Hundesteuer Traunstein 2026
Stand: Satzung vom 28. November 2025, geprüft am 4. Oktober 2026
In Traunstein kostet der erste Hund 100 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 120 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2022.
Für Kampfhunde mit Negativzeugnis beträgt die Jahressteuer 240 €, ohne Negativzeugnis 600 €.
Steuersätze in Traunstein
| Erster Hund | 100 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 120 € |
| Jeder weitere Hund | 150 € |
| Gefährlicher Hund | 600 € |
Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 2 der Satzung: Rassen und Gruppen nach § 1 der bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit sowie deren Kreuzungen; je Hund ohne Negativzeugnis 600 €, mit Negativzeugnis 240 €
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Traunstein?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 100 € | 1.000 € |
| 2 Hunde | 220 € | 2.200 € |
| 3 Hunde | 370 € | 3.700 € |
| 1 gefährlicher Hund | 600 € | 6.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Traunstein: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat nach Anschaffung eines über vier Monate alten Hundes oder nach Vollendung des vierten Lebensmonats bei der Stadt Traunstein an. Hund in Traunstein anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Traunstein
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 100 € im Jahr. Fällig: jährlich am 1. März, frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Traunstein abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde allein zu Erwerbszwecken, insbesondere in Tierhandlungen und zur notwendigen Bewachung gewerblich gehaltener Herden
- Hunde von DRK, ASB, Malteser Hilfsdienst, Johanniter-Unfall-Hilfe und THW ausschließlich für deren Aufgaben
- Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
- Hunde von Mitgliedern verbündeter Stationierungsstreitkräfte, ihres zivilen Gefolges und deren Angehörigen
- Hunde von Angehörigen ausländischer diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen
- Hunde vorübergehend aus Tierschutzgründen in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen
- Geprüfte Rettungshunde, die für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst zur Verfügung stehen (keine Kampfhunde)
- Geprüfte ASP-Kadaver-Suchhunde der Bayerischen Bereitschaftsstaffel des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zur Vorbeugung oder Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (keine Kampfhunde)
- Für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrliche Hunde (keine Kampfhunde)
Ermäßigt wird
- 50 % für einen Hund in einer Einöde mit mehr als 500 m Luftlinie Abstand zu jedem anderen Wohngebäude (keine Kampfhunde)
- 50 % für einen jagdlich brauchbaren Hund von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern, ausschließlich oder überwiegend zur Jagd oder zum Jagd- oder Forstschutz; Brauchbarkeitsprüfung oder gleichgestellte Prüfung erforderlich (keine Kampfhunde)
- Hunde aus steuerbegünstigten, öffentlich geförderten inländischen Tierheimen oder Tierasylen: Ermäßigung um ein Zwölftel des Jahressteuersatzes je Haltungsmonat für höchstens die ersten zwölf Monate (keine Kampfhunde)
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Bayern
- Hundehaftpflicht
- In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Für normale Hunde gibt es in Bayern keine gesetzliche Haftpflichtpflicht. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Erlaubnis von einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 LStVG). Laut Vollzugsbekanntmachung soll das regelmäßig geschehen, mit mindestens 1 Mio. Euro für Personenschäden und 0,25 Mio. Euro für Sachschäden.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Bei Hunden der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird die Eigenschaft als Kampfhund stets vermutet. Bei Kategorie 2 gilt die Vermutung, bis der Halter mit einem Gutachten (Wesenstest) nachweist, dass der einzelne Hund nicht gesteigert aggressiv ist; dann stellt die Gemeinde ein Negativzeugnis aus. Jeder Hund kann außerdem im Einzelfall wegen einer Ausbildung auf gesteigerte Aggressivität als Kampfhund gelten.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Gemeinden können per Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen und auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG). Sie können auch Anordnungen im Einzelfall treffen. Kampfhunde müssen nach der Erlaubnis meist außerhalb des eigenen Grundstücks an die Leine. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden (Art. 30 Abs. 1 BayNatSchG). Die untere oder höhere Naturschutzbehörde kann das Betretungsrecht beschränken, zum Beispiel mit einer Anleinpflicht in Wiesenbrütergebieten zur Brutzeit (Art. 31 Abs. 1 BayNatSchG). Schutzgebietsverordnungen können Leinenzwang vorschreiben. Es ist verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Besteht die Gefahr, dass ein frei laufender Hund besonders geschützten Arten nachstellt, muss er an die Leine (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG).
- Sachkunde
- Für normale Hunde verlangt Bayern weder Hundeführerschein noch Sachkundenachweis. Nur bei Kampfhunden der Kategorie 2 prüft der Sachverständige im Wesenstest auch die Sachkunde des Halters. Bei einer Kampfhund-Erlaubnis kann die Gemeinde ein Gutachten zur Eignung des Halters verlangen. Wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde und muss dafür die erforderliche Sachkunde besitzen (Art. 37a Abs. 2 LStVG).
- Rechtsgrundlage
- Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG), Art. 18, 37 und 37a, mit der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, Fassung vom 17. Dezember 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Traunstein im Vergleich
Traunstein liegt 35 € über dem Median der 63 erfassten Städte und Gemeinden in Bayern (65 €). In Bayern teilt sich Traunstein Platz 51 von 63 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Traunstein Platz 430 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Traunstein | – | 100 € | 220 € |
| Rosenheim | 39 km | 60 € | 120 € |
| Waldkraiburg | 42 km | 100 € | 200 € |
| Bad Aibling | 48 km | 80 € | 320 € |
| Erding | 73 km | 60 € | 120 € |
| Unterhaching | 80 km | 60 € | 140 € |
| Median Bayern | – | 65 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Traunstein
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Traunstein für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Traunstein 220 € im Jahr: 100 € für den ersten und 120 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Traunstein einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Traunstein 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 100 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Traunstein anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Traunstein innerhalb von 1 Monat nach Anschaffung eines über vier Monate alten Hundes oder nach Vollendung des vierten Lebensmonats anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Traunstein fällig?
Die Hundesteuersatzung von Traunstein nennt als Fälligkeit: jährlich am 1. März, frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.
Quelle
- Dokument
- Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Großen Kreisstadt Traunstein vom 28.11.2025, in Kraft seit 01.11.2025
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 28. November 2025
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden