Hundesteuer Landshut 2026

In Landshut kostet der erste Hund 72 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 108 €. Für einen gefährlichen Hund werden 840 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Für den vierten und jeden weiteren Hund beträgt die Steuer 168 €.

Erster Hund72 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen180 €pro Jahr
Gefährlicher Hund840 €pro Jahr

Steuersätze in Landshut

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund72 €
Zweiter Hund108 €
Jeder weitere Hund144 €
Gefährlicher Hund840 €

Zusammen kosten zwei Hunde 180 €, drei Hunde 324 € im Jahr.

Als gefährlich gilt: § 5 Abs. 2 i. V. m. § 1 Abs. 2: Kampfhunde (Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu und Kreuzungen stets; u. a. Rottweiler, Cane Corso, Bullterrier, Mastiff widerlegbar vermutet; Einzelfall durch Ausbildung) 840 €; Rassen der Kategorie II mit Negativzeugnis des Ordnungsamtes 420 €

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
  • Hunde von DRK, ASB, Malteser, Johanniter, THW oder Bundesluftschutzverband für deren Aufgaben
  • Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind
  • Hunde zur Bewachung von Herden
  • Hunde in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen
  • Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
  • Hunde in Tierhandlungen
  • Hunde aus Tierasylen der Stadt oder des Landkreises Landshut: im Jahr des Erwerbs steuerfrei
  • Befreiungen (außer Tierasyl-Unterbringung) gelten nicht für Kampfhunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen, deren Wohngebäude mehr als 400 m vom nächsten Wohngebäude entfernt sind
  • 50 % für Jagdhunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern (mit Brauchbarkeitsprüfung)
  • 50 % für eine Hundehaltung, wenn alle Hundehalter im Haushalt einen gültigen Sozialpass „LANDSHUT SOZIAL“ haben
  • Ermäßigungen gelten nicht für Kampfhunde

Anmelden, abmelden, bezahlen

  • Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
  • Hund in Landshut anmelden (offizielle Seite)
  • Hund in Landshut abmelden (offizielle Seite)
  • Fällig: im ersten Jahr einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides, in den Folgejahren jeweils zum 1. April
  • Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

Landesrecht in Bayern

Hundehaftpflicht
In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Keine gesetzliche Haftpflichtpflicht für Hunde. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Haltungserlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Kampfhundeverordnung (Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit): Kategorie 1 (§ 1 Abs. 1: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden) gilt stets als Kampfhund. Kategorie 2 (§ 1 Abs. 2: 14 Rassen und deren Kreuzungen) gilt als Kampfhund, solange der Behörde nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (in der Praxis Wesenstest/Negativzeugnis). Kampfhundehaltung braucht eine Erlaubnis der Gemeinde mit berechtigtem Interesse und Zuverlässigkeit (Art. 37 LStVG); Zucht und Kreuzung von Kampfhunden ist bußgeldbewehrt (bis 50.000 Euro, Art. 37a LStVG).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Die Gemeinden können durch Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG) und Einzelfallanordnungen treffen (Art. 18 Abs. 2 LStVG). Ob und wo Leinenpflicht gilt, regelt also die jeweilige Gemeinde.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Nur für Kampfhunde: Erlaubnispflicht (Art. 37 LStVG); für Kategorie-2-Hunde Nachweis fehlender gesteigerter Aggressivität (Wesenstest/Negativzeugnis).
Rechtsgrundlage
Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG), Art. 18, 37, 37a, Fassung vom 9. Dezember 2024 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Bayern

Landshut im Vergleich

Landshut liegt 8 € unter dem Median der 17 erfassten Städte in Bayern (80 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Landshut Platz 13 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Landshut–72 €180 €
Regensburg 53 km 80 € 200 €
Ingolstadt 59 km 65 € 149 €
München 62 km 100 € 200 €
Rosenheim 76 km 60 € 120 €
Augsburg 94 km 84 € 204 €
Median Bayern–80 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Landshut (Hundesteuersatzung) vom 12.11.2025 (Amtsblatt der Stadt Landshut Nr. 30 vom 24.11.2025); Grundsatzung vom 24.07.2006 (Stand 01.08.2013)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
12. November 2025
Zuletzt geprüft
28. September 2026

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