Hundesteuer Ingolstadt 2026

In Ingolstadt kostet der erste Hund 65 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 84 €. Für einen gefährlichen Hund werden 677 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2022.

Erster Hund65 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen149 €pro Jahr
Gefährlicher Hund677 €pro Jahr

Steuersätze in Ingolstadt

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2022
Erster Hund65 €
Zweiter Hund84 €
Jeder weitere Hund84 €
Gefährlicher Hund677 €

Zusammen kosten zwei Hunde 149 €, drei Hunde 233 € im Jahr.

Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 der Satzung: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu (stets vermutet); Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler (widerlegbar vermutet) und Kreuzungen

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
  • Hunde von DRK, ASB, Malteser, Johanniter, THW oder Bundesluftschutzverband für deren Aufgaben
  • Hunde, die für blinde, gehörlose, schwerhörige oder hilflose Menschen (Merkzeichen Bl, Gl oder H) unentbehrlich und entsprechend ausgebildet sind
  • Assistenzhunde, deren Notwendigkeit von der Krankenkasse anerkannt ist
  • Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen untergebracht sind
  • Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
  • Hunde allein zu Erwerbszwecken (z. B. in Tierhandlungen, Herdenschutz)
  • Hunde aus einem gemeinnützigen inländischen Tierheim: aus Ingolstädter Tierheim zwei Jahre, sonst ein Jahr nach Ende des Aufnahmejahres
  • Hunde von Angehörigen verbündeter Stationierungsstreitkräfte und ausländischer diplomatischer oder konsularischer Vertretungen
  • Keine Befreiung für Kampfhunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde in Einöden (Wohngebäude mehr als 500 m von jedem anderen entfernt), je ein Hund
  • 50 % für Jagd- und Forstschutzhunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern (Jagdhunde mit Brauchbarkeitsprüfung)
  • 50 % für Therapiehunde mit zertifizierter Prüfung und nachgewiesenem Einsatz
  • 50 % für Schulhunde mit Ausbildungsnachweis und Schulbestätigung
  • 50 % für Hunde von Inhabern des IngolstadtPasses oder Empfängern von Leistungen nach SGB II, SGB XII, § 6a BKGG, § 90 Abs. 4 SGB VIII, §§ 25 ff. BVG oder WoGG
  • Einmalige Ermäßigung in Höhe des Satzes für den ersten Hund bei freiwillig bestandenem Hundeführerschein (nicht für Kampfhunde)
  • Züchtersteuer: halber Steuersatz je Zuchthund für nicht gewerbsmäßige Züchter
  • Keine Ermäßigung für Kampfhunde

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Landesrecht in Bayern

Hundehaftpflicht
In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Keine gesetzliche Haftpflichtpflicht für Hunde. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Haltungserlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Kampfhundeverordnung (Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit): Kategorie 1 (§ 1 Abs. 1: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden) gilt stets als Kampfhund. Kategorie 2 (§ 1 Abs. 2: 14 Rassen und deren Kreuzungen) gilt als Kampfhund, solange der Behörde nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (in der Praxis Wesenstest/Negativzeugnis). Kampfhundehaltung braucht eine Erlaubnis der Gemeinde mit berechtigtem Interesse und Zuverlässigkeit (Art. 37 LStVG); Zucht und Kreuzung von Kampfhunden ist bußgeldbewehrt (bis 50.000 Euro, Art. 37a LStVG).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Die Gemeinden können durch Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG) und Einzelfallanordnungen treffen (Art. 18 Abs. 2 LStVG). Ob und wo Leinenpflicht gilt, regelt also die jeweilige Gemeinde.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Nur für Kampfhunde: Erlaubnispflicht (Art. 37 LStVG); für Kategorie-2-Hunde Nachweis fehlender gesteigerter Aggressivität (Wesenstest/Negativzeugnis).
Rechtsgrundlage
Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG), Art. 18, 37, 37a, Fassung vom 9. Dezember 2024 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Bayern

Ingolstadt im Vergleich

Ingolstadt liegt 15 € unter dem Median der 17 erfassten Städte in Bayern (80 €). Unter allen 200 erfassten Städten steht Ingolstadt auf Platz 11 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Ingolstadt–65 €149 €
Regensburg 57 km 80 € 200 €
Augsburg 59 km 84 € 204 €
Landshut 59 km 72 € 180 €
München 71 km 100 € 200 €
Nürnberg 80 km 132 € 264 €
Median Bayern–80 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Ingolstadt vom 30.09.2021 (AM Nr. 43 vom 27.10.2021)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
30. September 2021
Zuletzt geprüft
28. September 2026

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