Hundesteuer Erding 2026
Stand: Satzung vom 14. November 2023, geprüft am 1. Oktober 2026
In Erding kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Für einen gefährlichen Hund werden 900 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.
Wer mit seinem Hund freiwillig einen Hundeführerschein macht, ist drei Jahre von der Hundesteuer befreit.
Steuersätze in Erding
| Erster Hund | 60 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 60 € |
| Jeder weitere Hund | 60 € |
| Gefährlicher Hund | 900 € |
Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 2 der Satzung: alle in § 1 der bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit genannten Rassen und Gruppen sowie Kreuzungen, soweit nicht nach § 1 Abs. 2 der Verordnung die fehlende Gefährlichkeit nachgewiesen ist
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Erding?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 60 € | 600 € |
| 2 Hunde | 120 € | 1.200 € |
| 3 Hunde | 180 € | 1.800 € |
| 1 gefährlicher Hund | 900 € | 9.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Erding: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Erding an. Hund in Erding anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor; sie ist freiwillig.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Erding
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 10. Februar, frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Erding abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde zu Erwerbszwecken, z. B. in Tierhandlungen oder zur Bewachung von Erwerbsherden
- Hunde von DRK, ASB, Malteser, Johanniter oder THW für deren Aufgaben
- Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
- Hunde von Mitgliedern verbündeter Stationierungsstreitkräfte und deren Angehörigen
- Hunde von Angehörigen ausländischer diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen
- Hunde, die vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
- Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst (nicht für Kampfhunde)
- Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind, sowie ausgebildete Therapiehunde (nicht für Kampfhunde)
- Hunde mit freiwillig bestandenem Hundeführerschein: 3 Jahre befreit, einmal je Hund (nicht für Kampfhunde)
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde in Einöden oder Weilern
- 50 % für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern zur Jagd oder zum Jagd- und Forstschutz (mit Brauchbarkeitsprüfung); nur ein Hund
Landesrecht in Bayern
- Hundehaftpflicht
- In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Keine gesetzliche Haftpflichtpflicht für Hunde. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Haltungserlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Kampfhundeverordnung (Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit): Kategorie 1 (§ 1 Abs. 1: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden) gilt stets als Kampfhund. Kategorie 2 (§ 1 Abs. 2: 14 Rassen und deren Kreuzungen) gilt als Kampfhund, solange der Behörde nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (in der Praxis Wesenstest/Negativzeugnis). Kampfhundehaltung braucht eine Erlaubnis der Gemeinde mit berechtigtem Interesse und Zuverlässigkeit (Art. 37 LStVG); Zucht und Kreuzung von Kampfhunden ist bußgeldbewehrt (bis 50.000 Euro, Art. 37a LStVG).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Die Gemeinden können durch Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG) und Einzelfallanordnungen treffen (Art. 18 Abs. 2 LStVG). Ob und wo Leinenpflicht gilt, regelt also die jeweilige Gemeinde.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Nur für Kampfhunde: Erlaubnispflicht (Art. 37 LStVG); für Kategorie-2-Hunde Nachweis fehlender gesteigerter Aggressivität (Wesenstest/Negativzeugnis).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz, LStVG), Art. 18, 37, 37a, Fassung vom 9. Dezember 2024 (geprüft am 28. September 2026)
Erding im Vergleich
Erding liegt 5 € unter dem Median der 50 erfassten Städte in Bayern (65 €). In Bayern teilt sich Erding Platz 15 von 50 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Erding Platz 44 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Erding | – | 60 € | 120 € |
| Freising | 16 km | 60 € | 140 € |
| Unterschleißheim | 25 km | 50 € | 150 € |
| München | 31 km | 100 € | 200 € |
| Landshut | 31 km | 72 € | 180 € |
| Unterhaching | 34 km | 60 € | 140 € |
| Median Bayern | – | 65 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Erding
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Erding für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Erding 120 € im Jahr: 60 € für den ersten und 60 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Erding einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Erding 900 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Erding anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Erding innerhalb von 1 Monat anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Erding fällig?
Die Hundesteuersatzung von Erding nennt als Fälligkeit: jährlich zum 10. Februar, frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Großen Kreisstadt Erding vom 14.11.2023, in Kraft 01.01.2024
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 14. November 2023
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden