Hundesteuer Königsbrunn 2026

In Königsbrunn kostet der erste Hund 50 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Für einen gefährlichen Hund werden 500 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2021.

Erster Hund50 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen100 €pro Jahr
Gefährlicher Hund500 €pro Jahr

Steuersätze in Königsbrunn

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2021
Erster Hund50 €
Zweiter Hund50 €
Jeder weitere Hund50 €
Gefährlicher Hund500 €

Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 2 der Satzung: alle in § 1 der bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit genannten Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Königsbrunn?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 50 € 500 €
2 Hunde 100 € 1.000 €
3 Hunde 150 € 1.500 €
1 gefährlicher Hund 500 € 5.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Königsbrunn: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie unverzüglich bei der Stadt Königsbrunn an. Hund in Königsbrunn anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor; sie ist freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Königsbrunn
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 50 € im Jahr. Fällig: erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, danach jährlich zum 1. März.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Königsbrunn abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde allein zu Erwerbszwecken (u. a. in Tierhandlungen, Herdenschutzhunde für Erwerbsherden)
  • Hunde von DRK, ASB, Malteser Hilfsdienst, Johanniter-Unfall-Hilfe und THW für deren Aufgaben
  • Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
  • Hunde von Mitgliedern verbündeter Stationierungsstreitkräfte und deren Angehörigen
  • Hunde von Angehörigen ausländischer diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen
  • Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen untergebracht sind
  • Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst (nicht für Kampfhunde)
  • Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind (nicht für Kampfhunde)

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde in Einöden (nur für einen Hund)
  • 50 % für Jagd- und Forstschutzhunde mit Brauchbarkeitsprüfung (nur für einen Hund)
  • Keine Ermäßigung für Kampfhunde

Landesrecht in Bayern

Hundehaftpflicht
In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Keine gesetzliche Haftpflichtpflicht für Hunde. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Haltungserlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Kampfhundeverordnung (Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit): Kategorie 1 (§ 1 Abs. 1: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden) gilt stets als Kampfhund. Kategorie 2 (§ 1 Abs. 2: 14 Rassen und deren Kreuzungen) gilt als Kampfhund, solange der Behörde nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (in der Praxis Wesenstest/Negativzeugnis). Kampfhundehaltung braucht eine Erlaubnis der Gemeinde mit berechtigtem Interesse und Zuverlässigkeit (Art. 37 LStVG); Zucht und Kreuzung von Kampfhunden ist bußgeldbewehrt (bis 50.000 Euro, Art. 37a LStVG).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Die Gemeinden können durch Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG) und Einzelfallanordnungen treffen (Art. 18 Abs. 2 LStVG). Ob und wo Leinenpflicht gilt, regelt also die jeweilige Gemeinde.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Nur für Kampfhunde: Erlaubnispflicht (Art. 37 LStVG); für Kategorie-2-Hunde Nachweis fehlender gesteigerter Aggressivität (Wesenstest/Negativzeugnis).
Rechtsgrundlage
Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz, LStVG), Art. 18, 37, 37a, Fassung vom 9. Dezember 2024 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Bayern

Königsbrunn im Vergleich

Königsbrunn liegt 15 € unter dem Median der 50 erfassten Städte in Bayern (65 €). In Bayern teilt sich Königsbrunn Platz 6 von 50 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Königsbrunn Platz 23 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Königsbrunn–50 €100 €
Augsburg 11 km 84 € 204 €
Friedberg 12 km 72 € 144 €
Landsberg am Lech 24 km 90 € 240 €
Fürstenfeldbruck 29 km 65 € 165 €
Olching 33 km 40 € 140 €
Median Bayern–65 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Königsbrunn

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Königsbrunn für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Königsbrunn 100 € im Jahr: 50 € für den ersten und 50 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Königsbrunn einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Königsbrunn 500 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 50 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Königsbrunn anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Königsbrunn unverzüglich anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Königsbrunn fällig?

Die Hundesteuersatzung von Königsbrunn nennt als Fälligkeit: erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, danach jährlich zum 1. März.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung, HStS) der Stadt Königsbrunn vom 25.11.2020
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
25. November 2020
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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