Hundesteuer Landsberg am Lech 2026

In Landsberg am Lech kostet der erste Hund 90 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 150 €. Für einen gefährlichen Hund werden 900 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2013.

Erster Hund90 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen240 €pro Jahr
Gefährlicher Hund900 €pro Jahr

Steuersätze in Landsberg am Lech

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2013
Erster Hund90 €
Zweiter Hund150 €
Jeder weitere Hund150 €
Gefährlicher Hund900 €

Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 6 der Satzung: maßgebend ist die bayerische Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit in ihrer jeweils gültigen Fassung

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Landsberg am Lech?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 90 € 900 €
2 Hunde 240 € 2.400 €
3 Hunde 390 € 3.900 €
1 gefährlicher Hund 900 € 9.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Landsberg am Lech: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie unverzüglich bei der Stadt Landsberg am Lech an. Hund in Landsberg am Lech anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor; sie ist freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Landsberg am Lech
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 90 € im Jahr. Fällig: erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, danach jährlich zum 1. April.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Landsberg am Lech abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
  • Hunde von DRK, ASB, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe und THW für deren Aufgaben
  • Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind
  • Hunde zur Bewachung von Herden
  • Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen untergebracht sind
  • Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
  • Hunde in Tierhandlungen
  • Keine Befreiung oder Ermäßigung für Kampfhunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde in Einöden und Weilern (nur für einen Hund)
  • 50 % für Jagd- und Forstschutzhunde (Jagdhunde nur mit Brauchbarkeitsprüfung, nur für einen Hund)
  • Züchtersteuer: halber Steuersatz je Zuchthund für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse, darunter eine Hündin

Landesrecht in Bayern

Hundehaftpflicht
In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Keine gesetzliche Haftpflichtpflicht für Hunde. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Haltungserlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Kampfhundeverordnung (Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit): Kategorie 1 (§ 1 Abs. 1: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden) gilt stets als Kampfhund. Kategorie 2 (§ 1 Abs. 2: 14 Rassen und deren Kreuzungen) gilt als Kampfhund, solange der Behörde nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (in der Praxis Wesenstest/Negativzeugnis). Kampfhundehaltung braucht eine Erlaubnis der Gemeinde mit berechtigtem Interesse und Zuverlässigkeit (Art. 37 LStVG); Zucht und Kreuzung von Kampfhunden ist bußgeldbewehrt (bis 50.000 Euro, Art. 37a LStVG).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Die Gemeinden können durch Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG) und Einzelfallanordnungen treffen (Art. 18 Abs. 2 LStVG). Ob und wo Leinenpflicht gilt, regelt also die jeweilige Gemeinde.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Nur für Kampfhunde: Erlaubnispflicht (Art. 37 LStVG); für Kategorie-2-Hunde Nachweis fehlender gesteigerter Aggressivität (Wesenstest/Negativzeugnis).
Rechtsgrundlage
Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz, LStVG), Art. 18, 37, 37a, Fassung vom 9. Dezember 2024 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Bayern

Landsberg am Lech im Vergleich

Landsberg am Lech liegt 25 € über dem Median der 50 erfassten Städte in Bayern (65 €). In Bayern steht Landsberg am Lech auf Platz 39 von 50 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Landsberg am Lech Platz 193 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Landsberg am Lech–90 €240 €
Königsbrunn 24 km 50 € 100 €
Kaufbeuren 27 km 50 € 100 €
Fürstenfeldbruck 32 km 65 € 165 €
Friedberg 35 km 72 € 144 €
Augsburg 35 km 84 € 204 €
Median Bayern–65 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Landsberg am Lech

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Landsberg am Lech für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Landsberg am Lech 240 € im Jahr: 90 € für den ersten und 150 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Landsberg am Lech einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Landsberg am Lech 900 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 90 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Landsberg am Lech anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Landsberg am Lech unverzüglich anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Landsberg am Lech fällig?

Die Hundesteuersatzung von Landsberg am Lech nennt als Fälligkeit: erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, danach jährlich zum 1. April.

Quelle

Dokument
Satzung zur 2. Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuer-Satzung) der Stadt Landsberg am Lech vom 06.06.2006, vom 17.12.2012
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
17. Dezember 2012
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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