Hundesteuer Pfaffenhofen a.d.Ilm 2026
Stand: Satzung vom 10. Dezember 2020, geprüft am 1. Oktober 2026
In Pfaffenhofen a.d.Ilm kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Für einen gefährlichen Hund werden 1.000 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2021.
Hunde direkt aus einem Tierheim im Stadtgebiet sind im ersten Jahr praktisch steuerfrei.
Steuersätze in Pfaffenhofen a.d.Ilm
| Erster Hund | 60 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 60 € |
| Jeder weitere Hund | 60 € |
| Gefährlicher Hund | 1.000 € |
Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 3 der Satzung: alle in § 1 der bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit genannten Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen; nicht bei Hunden nach § 1 Abs. 2 der Verordnung mit Negativzeugnis
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Pfaffenhofen a.d.Ilm?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 60 € | 600 € |
| 2 Hunde | 120 € | 1.200 € |
| 3 Hunde | 180 € | 1.800 € |
| 1 gefährlicher Hund | 1.000 € | 10.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Pfaffenhofen a.d.Ilm: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm an. Hund in Pfaffenhofen a.d.Ilm anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor; sie ist freiwillig.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Pfaffenhofen a.d.Ilm
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, danach jährlich zum 15. März.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Pfaffenhofen a.d.Ilm abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde allein zu Erwerbszwecken (u. a. in Tierhandlungen, Herdenschutzhunde für Erwerbsherden)
- Hunde von DRK, ASB, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfall-Hilfe und THW für deren Aufgaben
- Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
- Hunde von Mitgliedern verbündeter Stationierungsstreitkräfte und deren Angehörigen
- Hunde von Angehörigen ausländischer diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen
- Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen untergebracht sind
- Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst (nicht für Kampfhunde)
- Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind (nicht für Kampfhunde)
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde in Einöden (nur für einen Hund)
- 50 % für Jagd- und Forstschutzhunde mit Brauchbarkeitsprüfung (nur für einen Hund)
- Hunde direkt aus einem anerkannten Tierheim oder Tierasyl im Stadtgebiet: je Monat ein Zwölftel weniger, längstens für die ersten 12 Monate
- Keine Ermäßigung für Kampfhunde
Landesrecht in Bayern
- Hundehaftpflicht
- In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Keine gesetzliche Haftpflichtpflicht für Hunde. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Haltungserlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Kampfhundeverordnung (Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit): Kategorie 1 (§ 1 Abs. 1: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden) gilt stets als Kampfhund. Kategorie 2 (§ 1 Abs. 2: 14 Rassen und deren Kreuzungen) gilt als Kampfhund, solange der Behörde nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (in der Praxis Wesenstest/Negativzeugnis). Kampfhundehaltung braucht eine Erlaubnis der Gemeinde mit berechtigtem Interesse und Zuverlässigkeit (Art. 37 LStVG); Zucht und Kreuzung von Kampfhunden ist bußgeldbewehrt (bis 50.000 Euro, Art. 37a LStVG).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Die Gemeinden können durch Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG) und Einzelfallanordnungen treffen (Art. 18 Abs. 2 LStVG). Ob und wo Leinenpflicht gilt, regelt also die jeweilige Gemeinde.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Nur für Kampfhunde: Erlaubnispflicht (Art. 37 LStVG); für Kategorie-2-Hunde Nachweis fehlender gesteigerter Aggressivität (Wesenstest/Negativzeugnis).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz, LStVG), Art. 18, 37, 37a, Fassung vom 9. Dezember 2024 (geprüft am 28. September 2026)
Pfaffenhofen a.d.Ilm im Vergleich
Pfaffenhofen a.d.Ilm liegt 5 € unter dem Median der 50 erfassten Städte in Bayern (65 €). In Bayern teilt sich Pfaffenhofen a.d.Ilm Platz 15 von 50 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Pfaffenhofen a.d.Ilm Platz 44 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Pfaffenhofen a.d.Ilm | – | 60 € | 120 € |
| Freising | 23 km | 60 € | 140 € |
| Ingolstadt | 27 km | 65 € | 149 € |
| Unterschleißheim | 29 km | 50 € | 150 € |
| Dachau | 30 km | 60 € | 120 € |
| Neuburg a.d.Donau | 33 km | 50 € | 130 € |
| Median Bayern | – | 65 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Pfaffenhofen a.d.Ilm
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Pfaffenhofen a.d.Ilm für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Pfaffenhofen a.d.Ilm 120 € im Jahr: 60 € für den ersten und 60 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Pfaffenhofen a.d.Ilm einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Pfaffenhofen a.d.Ilm 1.000 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Pfaffenhofen a.d.Ilm anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Pfaffenhofen a.d.Ilm innerhalb von 1 Monat anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Pfaffenhofen a.d.Ilm fällig?
Die Hundesteuersatzung von Pfaffenhofen a.d.Ilm nennt als Fälligkeit: erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, danach jährlich zum 15. März.
Quelle
- Dokument
- Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm vom 10.12.2020
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 10. Dezember 2020
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden