); Zucht und Kreuzung von Kampfhunden ist bußgeldbewehrt (bis 50.000 Euro, Art. 37a LStVG).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Die Gemeinden können durch Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG) und Einzelfallanordnungen treffen (Art. 18 Abs. 2 LStVG). Ob und wo Leinenpflicht gilt, regelt also die jeweilige Gemeinde.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Nur für Kampfhunde: Erlaubnispflicht (Art. 37 LStVG); für Kategorie-2-Hunde Nachweis fehlender gesteigerter Aggressivität (Wesenstest/Negativzeugnis).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz, LStVG), Art. 18, 37, 37a, Fassung vom 9. Dezember 2024 (geprüft am 28. September 2026)
Straubing im Vergleich
Straubing liegt 15 € unter dem Median der 50 erfassten Städte in Bayern (65 €). In Bayern teilt sich Straubing Platz 6 von 50 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Straubing Platz 23 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Straubing | – | 50 € | 100 € |
| Deggendorf | 29 km | 25 € | 65 € |
| Regensburg | 37 km | 80 € | 200 € |
| Landshut | 49 km | 72 € | 180 € |
| Schwandorf | 60 km | 50 € | 100 € |
| Passau | 74 km | 30 € | 60 € |
| Median Bayern | – | 65 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Straubing
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Straubing für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Straubing 100 € im Jahr: 50 € für den ersten und 50 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Straubing einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Straubing 400 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 50 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Straubing anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Straubing unverzüglich anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Straubing fällig?
Die Hundesteuersatzung von Straubing nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. April; erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Straubing vom 09.11.2009 i.d.F. der Änderungssatzung vom 17.12.2010 (Stand 01.01.2025)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 17. Dezember 2010
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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