Hundesteuer Waldkraiburg 2026
Stand: Satzung vom 6. November 2019, geprüft am 1. Oktober 2026
In Waldkraiburg kostet der erste Hund 100 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Für einen gefährlichen Hund werden 1.000 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2020.
Hunde direkt aus dem Tierheim Waldkraiburg sind 24 Monate steuerfrei.
Steuersätze in Waldkraiburg
| Erster Hund | 100 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 100 € |
| Jeder weitere Hund | 100 € |
| Gefährlicher Hund | 1.000 € |
Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 3 Abs. 1 der städtischen Hundehaltungsverordnung (HVO); laut Stadt: Rassen nach § 1 Abs. 2 der bayerischen Kampfhundeverordnung (u. a. Rottweiler, Bullterrier, Cane Corso) ab 18 Monaten ohne Negativzeugnis
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Waldkraiburg?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 100 € | 1.000 € |
| 2 Hunde | 200 € | 2.000 € |
| 3 Hunde | 300 € | 3.000 € |
| 1 gefährlicher Hund | 1.000 € | 10.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Waldkraiburg: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie unverzüglich bei der Stadt Waldkraiburg an. Hund in Waldkraiburg anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor; sie ist freiwillig.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Waldkraiburg gilt:
- Hunde direkt aus dem Tierheim Waldkraiburg: 24 Monate steuerfrei (keine Kampfhunde)
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 100 € im Jahr. Fällig: erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, danach jährlich zum 1. März.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Waldkraiburg abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
- Hunde von DRK, ASB, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe und THW für deren Aufgaben
- Assistenzhunde und Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind
- Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
- Hunde zur Bewachung von Herden (keine Kampfhunde)
- Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen untergebracht sind
- Hunde in Tierhandlungen
- Hunde direkt aus dem Tierheim Waldkraiburg: 24 Monate steuerfrei (keine Kampfhunde)
- Hunde, die mindestens 5 Jahre im öffentlichen Dienst, bei Hilfsorganisationen, als Assistenz- oder Rettungshund eingesetzt waren
Ermäßigt wird
- Auf 50 € für Hunde in Einöden und Weilern (nur für einen Hund)
- Auf 50 € für Jagd- und Forstschutzhunde (Jagdhunde nur mit Brauchbarkeitsprüfung, nur für einen Hund)
- Züchtersteuer: halber Steuersatz je Zuchthund für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse, darunter eine Hündin
Landesrecht in Bayern
- Hundehaftpflicht
- In Bayern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Keine gesetzliche Haftpflichtpflicht für Hunde. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Haltungserlaubnis vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Kampfhundeverordnung (Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit): Kategorie 1 (§ 1 Abs. 1: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden) gilt stets als Kampfhund. Kategorie 2 (§ 1 Abs. 2: 14 Rassen und deren Kreuzungen) gilt als Kampfhund, solange der Behörde nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität vorliegt (in der Praxis Wesenstest/Negativzeugnis). Kampfhundehaltung braucht eine Erlaubnis der Gemeinde mit berechtigtem Interesse und Zuverlässigkeit (Art. 37 LStVG); Zucht und Kreuzung von Kampfhunden ist bußgeldbewehrt (bis 50.000 Euro, Art. 37a LStVG).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Die Gemeinden können durch Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG) und Einzelfallanordnungen treffen (Art. 18 Abs. 2 LStVG). Ob und wo Leinenpflicht gilt, regelt also die jeweilige Gemeinde.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Nur für Kampfhunde: Erlaubnispflicht (Art. 37 LStVG); für Kategorie-2-Hunde Nachweis fehlender gesteigerter Aggressivität (Wesenstest/Negativzeugnis).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz, LStVG), Art. 18, 37, 37a, Fassung vom 9. Dezember 2024 (geprüft am 28. September 2026)
Waldkraiburg im Vergleich
Waldkraiburg liegt 35 € über dem Median der 50 erfassten Städte in Bayern (65 €). In Bayern teilt sich Waldkraiburg Platz 41 von 50 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Waldkraiburg Platz 281 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Waldkraiburg | – | 100 € | 200 € |
| Erding | 38 km | 60 € | 120 € |
| Landshut | 41 km | 72 € | 180 € |
| Rosenheim | 44 km | 60 € | 120 € |
| Freising | 53 km | 60 € | 140 € |
| Unterhaching | 60 km | 60 € | 140 € |
| Median Bayern | – | 65 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Waldkraiburg
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Waldkraiburg für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Waldkraiburg 200 € im Jahr: 100 € für den ersten und 100 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Waldkraiburg einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Waldkraiburg 1.000 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 100 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Waldkraiburg anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Waldkraiburg unverzüglich anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Waldkraiburg befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Waldkraiburg gilt: Hunde direkt aus dem Tierheim Waldkraiburg: 24 Monate steuerfrei (keine Kampfhunde).
Wann ist die Hundesteuer in Waldkraiburg fällig?
Die Hundesteuersatzung von Waldkraiburg nennt als Fälligkeit: erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, danach jährlich zum 1. März.
Quelle
- Dokument
- Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Waldkraiburg vom 06.11.2019
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 6. November 2019
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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