Hundesteuer Monheim 2026
Stand: Satzung vom 27. Oktober 2021, geprüft am 4. Oktober 2026
In Monheim kostet der erste Hund 40 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Für einen gefährlichen Hund werden 400 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2022.
Für einen inländischen Hund aus einem steuerbegünstigten, öffentlich geförderten inländischen Tierheim wird die Jahressteuer einmalig erlassen, ausgenommen Kampfhunde.
Steuersätze in Monheim
| Erster Hund | 40 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 40 € |
| Jeder weitere Hund | 40 € |
| Gefährlicher Hund | 400 € |
Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 2 der Satzung: alle in § 1 der bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit genannten Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Monheim?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 40 € | 400 € |
| 2 Hunde | 80 € | 800 € |
| 3 Hunde | 120 € | 1.200 € |
| 1 gefährlicher Hund | 400 € | 4.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Monheim: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat nach Anschaffung oder nach Vollendung des vierten Lebensmonats bei der Stadt Monheim an. Hund in Monheim anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Monheim
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 40 € im Jahr. Fällig: jährlich am 01.04., frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Monheim abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde allein zu Erwerbszwecken, insbesondere in Tierhaltungen und zur notwendigen Bewachung gewerblich gehaltener Herden
- Hunde von DRK, BRK, Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe oder THW ausschließlich für deren Aufgaben
- Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
- Hunde von Mitgliedern verbündeter Stationierungsstreitkräfte, deren zivilem Gefolge und Angehörigen
- Hunde von Angehörigen ausländischer diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen
- Aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebrachte Hunde
- Geprüfte Rettungshunde für Zivil- oder Katastrophenschutz oder Rettungsdienst (nicht für Kampfhunde)
- Für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrliche Hunde (nicht für Kampfhunde)
Ermäßigt wird
- 50 % für einen Hund in einer Einöde mit mehr als 500 m Luftlinie Abstand zu jedem anderen Wohngebäude (nicht für Kampfhunde)
- 50 % für einen jagdlich brauchbaren Hund von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern, überwiegend zur Jagd oder zum Jagd- oder Forstschutz gehalten (nicht für Kampfhunde)
- Einmaliger Erlass des Jahressteuersatzes für einen inländischen Hund aus einem steuerbegünstigten, öffentlich geförderten inländischen Tierheim oder Tierasyl (nicht für Kampfhunde)
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Bayern
- Hundehaftpflicht
- In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Für normale Hunde gibt es in Bayern keine gesetzliche Haftpflichtpflicht. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Erlaubnis von einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 LStVG). Laut Vollzugsbekanntmachung soll das regelmäßig geschehen, mit mindestens 1 Mio. Euro für Personenschäden und 0,25 Mio. Euro für Sachschäden.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Bei Hunden der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird die Eigenschaft als Kampfhund stets vermutet. Bei Kategorie 2 gilt die Vermutung, bis der Halter mit einem Gutachten (Wesenstest) nachweist, dass der einzelne Hund nicht gesteigert aggressiv ist; dann stellt die Gemeinde ein Negativzeugnis aus. Jeder Hund kann außerdem im Einzelfall wegen einer Ausbildung auf gesteigerte Aggressivität als Kampfhund gelten.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Gemeinden können per Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen und auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG). Sie können auch Anordnungen im Einzelfall treffen. Kampfhunde müssen nach der Erlaubnis meist außerhalb des eigenen Grundstücks an die Leine. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden (Art. 30 Abs. 1 BayNatSchG). Die untere oder höhere Naturschutzbehörde kann das Betretungsrecht beschränken, zum Beispiel mit einer Anleinpflicht in Wiesenbrütergebieten zur Brutzeit (Art. 31 Abs. 1 BayNatSchG). Schutzgebietsverordnungen können Leinenzwang vorschreiben. Es ist verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Besteht die Gefahr, dass ein frei laufender Hund besonders geschützten Arten nachstellt, muss er an die Leine (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG).
- Sachkunde
- Für normale Hunde verlangt Bayern weder Hundeführerschein noch Sachkundenachweis. Nur bei Kampfhunden der Kategorie 2 prüft der Sachverständige im Wesenstest auch die Sachkunde des Halters. Bei einer Kampfhund-Erlaubnis kann die Gemeinde ein Gutachten zur Eignung des Halters verlangen. Wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde und muss dafür die erforderliche Sachkunde besitzen (Art. 37a Abs. 2 LStVG).
- Rechtsgrundlage
- Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG), Art. 18, 37 und 37a, mit der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, Fassung vom 17. Dezember 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Monheim im Vergleich
Monheim liegt 25 € unter dem Median der 63 erfassten Städte und Gemeinden in Bayern (65 €). In Bayern teilt sich Monheim Platz 4 von 63 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Monheim Platz 10 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Monheim | – | 40 € | 80 € |
| Harburg (Schwaben) | 13 km | 50 € | 120 € |
| Neuburg a.d.Donau | 26 km | 50 € | 130 € |
| Ingolstadt | 42 km | 65 € | 149 € |
| Augsburg | 53 km | 84 € | 204 € |
| Heidenheim an der Brenz | 54 km | 120 € | 360 € |
| Median Bayern | – | 65 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Monheim
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Monheim für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Monheim 80 € im Jahr: 40 € für den ersten und 40 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Monheim einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Monheim 400 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 40 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Monheim anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Monheim innerhalb von 1 Monat nach Anschaffung oder nach Vollendung des vierten Lebensmonats anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Monheim fällig?
Die Hundesteuersatzung von Monheim nennt als Fälligkeit: jährlich am 01.04., frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Monheim vom 27.10.2021
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 27. Oktober 2021
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
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