Hundesteuer Neuburg a.d.Donau 2026
Stand: Satzung vom 22. Juni 2021, geprüft am 1. Oktober 2026
In Neuburg a.d.Donau kostet der erste Hund 50 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 80 €. Für einen gefährlichen Hund werden 1.000 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2022. Ab dem 1. Januar 2027 steigt die Steuer für den ersten Hund laut Beschluss des Stadtrats auf 70 €.
Ab 1. Januar 2027 steigt die Hundesteuer auf 70 € für den ersten, 100 € für den zweiten und 130 € für jeden weiteren Hund.
Meldung: Hundesteuer Neuburg an der Donau 2027: Stadtrat beschließt 70 € für den ersten Hund
Steuersätze in Neuburg a.d.Donau
| Pro Hund | derzeit | ab 1. Januar 2027 |
|---|---|---|
| Erster Hund | 50 € | 70 € |
| Zweiter Hund | 80 € | 100 € |
| Jeder weitere Hund | 110 € | 130 € |
| Gefährlicher Hund | 1.000 € | 1.000 € |
Die neuen Sätze hat der Stadtrat beschlossen; die geänderte Satzung ist noch nicht veröffentlicht. Quelle: Stadtrat Neuburg an der Donau, 7. Sitzung 28.07.2026, TOP 4 (Lfd. Nr. 135/2026): Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer ab 01.01.2027 (Empfehlung HWF-Ausschuss 14.07.2026, Lfd. Nr. 41/2026), Stand 28. Juli 2026.
Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 2 der Satzung: alle in § 1 der bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit genannten Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Neuburg a.d.Donau?
| Hunde | derzeit pro Jahr | ab 1. Januar 2027 | in 10 Jahren |
|---|---|---|---|
| 1 Hund | 50 € | 70 € | 700 € |
| 2 Hunde | 130 € | 170 € | 1.700 € |
| 3 Hunde | 240 € | 300 € | 3.000 € |
| 1 gefährlicher Hund | 1.000 € | 1.000 € | 10.000 € |
Die Spalte „in 10 Jahren“ rechnet mit den Sätzen ab 1. Januar 2027 und nimmt an, dass sie danach gleich bleiben. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Neuburg a.d.Donau: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Neuburg a.d.Donau an. Hund in Neuburg a.d.Donau anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor; sie ist freiwillig.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Neuburg a.d.Donau
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet derzeit 50 € im Jahr, ab 1. Januar 2027 70 €. Fällig: jährlich zum 1. April, frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Neuburg a.d.Donau abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde allein zu Erwerbszwecken, z. B. in Tierhandlungen oder zur Bewachung von Erwerbsherden
- Hunde von DRK, ASB, Malteser, Johanniter oder THW für deren Aufgaben
- Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
- Hunde von Mitgliedern verbündeter Stationierungsstreitkräfte und deren Angehörigen
- Hunde von Angehörigen ausländischer diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen
- Hunde, die vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
- Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst (nicht für Kampfhunde)
- Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind (nicht für Kampfhunde)
Ermäßigt wird
- Weiler-, Einöd- oder Jagdhund (mit Brauchbarkeitsprüfung): 25 €; nur ein Hund je Halter
Landesrecht in Bayern
- Hundehaftpflicht
- In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Keine gesetzliche Haftpflichtpflicht für Hunde. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Haltungserlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Kampfhundeverordnung (Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit): Kategorie 1 (§ 1 Abs. 1: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden) gilt stets als Kampfhund. Kategorie 2 (§ 1 Abs. 2: 14 Rassen und deren Kreuzungen) gilt als Kampfhund, solange der Behörde nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (in der Praxis Wesenstest/Negativzeugnis). Kampfhundehaltung braucht eine Erlaubnis der Gemeinde mit berechtigtem Interesse und Zuverlässigkeit (Art. 37 LStVG); Zucht und Kreuzung von Kampfhunden ist bußgeldbewehrt (bis 50.000 Euro, Art. 37a LStVG).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Die Gemeinden können durch Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG) und Einzelfallanordnungen treffen (Art. 18 Abs. 2 LStVG). Ob und wo Leinenpflicht gilt, regelt also die jeweilige Gemeinde.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Nur für Kampfhunde: Erlaubnispflicht (Art. 37 LStVG); für Kategorie-2-Hunde Nachweis fehlender gesteigerter Aggressivität (Wesenstest/Negativzeugnis).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz, LStVG), Art. 18, 37, 37a, Fassung vom 9. Dezember 2024 (geprüft am 28. September 2026)
Neuburg a.d.Donau im Vergleich
Neuburg a.d.Donau liegt 15 € unter dem Median der 50 erfassten Städte in Bayern (65 €). In Bayern teilt sich Neuburg a.d.Donau Platz 6 von 50 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Neuburg a.d.Donau Platz 23 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Neuburg a.d.Donau | – | 50 € | 130 € |
| Ingolstadt | 18 km | 65 € | 149 € |
| Pfaffenhofen a.d.Ilm | 33 km | 60 € | 120 € |
| Friedberg | 45 km | 72 € | 144 € |
| Augsburg | 46 km | 84 € | 204 € |
| Freising | 56 km | 60 € | 140 € |
| Median Bayern | – | 65 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Neuburg a.d.Donau
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Neuburg a.d.Donau für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Neuburg a.d.Donau 130 € im Jahr: 50 € für den ersten und 80 € für den zweiten Hund. Ab dem 1. Januar 2027 sind es 170 €.
Gibt es in Neuburg a.d.Donau einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Neuburg a.d.Donau 1.000 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 50 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Neuburg a.d.Donau anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Neuburg a.d.Donau innerhalb von 1 Monat anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Neuburg a.d.Donau fällig?
Die Hundesteuersatzung von Neuburg a.d.Donau nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. April, frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.
Ändert sich die Hundesteuer in Neuburg a.d.Donau 2027?
Ja. Ab dem 1. Januar 2027 steigt die Steuer für den ersten Hund laut Beschluss des Stadtrats auf 70 €. Die neuen Sätze hat der Stadtrat beschlossen; die geänderte Satzung ist noch nicht veröffentlicht.
Quelle
- Dokument
- Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Großen Kreisstadt Neuburg an der Donau vom 01.01.2022 (Ortsrecht 220.01), ausgefertigt 22.06.2021
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 22. Juni 2021
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
- Sätze ab 1. Januar 2027
- Stadtrat Neuburg an der Donau, 7. Sitzung 28.07.2026, TOP 4 (Lfd. Nr. 135/2026): Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer ab 01.01.2027 (Empfehlung HWF-Ausschuss 14.07.2026, Lfd. Nr. 41/2026) , Stand 28. Juli 2026 (Beschluss; die geänderte Satzung ist noch nicht veröffentlicht)
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