Hundesteuer Friedberg 2026

In Friedberg kostet der erste Hund 72 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Für einen gefährlichen Hund werden 720 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Juni 2012.

Erster Hund72 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen144 €pro Jahr
Gefährlicher Hund720 €pro Jahr

Steuersätze in Friedberg

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Juni 2012
Erster Hund72 €
Zweiter Hund72 €
Jeder weitere Hund72 €
Gefährlicher Hund720 €

Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach Art. 37 Abs. 1 Satz 2 LStVG in Verbindung mit der bayerischen Kampfhundeverordnung (§ 6 der Satzung); der erhöhte Satz entfällt mit einem Sachverständigengutachten, das die Kampfhundeeigenschaft widerlegt

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Friedberg?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 72 € 720 €
2 Hunde 144 € 1.440 €
3 Hunde 216 € 2.160 €
1 gefährlicher Hund 720 € 7.200 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Friedberg: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie unverzüglich bei der Stadt Friedberg an. Hund in Friedberg anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundehaftpflicht. In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor; sie ist freiwillig.
  3. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Friedberg
  4. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 72 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. April; erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
  5. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Friedberg abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
  • Hunde von DRK, ASB, Malteser, Johanniter, THW oder Bundesluftschutzverband für deren Aufgaben
  • Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind
  • Hunde zur Bewachung von Herden
  • Hunde, die vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
  • Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
  • Hunde in Tierhandlungen

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde in Einöden und Weilern (Weiler: höchstens 50 Einwohner)
  • 50 % für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern zur Jagd oder zum Jagd- und Forstschutz (Jagdhunde mit Brauchbarkeitsprüfung)
  • 50 % wenn alle Hundehalter im Haushalt laufende Sozialhilfe beziehen oder wirtschaftlich gleichgestellt sind
  • Züchtersteuer: die Hälfte des Steuersatzes je Zuchthund

Landesrecht in Bayern

Hundehaftpflicht
In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Keine gesetzliche Haftpflichtpflicht für Hunde. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Haltungserlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Kampfhundeverordnung (Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit): Kategorie 1 (§ 1 Abs. 1: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden) gilt stets als Kampfhund. Kategorie 2 (§ 1 Abs. 2: 14 Rassen und deren Kreuzungen) gilt als Kampfhund, solange der Behörde nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (in der Praxis Wesenstest/Negativzeugnis). Kampfhundehaltung braucht eine Erlaubnis der Gemeinde mit berechtigtem Interesse und Zuverlässigkeit (Art. 37 LStVG); Zucht und Kreuzung von Kampfhunden ist bußgeldbewehrt (bis 50.000 Euro, Art. 37a LStVG).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Die Gemeinden können durch Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG) und Einzelfallanordnungen treffen (Art. 18 Abs. 2 LStVG). Ob und wo Leinenpflicht gilt, regelt also die jeweilige Gemeinde.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Nur für Kampfhunde: Erlaubnispflicht (Art. 37 LStVG); für Kategorie-2-Hunde Nachweis fehlender gesteigerter Aggressivität (Wesenstest/Negativzeugnis).
Rechtsgrundlage
Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz, LStVG), Art. 18, 37, 37a, Fassung vom 9. Dezember 2024 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Bayern

Friedberg im Vergleich

Friedberg liegt 7 € über dem Median der 50 erfassten Städte in Bayern (65 €). In Bayern teilt sich Friedberg Platz 29 von 50 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Friedberg Platz 105 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Friedberg–72 €144 €
Augsburg 6 km 84 € 204 €
Königsbrunn 12 km 50 € 100 €
Fürstenfeldbruck 28 km 65 € 165 €
Olching 31 km 40 € 140 €
Landsberg am Lech 35 km 90 € 240 €
Median Bayern–65 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Friedberg

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Friedberg für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Friedberg 144 € im Jahr: 72 € für den ersten und 72 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Friedberg einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Friedberg 720 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 72 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Friedberg anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Friedberg unverzüglich anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Friedberg fällig?

Die Hundesteuersatzung von Friedberg nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. April; erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.

Quelle

Dokument
Satzung der Stadt Friedberg für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 18. Juli 2001, Lesefassung mit 3. Änderung (Ausfertigung 15.07.2015, in Kraft 01.08.2015)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
15. Juli 2015
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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