Hundesteuer Amberg 2026
Stand: Satzung vom 24. Oktober 2023, geprüft am 1. Oktober 2026
In Amberg kostet der erste Hund 50 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Für einen gefährlichen Hund werden 500 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 18. November 2023.
Steuersätze in Amberg
| Erster Hund | 50 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 50 € |
| Jeder weitere Hund | 50 € |
| Gefährlicher Hund | 500 € |
Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 2 der Satzung: alle in § 1 der bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit genannten Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen, im Einzelfall auch durch Ausbildung; ein Negativzeugnis senkt den Satz nicht, keine Ermäßigungen (§ 8 Abs. 3)
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Amberg?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 50 € | 500 € |
| 2 Hunde | 100 € | 1.000 € |
| 3 Hunde | 150 € | 1.500 € |
| 1 gefährlicher Hund | 500 € | 5.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Amberg: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie unverzüglich bei der Stadt Amberg an. Hund in Amberg anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundehaftpflicht. In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor; sie ist freiwillig.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Amberg
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 50 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. März; erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Amberg abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
- Hunde von DRK, ASB, Malteser, Johanniter, THW oder Bundesluftschutzverband für deren Aufgaben
- Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind (nicht für Kampfhunde)
- Hunde zur Bewachung von Herden
- Hunde, die vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
- Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst (nicht für Kampfhunde)
- Hunde allein zu Erwerbszwecken, z. B. in Tierhandlungen
- Hunde von Mitgliedern verbündeter Stationierungsstreitkräfte und deren Angehörigen
- Hunde von Angehörigen ausländischer diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen
- Geprüfte ASP-Kadaver-Suchhunde der bayerischen Bereitschaftsstaffel
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde in Einöden und Weilern
- 50 % für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern zur Jagd oder zum Jagd- und Forstschutz (Jagdhunde mit Brauchbarkeitsprüfung)
- Züchtersteuer: die Hälfte des Steuersatzes je Zuchthund (nicht für Kampfhunde)
Landesrecht in Bayern
- Hundehaftpflicht
- In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Keine gesetzliche Haftpflichtpflicht für Hunde. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Haltungserlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Kampfhundeverordnung (Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit): Kategorie 1 (§ 1 Abs. 1: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden) gilt stets als Kampfhund. Kategorie 2 (§ 1 Abs. 2: 14 Rassen und deren Kreuzungen) gilt als Kampfhund, solange der Behörde nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (in der Praxis Wesenstest/Negativzeugnis). Kampfhundehaltung braucht eine Erlaubnis der Gemeinde mit berechtigtem Interesse und Zuverlässigkeit (Art. 37 LStVG); Zucht und Kreuzung von Kampfhunden ist bußgeldbewehrt (bis 50.000 Euro, Art. 37a LStVG).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Die Gemeinden können durch Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG) und Einzelfallanordnungen treffen (Art. 18 Abs. 2 LStVG). Ob und wo Leinenpflicht gilt, regelt also die jeweilige Gemeinde.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Nur für Kampfhunde: Erlaubnispflicht (Art. 37 LStVG); für Kategorie-2-Hunde Nachweis fehlender gesteigerter Aggressivität (Wesenstest/Negativzeugnis).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz, LStVG), Art. 18, 37, 37a, Fassung vom 9. Dezember 2024 (geprüft am 28. September 2026)
Amberg im Vergleich
Amberg liegt 15 € unter dem Median der 50 erfassten Städte in Bayern (65 €). In Bayern teilt sich Amberg Platz 6 von 50 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Amberg Platz 23 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Amberg | – | 50 € | 100 € |
| Schwandorf | 23 km | 50 € | 100 € |
| Weiden i.d.OPf. | 34 km | 60 € | 200 € |
| Neumarkt i.d.OPf. | 34 km | 25 € | 65 € |
| Lauf a.d.Pegnitz | 42 km | 63 € | 126 € |
| Regensburg | 51 km | 80 € | 200 € |
| Median Bayern | – | 65 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Amberg
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Amberg für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Amberg 100 € im Jahr: 50 € für den ersten und 50 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Amberg einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Amberg 500 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 50 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Amberg anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Amberg unverzüglich anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Amberg fällig?
Die Hundesteuersatzung von Amberg nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. März; erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.
Quelle
- Dokument
- Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Amberg vom 25. Juli 2006, zuletzt geändert mit Satzung vom 24.10.2023 (Amtsblatt Nr. 21 vom 17.11.2023)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 24. Oktober 2023
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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