Hundesteuer Neuburg a.d.Donau 2026

In Neuburg a.d.Donau kostet der erste Hund 50 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 80 €. Für einen gefährlichen Hund werden 1.000 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2022. Ab dem 1. Januar 2027 steigt die Steuer für den ersten Hund laut Beschluss des Stadtrats auf 70 €.

Ab 1. Januar 2027 steigt die Hundesteuer auf 70 € für den ersten, 100 € für den zweiten und 130 € für jeden weiteren Hund.

Erster Hund50 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen130 €pro Jahr
Gefährlicher Hund1.000 €pro Jahr
Ab 1. Januar 202770 €erster Hund, vom Stadtrat beschlossen

Steuersätze in Neuburg a.d.Donau

Hundesteuer pro Hund und Jahr, derzeitige Sätze gültig seit 1. Januar 2022
Pro Hundderzeitab 1. Januar 2027
Erster Hund50 €70 €
Zweiter Hund80 €100 €
Jeder weitere Hund110 €130 €
Gefährlicher Hund1.000 €1.000 €

Die neuen Sätze hat der Stadtrat beschlossen; die geänderte Satzung ist noch nicht veröffentlicht. Quelle: Stadtrat Neuburg an der Donau, 7. Sitzung 28.07.2026, TOP 4 (Lfd. Nr. 135/2026): Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer ab 01.01.2027 (Empfehlung HWF-Ausschuss 14.07.2026, Lfd. Nr. 41/2026), Stand 28. Juli 2026.

Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 2 der Satzung: alle in § 1 der bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit genannten Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Neuburg a.d.Donau?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen
Hunde derzeit pro Jahr ab 1. Januar 2027 in 10 Jahren
1 Hund 50 € 70 € 700 €
2 Hunde 130 € 170 € 1.700 €
3 Hunde 240 € 300 € 3.000 €
1 gefährlicher Hund 1.000 € 1.000 € 10.000 €

Die Spalte „in 10 Jahren“ rechnet mit den Sätzen ab 1. Januar 2027 und nimmt an, dass sie danach gleich bleiben. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Neuburg a.d.Donau: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Neuburg a.d.Donau an. Hund in Neuburg a.d.Donau anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor; sie ist freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Neuburg a.d.Donau
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet derzeit 50 € im Jahr, ab 1. Januar 2027 70 €. Fällig: jährlich zum 1. April, frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Neuburg a.d.Donau abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde allein zu Erwerbszwecken, z. B. in Tierhandlungen oder zur Bewachung von Erwerbsherden
  • Hunde von DRK, ASB, Malteser, Johanniter oder THW für deren Aufgaben
  • Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
  • Hunde von Mitgliedern verbündeter Stationierungsstreitkräfte und deren Angehörigen
  • Hunde von Angehörigen ausländischer diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen
  • Hunde, die vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
  • Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst (nicht für Kampfhunde)
  • Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind (nicht für Kampfhunde)

Ermäßigt wird

  • Weiler-, Einöd- oder Jagdhund (mit Brauchbarkeitsprüfung): 25 €; nur ein Hund je Halter

Landesrecht in Bayern

Hundehaftpflicht
In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Keine gesetzliche Haftpflichtpflicht für Hunde. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Haltungserlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Kampfhundeverordnung (Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit): Kategorie 1 (§ 1 Abs. 1: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden) gilt stets als Kampfhund. Kategorie 2 (§ 1 Abs. 2: 14 Rassen und deren Kreuzungen) gilt als Kampfhund, solange der Behörde nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (in der Praxis Wesenstest/Negativzeugnis). Kampfhundehaltung braucht eine Erlaubnis der Gemeinde mit berechtigtem Interesse und Zuverlässigkeit (Art. 37 LStVG); Zucht und Kreuzung von Kampfhunden ist bußgeldbewehrt (bis 50.000 Euro, Art. 37a LStVG).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Die Gemeinden können durch Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG) und Einzelfallanordnungen treffen (Art. 18 Abs. 2 LStVG). Ob und wo Leinenpflicht gilt, regelt also die jeweilige Gemeinde.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Nur für Kampfhunde: Erlaubnispflicht (Art. 37 LStVG); für Kategorie-2-Hunde Nachweis fehlender gesteigerter Aggressivität (Wesenstest/Negativzeugnis).
Rechtsgrundlage
Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz, LStVG), Art. 18, 37, 37a, Fassung vom 9. Dezember 2024 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Bayern

Neuburg a.d.Donau im Vergleich

Neuburg a.d.Donau liegt 15 € unter dem Median der 50 erfassten Städte in Bayern (65 €). In Bayern teilt sich Neuburg a.d.Donau Platz 6 von 50 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Neuburg a.d.Donau Platz 23 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Neuburg a.d.Donau–50 €130 €
Ingolstadt 18 km 65 € 149 €
Pfaffenhofen a.d.Ilm 33 km 60 € 120 €
Friedberg 45 km 72 € 144 €
Augsburg 46 km 84 € 204 €
Freising 56 km 60 € 140 €
Median Bayern–65 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Neuburg a.d.Donau

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Neuburg a.d.Donau für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Neuburg a.d.Donau 130 € im Jahr: 50 € für den ersten und 80 € für den zweiten Hund. Ab dem 1. Januar 2027 sind es 170 €.

Gibt es in Neuburg a.d.Donau einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Neuburg a.d.Donau 1.000 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 50 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Neuburg a.d.Donau anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Neuburg a.d.Donau innerhalb von 1 Monat anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Neuburg a.d.Donau fällig?

Die Hundesteuersatzung von Neuburg a.d.Donau nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. April, frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.

Ändert sich die Hundesteuer in Neuburg a.d.Donau 2027?

Ja. Ab dem 1. Januar 2027 steigt die Steuer für den ersten Hund laut Beschluss des Stadtrats auf 70 €. Die neuen Sätze hat der Stadtrat beschlossen; die geänderte Satzung ist noch nicht veröffentlicht.

Quelle

Dokument
Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Großen Kreisstadt Neuburg an der Donau vom 01.01.2022 (Ortsrecht 220.01), ausgefertigt 22.06.2021
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
22. Juni 2021
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026
Sätze ab 1. Januar 2027
Stadtrat Neuburg an der Donau, 7. Sitzung 28.07.2026, TOP 4 (Lfd. Nr. 135/2026): Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer ab 01.01.2027 (Empfehlung HWF-Ausschuss 14.07.2026, Lfd. Nr. 41/2026) , Stand 28. Juli 2026 (Beschluss; die geänderte Satzung ist noch nicht veröffentlicht)

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