Hundesteuer Ingolstadt 2026
In Ingolstadt kostet der erste Hund 65 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 84 €. Für einen gefährlichen Hund werden 677 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2022.
Steuersätze in Ingolstadt
| Erster Hund | 65 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 84 € |
| Jeder weitere Hund | 84 € |
| Gefährlicher Hund | 677 € |
Zusammen kosten zwei Hunde 149 €, drei Hunde 233 € im Jahr.
Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 der Satzung: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu (stets vermutet); Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler (widerlegbar vermutet) und Kreuzungen
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
- Hunde von DRK, ASB, Malteser, Johanniter, THW oder Bundesluftschutzverband für deren Aufgaben
- Hunde, die für blinde, gehörlose, schwerhörige oder hilflose Menschen (Merkzeichen Bl, Gl oder H) unentbehrlich und entsprechend ausgebildet sind
- Assistenzhunde, deren Notwendigkeit von der Krankenkasse anerkannt ist
- Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen untergebracht sind
- Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
- Hunde allein zu Erwerbszwecken (z. B. in Tierhandlungen, Herdenschutz)
- Hunde aus einem gemeinnützigen inländischen Tierheim: aus Ingolstädter Tierheim zwei Jahre, sonst ein Jahr nach Ende des Aufnahmejahres
- Hunde von Angehörigen verbündeter Stationierungsstreitkräfte und ausländischer diplomatischer oder konsularischer Vertretungen
- Keine Befreiung für Kampfhunde
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde in Einöden (Wohngebäude mehr als 500 m von jedem anderen entfernt), je ein Hund
- 50 % für Jagd- und Forstschutzhunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern (Jagdhunde mit Brauchbarkeitsprüfung)
- 50 % für Therapiehunde mit zertifizierter Prüfung und nachgewiesenem Einsatz
- 50 % für Schulhunde mit Ausbildungsnachweis und Schulbestätigung
- 50 % für Hunde von Inhabern des IngolstadtPasses oder Empfängern von Leistungen nach SGB II, SGB XII, § 6a BKGG, § 90 Abs. 4 SGB VIII, §§ 25 ff. BVG oder WoGG
- Einmalige Ermäßigung in Höhe des Satzes für den ersten Hund bei freiwillig bestandenem Hundeführerschein (nicht für Kampfhunde)
- Züchtersteuer: halber Steuersatz je Zuchthund für nicht gewerbsmäßige Züchter
- Keine Ermäßigung für Kampfhunde
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt anmelden.
- Hund in Ingolstadt anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Ingolstadt abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: jährlich zum 1. April
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Bayern
- Hundehaftpflicht
- In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Keine gesetzliche Haftpflichtpflicht für Hunde. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Haltungserlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Kampfhundeverordnung (Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit): Kategorie 1 (§ 1 Abs. 1: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden) gilt stets als Kampfhund. Kategorie 2 (§ 1 Abs. 2: 14 Rassen und deren Kreuzungen) gilt als Kampfhund, solange der Behörde nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (in der Praxis Wesenstest/Negativzeugnis). Kampfhundehaltung braucht eine Erlaubnis der Gemeinde mit berechtigtem Interesse und Zuverlässigkeit (Art. 37 LStVG); Zucht und Kreuzung von Kampfhunden ist bußgeldbewehrt (bis 50.000 Euro, Art. 37a LStVG).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Die Gemeinden können durch Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG) und Einzelfallanordnungen treffen (Art. 18 Abs. 2 LStVG). Ob und wo Leinenpflicht gilt, regelt also die jeweilige Gemeinde.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Nur für Kampfhunde: Erlaubnispflicht (Art. 37 LStVG); für Kategorie-2-Hunde Nachweis fehlender gesteigerter Aggressivität (Wesenstest/Negativzeugnis).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG), Art. 18, 37, 37a, Fassung vom 9. Dezember 2024 (geprüft am 28. September 2026)
Ingolstadt im Vergleich
Ingolstadt liegt 15 € unter dem Median der 17 erfassten Städte in Bayern (80 €). Unter allen 200 erfassten Städten steht Ingolstadt auf Platz 11 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Ingolstadt | – | 65 € | 149 € |
| Regensburg | 57 km | 80 € | 200 € |
| Augsburg | 59 km | 84 € | 204 € |
| Landshut | 59 km | 72 € | 180 € |
| München | 71 km | 100 € | 200 € |
| Nürnberg | 80 km | 132 € | 264 € |
| Median Bayern | – | 80 € |
Quelle
- Dokument
- Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Ingolstadt vom 30.09.2021 (AM Nr. 43 vom 27.10.2021)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 30. September 2021
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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