Hundesteuer Friedberg 2026
Stand: Satzung vom 15. Juli 2015, geprüft am 1. Oktober 2026
In Friedberg kostet der erste Hund 72 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Für einen gefährlichen Hund werden 720 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Juni 2012.
Steuersätze in Friedberg
| Erster Hund | 72 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 72 € |
| Jeder weitere Hund | 72 € |
| Gefährlicher Hund | 720 € |
Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach Art. 37 Abs. 1 Satz 2 LStVG in Verbindung mit der bayerischen Kampfhundeverordnung (§ 6 der Satzung); der erhöhte Satz entfällt mit einem Sachverständigengutachten, das die Kampfhundeeigenschaft widerlegt
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Friedberg?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 72 € | 720 € |
| 2 Hunde | 144 € | 1.440 € |
| 3 Hunde | 216 € | 2.160 € |
| 1 gefährlicher Hund | 720 € | 7.200 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Friedberg: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie unverzüglich bei der Stadt Friedberg an. Hund in Friedberg anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundehaftpflicht. In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor; sie ist freiwillig.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Friedberg
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 72 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. April; erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Friedberg abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
- Hunde von DRK, ASB, Malteser, Johanniter, THW oder Bundesluftschutzverband für deren Aufgaben
- Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind
- Hunde zur Bewachung von Herden
- Hunde, die vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
- Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
- Hunde in Tierhandlungen
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde in Einöden und Weilern (Weiler: höchstens 50 Einwohner)
- 50 % für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern zur Jagd oder zum Jagd- und Forstschutz (Jagdhunde mit Brauchbarkeitsprüfung)
- 50 % wenn alle Hundehalter im Haushalt laufende Sozialhilfe beziehen oder wirtschaftlich gleichgestellt sind
- Züchtersteuer: die Hälfte des Steuersatzes je Zuchthund
Landesrecht in Bayern
- Hundehaftpflicht
- In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Keine gesetzliche Haftpflichtpflicht für Hunde. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Haltungserlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Kampfhundeverordnung (Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit): Kategorie 1 (§ 1 Abs. 1: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden) gilt stets als Kampfhund. Kategorie 2 (§ 1 Abs. 2: 14 Rassen und deren Kreuzungen) gilt als Kampfhund, solange der Behörde nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (in der Praxis Wesenstest/Negativzeugnis). Kampfhundehaltung braucht eine Erlaubnis der Gemeinde mit berechtigtem Interesse und Zuverlässigkeit (Art. 37 LStVG); Zucht und Kreuzung von Kampfhunden ist bußgeldbewehrt (bis 50.000 Euro, Art. 37a LStVG).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Die Gemeinden können durch Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG) und Einzelfallanordnungen treffen (Art. 18 Abs. 2 LStVG). Ob und wo Leinenpflicht gilt, regelt also die jeweilige Gemeinde.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Nur für Kampfhunde: Erlaubnispflicht (Art. 37 LStVG); für Kategorie-2-Hunde Nachweis fehlender gesteigerter Aggressivität (Wesenstest/Negativzeugnis).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz, LStVG), Art. 18, 37, 37a, Fassung vom 9. Dezember 2024 (geprüft am 28. September 2026)
Friedberg im Vergleich
Friedberg liegt 7 € über dem Median der 50 erfassten Städte in Bayern (65 €). In Bayern teilt sich Friedberg Platz 29 von 50 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Friedberg Platz 105 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Friedberg | – | 72 € | 144 € |
| Augsburg | 6 km | 84 € | 204 € |
| Königsbrunn | 12 km | 50 € | 100 € |
| Fürstenfeldbruck | 28 km | 65 € | 165 € |
| Olching | 31 km | 40 € | 140 € |
| Landsberg am Lech | 35 km | 90 € | 240 € |
| Median Bayern | – | 65 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Friedberg
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Friedberg für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Friedberg 144 € im Jahr: 72 € für den ersten und 72 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Friedberg einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Friedberg 720 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 72 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Friedberg anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Friedberg unverzüglich anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Friedberg fällig?
Die Hundesteuersatzung von Friedberg nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. April; erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
Quelle
- Dokument
- Satzung der Stadt Friedberg für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 18. Juli 2001, Lesefassung mit 3. Änderung (Ausfertigung 15.07.2015, in Kraft 01.08.2015)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 15. Juli 2015
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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