Hundesteuer Neumarkt i.d.OPf. 2026

In Neumarkt i.d.OPf. kostet der erste Hund 25 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 40 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig.

Hunde aus einem anerkannten Tierheim sind im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr steuerfrei.

Erster Hund25 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen65 €pro Jahr
Gefährlicher Hund600 €pro Jahr

Steuersätze in Neumarkt i.d.OPf.

Hundesteuer pro Hund und Jahr
Erster Hund25 €
Zweiter Hund40 €
Jeder weitere Hund50 €
Gefährlicher Hund600 €

Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5a der Satzung: alle in § 1 Abs. 1 und 2 der bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit genannten Rassen und Gruppen sowie Kreuzungen, im Einzelfall auch durch Ausbildung

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Neumarkt i.d.OPf.?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 25 € 250 €
2 Hunde 65 € 650 €
3 Hunde 115 € 1.150 €
1 gefährlicher Hund 600 € 6.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Neumarkt i.d.OPf.: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie unverzüglich bei der Stadt Neumarkt i.d.OPf. an. Hund in Neumarkt i.d.OPf. anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundehaftpflicht. In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor; sie ist freiwillig.
  3. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Neumarkt i.d.OPf. gilt:
    • Hunde aus einem anerkannten, öffentlich geförderten inländischen Tierheim: im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr befreit
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  4. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 25 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. April; erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
  5. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
  • Hunde von DRK, ASB, Malteser, Johanniter, THW oder Bundesluftschutzverband für deren Aufgaben
  • Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind
  • Hunde zur Bewachung von Herden
  • Hunde, die vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
  • Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
  • Hunde in Tierhandlungen
  • Hunde aus einem anerkannten, öffentlich geförderten inländischen Tierheim: im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr befreit

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde in Einöden und Weilern
  • 50 % für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern zur Jagd oder zum Jagd- und Forstschutz (Jagdhunde mit Brauchbarkeitsprüfung)
  • Züchtersteuer: die Hälfte des Steuersatzes je Zuchthund

Landesrecht in Bayern

Hundehaftpflicht
In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Keine gesetzliche Haftpflichtpflicht für Hunde. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Haltungserlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Kampfhundeverordnung (Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit): Kategorie 1 (§ 1 Abs. 1: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden) gilt stets als Kampfhund. Kategorie 2 (§ 1 Abs. 2: 14 Rassen und deren Kreuzungen) gilt als Kampfhund, solange der Behörde nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (in der Praxis Wesenstest/Negativzeugnis). Kampfhundehaltung braucht eine Erlaubnis der Gemeinde mit berechtigtem Interesse und Zuverlässigkeit (Art. 37 LStVG); Zucht und Kreuzung von Kampfhunden ist bußgeldbewehrt (bis 50.000 Euro, Art. 37a LStVG).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Die Gemeinden können durch Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG) und Einzelfallanordnungen treffen (Art. 18 Abs. 2 LStVG). Ob und wo Leinenpflicht gilt, regelt also die jeweilige Gemeinde.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Nur für Kampfhunde: Erlaubnispflicht (Art. 37 LStVG); für Kategorie-2-Hunde Nachweis fehlender gesteigerter Aggressivität (Wesenstest/Negativzeugnis).
Rechtsgrundlage
Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz, LStVG), Art. 18, 37, 37a, Fassung vom 9. Dezember 2024 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Bayern

Neumarkt i.d.OPf. im Vergleich

Neumarkt i.d.OPf. liegt 40 € unter dem Median der 50 erfassten Städte in Bayern (65 €). In Bayern teilt sich Neumarkt i.d.OPf. Platz 1 von 50 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Neumarkt i.d.OPf. Platz 2 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Neumarkt i.d.OPf.–25 €65 €
Lauf a.d.Pegnitz 29 km 63 € 126 €
Schwabach 32 km 100 € 240 €
Nürnberg 34 km 132 € 264 €
Amberg 34 km 50 € 100 €
Zirndorf 41 km 96 € 270 €
Median Bayern–65 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Neumarkt i.d.OPf.

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Neumarkt i.d.OPf. für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Neumarkt i.d.OPf. 65 € im Jahr: 25 € für den ersten und 40 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Neumarkt i.d.OPf. einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Neumarkt i.d.OPf. 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 25 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Neumarkt i.d.OPf. anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Neumarkt i.d.OPf. unverzüglich anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Neumarkt i.d.OPf. befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Neumarkt i.d.OPf. gilt: Hunde aus einem anerkannten, öffentlich geförderten inländischen Tierheim: im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr befreit.

Wann ist die Hundesteuer in Neumarkt i.d.OPf. fällig?

Die Hundesteuersatzung von Neumarkt i.d.OPf. nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. April; erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.

Quelle

Dokument
Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Großen Kreisstadt Neumarkt i.d.OPf. vom 29. September 2006 i.d.F. vom 25.09.2015
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
25. September 2015
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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