Hundesteuer Harburg (Schwaben) 2026

In Harburg (Schwaben) kostet der erste Hund 50 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 70 €. Für einen gefährlichen Hund werden 500 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.

Für Hunde aus bestimmten regionalen Tierheimen entfällt die Steuer im Übernahmejahr und im Folgejahr.

Erster Hund50 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen120 €pro Jahr
Gefährlicher Hund500 €pro Jahr

Steuersätze in Harburg (Schwaben)

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2024
Erster Hund50 €
Zweiter Hund70 €
Jeder weitere Hund70 €
Gefährlicher Hund500 €

Als gefährlich gilt: Je Kampfhund nach § 5 Abs. 2: alle in § 1 der bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit genannten Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden; keine Ermäßigung und keine Befreiung für Rettungs- oder Assistenzhunde nach § 2 Nr. 7 und 8

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Harburg (Schwaben)?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 50 € 500 €
2 Hunde 120 € 1.200 €
3 Hunde 190 € 1.900 €
1 gefährlicher Hund 500 € 5.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Harburg (Schwaben): das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat nach Anschaffung eines über vier Monate alten Hundes bzw. nach Vollendung des vierten Lebensmonats bei der Stadt Harburg (Schwaben) an. Hund in Harburg (Schwaben) anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Harburg (Schwaben) gilt:
    • Erstmals in einen Haushalt aufgenommene Tierheimhunde: Übernahmejahr und Folgejahr steuerfrei, nur aus Tierheimen mit überwiegender Aufnahme oder Vermittlung von Hunden aus dem Umkreis mit Bezug zum Raum Harburg (Schwaben), keine Kampfhunde
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 50 € im Jahr. Fällig: einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Harburg (Schwaben) abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde allein zu Erwerbszwecken, insbesondere in Tierhandlungen (keine Zuchthunde) und notwendige Hütehunde für Erwerbsherden
  • Hunde von DRK, Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser Hilfsdienst, Johanniter-Unfall-Hilfe oder THW ausschließlich für deren Aufgaben
  • Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
  • Hunde von Mitgliedern verbündeter Stationierungsstreitkräfte, ihres zivilen Gefolges und deren Angehörigen
  • Hunde von Angehörigen ausländischer diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen
  • Aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebrachte Hunde
  • Geprüfte Rettungshunde, die für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst bereitstehen (keine Kampfhunde)
  • Für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrliche Hunde (keine Kampfhunde)
  • Erstmals in einen Haushalt aufgenommene Tierheimhunde: Übernahmejahr und Folgejahr steuerfrei, nur aus Tierheimen mit überwiegender Aufnahme oder Vermittlung von Hunden aus dem Umkreis mit Bezug zum Raum Harburg (Schwaben), keine Kampfhunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen geprüften Jagdhund von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern bei ausschließlicher oder überwiegender Nutzung zur Jagd oder zum Jagd- oder Forstschutz (keine Kampfhunde)

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Bayern

Hundehaftpflicht
In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Für normale Hunde gibt es in Bayern keine gesetzliche Haftpflichtpflicht. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Erlaubnis von einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 LStVG). Laut Vollzugsbekanntmachung soll das regelmäßig geschehen, mit mindestens 1 Mio. Euro für Personenschäden und 0,25 Mio. Euro für Sachschäden.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Bei Hunden der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird die Eigenschaft als Kampfhund stets vermutet. Bei Kategorie 2 gilt die Vermutung, bis der Halter mit einem Gutachten (Wesenstest) nachweist, dass der einzelne Hund nicht gesteigert aggressiv ist; dann stellt die Gemeinde ein Negativzeugnis aus. Jeder Hund kann außerdem im Einzelfall wegen einer Ausbildung auf gesteigerte Aggressivität als Kampfhund gelten.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Gemeinden können per Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen und auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG). Sie können auch Anordnungen im Einzelfall treffen. Kampfhunde müssen nach der Erlaubnis meist außerhalb des eigenen Grundstücks an die Leine. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden (Art. 30 Abs. 1 BayNatSchG). Die untere oder höhere Naturschutzbehörde kann das Betretungsrecht beschränken, zum Beispiel mit einer Anleinpflicht in Wiesenbrütergebieten zur Brutzeit (Art. 31 Abs. 1 BayNatSchG). Schutzgebietsverordnungen können Leinenzwang vorschreiben. Es ist verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Besteht die Gefahr, dass ein frei laufender Hund besonders geschützten Arten nachstellt, muss er an die Leine (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG).
Sachkunde
Für normale Hunde verlangt Bayern weder Hundeführerschein noch Sachkundenachweis. Nur bei Kampfhunden der Kategorie 2 prüft der Sachverständige im Wesenstest auch die Sachkunde des Halters. Bei einer Kampfhund-Erlaubnis kann die Gemeinde ein Gutachten zur Eignung des Halters verlangen. Wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde und muss dafür die erforderliche Sachkunde besitzen (Art. 37a Abs. 2 LStVG).
Rechtsgrundlage
Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG), Art. 18, 37 und 37a, mit der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, Fassung vom 17. Dezember 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Bayern

Harburg (Schwaben) im Vergleich

Harburg (Schwaben) liegt 15 € unter dem Median der 63 erfassten Städte und Gemeinden in Bayern (65 €). In Bayern teilt sich Harburg (Schwaben) Platz 8 von 63 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Harburg (Schwaben) Platz 46 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Harburg (Schwaben)–50 €120 €
Monheim 13 km 40 € 80 €
Neuburg a.d.Donau 36 km 50 € 130 €
Heidenheim an der Brenz 41 km 120 € 360 €
Aalen 44 km 126 € 378 €
Ellwangen (Jagst) 45 km 120 € 360 €
Median Bayern–65 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Harburg (Schwaben)

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Harburg (Schwaben) für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Harburg (Schwaben) 120 € im Jahr: 50 € für den ersten und 70 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Harburg (Schwaben) einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Harburg (Schwaben) 500 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 50 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Harburg (Schwaben) anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Harburg (Schwaben) innerhalb von 1 Monat nach Anschaffung eines über vier Monate alten Hundes bzw. nach Vollendung des vierten Lebensmonats anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Harburg (Schwaben) befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Harburg (Schwaben) gilt: Erstmals in einen Haushalt aufgenommene Tierheimhunde: Übernahmejahr und Folgejahr steuerfrei, nur aus Tierheimen mit überwiegender Aufnahme oder Vermittlung von Hunden aus dem Umkreis mit Bezug zum Raum Harburg (Schwaben), keine Kampfhunde.

Wann ist die Hundesteuer in Harburg (Schwaben) fällig?

Die Hundesteuersatzung von Harburg (Schwaben) nennt als Fälligkeit: einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.

Quelle

Dokument
Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung, HStS) der Stadt Harburg (Schwaben) vom 05.07.2023
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
5. Juli 2023
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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