Hundesteuer Pfaffenhofen a.d.Ilm 2026

In Pfaffenhofen a.d.Ilm kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Für einen gefährlichen Hund werden 1.000 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2021.

Hunde direkt aus einem Tierheim im Stadtgebiet sind im ersten Jahr praktisch steuerfrei.

Erster Hund60 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen120 €pro Jahr
Gefährlicher Hund1.000 €pro Jahr

Steuersätze in Pfaffenhofen a.d.Ilm

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2021
Erster Hund60 €
Zweiter Hund60 €
Jeder weitere Hund60 €
Gefährlicher Hund1.000 €

Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 3 der Satzung: alle in § 1 der bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit genannten Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen; nicht bei Hunden nach § 1 Abs. 2 der Verordnung mit Negativzeugnis

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Pfaffenhofen a.d.Ilm?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 60 € 600 €
2 Hunde 120 € 1.200 €
3 Hunde 180 € 1.800 €
1 gefährlicher Hund 1.000 € 10.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Pfaffenhofen a.d.Ilm: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm an. Hund in Pfaffenhofen a.d.Ilm anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor; sie ist freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Pfaffenhofen a.d.Ilm
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, danach jährlich zum 15. März.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Pfaffenhofen a.d.Ilm abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde allein zu Erwerbszwecken (u. a. in Tierhandlungen, Herdenschutzhunde für Erwerbsherden)
  • Hunde von DRK, ASB, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfall-Hilfe und THW für deren Aufgaben
  • Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
  • Hunde von Mitgliedern verbündeter Stationierungsstreitkräfte und deren Angehörigen
  • Hunde von Angehörigen ausländischer diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen
  • Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen untergebracht sind
  • Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst (nicht für Kampfhunde)
  • Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind (nicht für Kampfhunde)

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde in Einöden (nur für einen Hund)
  • 50 % für Jagd- und Forstschutzhunde mit Brauchbarkeitsprüfung (nur für einen Hund)
  • Hunde direkt aus einem anerkannten Tierheim oder Tierasyl im Stadtgebiet: je Monat ein Zwölftel weniger, längstens für die ersten 12 Monate
  • Keine Ermäßigung für Kampfhunde

Landesrecht in Bayern

Hundehaftpflicht
In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Keine gesetzliche Haftpflichtpflicht für Hunde. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Haltungserlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Kampfhundeverordnung (Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit): Kategorie 1 (§ 1 Abs. 1: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden) gilt stets als Kampfhund. Kategorie 2 (§ 1 Abs. 2: 14 Rassen und deren Kreuzungen) gilt als Kampfhund, solange der Behörde nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (in der Praxis Wesenstest/Negativzeugnis). Kampfhundehaltung braucht eine Erlaubnis der Gemeinde mit berechtigtem Interesse und Zuverlässigkeit (Art. 37 LStVG); Zucht und Kreuzung von Kampfhunden ist bußgeldbewehrt (bis 50.000 Euro, Art. 37a LStVG).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Die Gemeinden können durch Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG) und Einzelfallanordnungen treffen (Art. 18 Abs. 2 LStVG). Ob und wo Leinenpflicht gilt, regelt also die jeweilige Gemeinde.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Nur für Kampfhunde: Erlaubnispflicht (Art. 37 LStVG); für Kategorie-2-Hunde Nachweis fehlender gesteigerter Aggressivität (Wesenstest/Negativzeugnis).
Rechtsgrundlage
Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz, LStVG), Art. 18, 37, 37a, Fassung vom 9. Dezember 2024 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Bayern

Pfaffenhofen a.d.Ilm im Vergleich

Pfaffenhofen a.d.Ilm liegt 5 € unter dem Median der 50 erfassten Städte in Bayern (65 €). In Bayern teilt sich Pfaffenhofen a.d.Ilm Platz 15 von 50 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Pfaffenhofen a.d.Ilm Platz 44 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Pfaffenhofen a.d.Ilm–60 €120 €
Freising 23 km 60 € 140 €
Ingolstadt 27 km 65 € 149 €
Unterschleißheim 29 km 50 € 150 €
Dachau 30 km 60 € 120 €
Neuburg a.d.Donau 33 km 50 € 130 €
Median Bayern–65 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Pfaffenhofen a.d.Ilm

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Pfaffenhofen a.d.Ilm für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Pfaffenhofen a.d.Ilm 120 € im Jahr: 60 € für den ersten und 60 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Pfaffenhofen a.d.Ilm einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Pfaffenhofen a.d.Ilm 1.000 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Pfaffenhofen a.d.Ilm anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Pfaffenhofen a.d.Ilm innerhalb von 1 Monat anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Pfaffenhofen a.d.Ilm fällig?

Die Hundesteuersatzung von Pfaffenhofen a.d.Ilm nennt als Fälligkeit: erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, danach jährlich zum 15. März.

Quelle

Dokument
Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm vom 10.12.2020
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
10. Dezember 2020
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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