Hundesteuer Kelheim 2026

In Kelheim kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2023.

Für Kampfhunde gilt der erhöhte Steuersatz auch mit Negativzeugnis.

Erster Hund60 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen120 €pro Jahr
Gefährlicher Hund600 €pro Jahr

Steuersätze in Kelheim

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2023
Erster Hund60 €
Zweiter Hund60 €
Jeder weitere Hund60 €
Gefährlicher Hund600 €

Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 2 und 3 der Satzung: Rassen und Gruppen nach § 1 der bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit sowie deren Kreuzungen; auch mit Negativzeugnis gilt der erhöhte Satz

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Kelheim?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 60 € 600 €
2 Hunde 120 € 1.200 €
3 Hunde 180 € 1.800 €
1 gefährlicher Hund 600 € 6.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Kelheim: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat nach Anschaffung eines über vier Monate alten Hundes bzw. nach Vollendung des vierten Lebensmonats bei der Stadt Kelheim an. Hund in Kelheim anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Kelheim
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: jährlich am 15. März, frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Kelheim abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde allein zu Erwerbszwecken, insbesondere in Tierhandlungen und zur Bewachung gewerblich gehaltener Herden
  • Hunde von DRK, ASB, Malteser Hilfsdienst, Johanniter-Unfall-Hilfe und THW ausschließlich für deren Aufgaben
  • Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
  • Hunde von Mitgliedern verbündeter Stationierungsstreitkräfte, deren zivilem Gefolge und Angehörigen
  • Hunde von Angehörigen ausländischer diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen
  • Aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebrachte Hunde
  • Geprüfte Rettungshunde, die für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst bereitstehen (keine Kampfhunde)
  • Für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrliche Hunde (keine Kampfhunde)
  • Wegfall der Steuerpflicht bei weniger als drei aufeinanderfolgenden Monaten im Kalenderjahr

Ermäßigt wird

  • 50 % bei Steuerpflicht in mehr als drei und weniger als sechs aufeinanderfolgenden Monaten im Kalenderjahr
  • 50 % für einen Hund in Einöden oder Weilern nach § 6 Nr. 1 (über 500 m Abstand; Weiler höchstens 300 Einwohner; keine Kampfhunde)
  • 50 % für einen jagdlich geprüften Hund von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern, der ausschließlich oder überwiegend der Jagd oder dem Jagd- und Forstschutz dient (keine Kampfhunde)

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Bayern

Hundehaftpflicht
In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Für normale Hunde gibt es in Bayern keine gesetzliche Haftpflichtpflicht. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Erlaubnis von einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 LStVG). Laut Vollzugsbekanntmachung soll das regelmäßig geschehen, mit mindestens 1 Mio. Euro für Personenschäden und 0,25 Mio. Euro für Sachschäden.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Bei Hunden der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird die Eigenschaft als Kampfhund stets vermutet. Bei Kategorie 2 gilt die Vermutung, bis der Halter mit einem Gutachten (Wesenstest) nachweist, dass der einzelne Hund nicht gesteigert aggressiv ist; dann stellt die Gemeinde ein Negativzeugnis aus. Jeder Hund kann außerdem im Einzelfall wegen einer Ausbildung auf gesteigerte Aggressivität als Kampfhund gelten.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Gemeinden können per Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen und auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG). Sie können auch Anordnungen im Einzelfall treffen. Kampfhunde müssen nach der Erlaubnis meist außerhalb des eigenen Grundstücks an die Leine. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden (Art. 30 Abs. 1 BayNatSchG). Die untere oder höhere Naturschutzbehörde kann das Betretungsrecht beschränken, zum Beispiel mit einer Anleinpflicht in Wiesenbrütergebieten zur Brutzeit (Art. 31 Abs. 1 BayNatSchG). Schutzgebietsverordnungen können Leinenzwang vorschreiben. Es ist verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Besteht die Gefahr, dass ein frei laufender Hund besonders geschützten Arten nachstellt, muss er an die Leine (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG).
Sachkunde
Für normale Hunde verlangt Bayern weder Hundeführerschein noch Sachkundenachweis. Nur bei Kampfhunden der Kategorie 2 prüft der Sachverständige im Wesenstest auch die Sachkunde des Halters. Bei einer Kampfhund-Erlaubnis kann die Gemeinde ein Gutachten zur Eignung des Halters verlangen. Wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde und muss dafür die erforderliche Sachkunde besitzen (Art. 37a Abs. 2 LStVG).
Rechtsgrundlage
Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG), Art. 18, 37 und 37a, mit der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, Fassung vom 17. Dezember 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Bayern

Kelheim im Vergleich

Kelheim liegt 5 € unter dem Median der 63 erfassten Städte und Gemeinden in Bayern (65 €). In Bayern teilt sich Kelheim Platz 19 von 63 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Kelheim Platz 78 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Kelheim–60 €120 €
Regensburg 20 km 80 € 200 €
Ingolstadt 37 km 65 € 149 €
Landshut 47 km 72 € 180 €
Schwandorf 49 km 50 € 100 €
Neumarkt i.d.OPf. 50 km 25 € 65 €
Median Bayern–65 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Kelheim

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Kelheim für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Kelheim 120 € im Jahr: 60 € für den ersten und 60 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Kelheim einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Kelheim 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Kelheim anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Kelheim innerhalb von 1 Monat nach Anschaffung eines über vier Monate alten Hundes bzw. nach Vollendung des vierten Lebensmonats anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Kelheim fällig?

Die Hundesteuersatzung von Kelheim nennt als Fälligkeit: jährlich am 15. März, frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.

Quelle

Dokument
Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Kelheim vom 28. Februar 2023
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
28. Februar 2023
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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