Hundesteuer Freising 2026
Stand: Satzung vom 13. Dezember 2021, geprüft am 1. Oktober 2026
In Freising kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 80 €. Für einen gefährlichen Hund werden 900 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2022.
Hunde aus einem anerkannten Tierheim sind in den ersten zwölf Monaten nach der Aufnahme steuerfrei.
Steuersätze in Freising
| Erster Hund | 60 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 80 € |
| Jeder weitere Hund | 100 € |
| Gefährlicher Hund | 900 € |
Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 1 Abs. 2 und 3 der Satzung: stets vermutet bei Pit-Bull, Bandog, American-Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Tosa-Inu; vermutet bis zum Negativzeugnis bei Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler und Kreuzungen
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Freising?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 60 € | 600 € |
| 2 Hunde | 140 € | 1.400 € |
| 3 Hunde | 240 € | 2.400 € |
| 1 gefährlicher Hund | 900 € | 9.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Freising: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie unverzüglich, spätestens 1 Monat bei der Stadt Freising an. Hund in Freising anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor; sie ist freiwillig.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Freising gilt:
- Hunde aus einem steuerbegünstigten, öffentlich geförderten inländischen Tierheim: 12 Monate ab Aufnahme befreit
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. April; erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
- Hunde von DRK, ASB, Malteser, Johanniter, THW oder Bundesluftschutzverband für deren Aufgaben
- Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind
- Hunde zur Bewachung von Herden
- Hunde, die vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
- Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
- Hunde in Tierhandlungen
- Ausgebildete Schwerbehinderten-Begleithunde für Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung
- Hunde aus einem steuerbegünstigten, öffentlich geförderten inländischen Tierheim: 12 Monate ab Aufnahme befreit
- Ein Jagdhund mit Brauchbarkeitsprüfung von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde in Einöden und Weilern
- Kampfhunde nach § 1 Abs. 3 mit Negativzeugnis: 450 € statt 900 €
Landesrecht in Bayern
- Hundehaftpflicht
- In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Keine gesetzliche Haftpflichtpflicht für Hunde. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Haltungserlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Kampfhundeverordnung (Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit): Kategorie 1 (§ 1 Abs. 1: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden) gilt stets als Kampfhund. Kategorie 2 (§ 1 Abs. 2: 14 Rassen und deren Kreuzungen) gilt als Kampfhund, solange der Behörde nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (in der Praxis Wesenstest/Negativzeugnis). Kampfhundehaltung braucht eine Erlaubnis der Gemeinde mit berechtigtem Interesse und Zuverlässigkeit (Art. 37 LStVG); Zucht und Kreuzung von Kampfhunden ist bußgeldbewehrt (bis 50.000 Euro, Art. 37a LStVG).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Die Gemeinden können durch Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG) und Einzelfallanordnungen treffen (Art. 18 Abs. 2 LStVG). Ob und wo Leinenpflicht gilt, regelt also die jeweilige Gemeinde.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Nur für Kampfhunde: Erlaubnispflicht (Art. 37 LStVG); für Kategorie-2-Hunde Nachweis fehlender gesteigerter Aggressivität (Wesenstest/Negativzeugnis).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz, LStVG), Art. 18, 37, 37a, Fassung vom 9. Dezember 2024 (geprüft am 28. September 2026)
Freising im Vergleich
Freising liegt 5 € unter dem Median der 50 erfassten Städte in Bayern (65 €). In Bayern teilt sich Freising Platz 15 von 50 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Freising Platz 44 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Freising | – | 60 € | 140 € |
| Erding | 16 km | 60 € | 120 € |
| Unterschleißheim | 19 km | 50 € | 150 € |
| Pfaffenhofen a.d.Ilm | 23 km | 60 € | 120 € |
| Dachau | 28 km | 60 € | 120 € |
| München | 32 km | 100 € | 200 € |
| Median Bayern | – | 65 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Freising
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Freising für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Freising 140 € im Jahr: 60 € für den ersten und 80 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Freising einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Freising 900 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Freising anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Freising unverzüglich, spätestens 1 Monat anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Freising befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Freising gilt: Hunde aus einem steuerbegünstigten, öffentlich geförderten inländischen Tierheim: 12 Monate ab Aufnahme befreit.
Wann ist die Hundesteuer in Freising fällig?
Die Hundesteuersatzung von Freising nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. April; erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Stadt Freising vom 13.12.2021, in Kraft 01.01.2022
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 13. Dezember 2021
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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