Hundesteuer Kusel 2026
Stand: Satzung vom 17. Mai 2024, geprüft am 4. Oktober 2026
In Kusel kostet der erste Hund 40 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 60 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.
Die Stadt Kusel gibt keine Hundesteuermarken aus.
Steuersätze in Kusel
| Erster Hund | 40 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 60 € |
| Jeder weitere Hund | 80 € |
| Gefährlicher Hund | 600 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 3 und 4: bissige Hunde, Wild oder Vieh hetzende oder reißende Hunde, aggressiv oder gefahrdrohend Menschen anspringende Hunde sowie Hunde mit übersteigerter Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe; Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und deren Abkömmlinge gelten unwiderlegbar als gefährlich
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Kusel?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 40 € | 400 € |
| 2 Hunde | 100 € | 1.000 € |
| 3 Hunde | 180 € | 1.800 € |
| 1 gefährlicher Hund | 600 € | 6.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Kusel: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tage nach Beginn der Haltung bei der Stadt Kusel an.
- Hundesteuermarke. Kusel gibt keine Hundesteuermarke aus.
- Hundehaftpflicht. In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Kusel
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 40 € im Jahr. Fällig: jährlich am 15. Februar; erstmals einen Monat nach Zugang des Abgabenbescheides für die zurückliegende Zeit.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Ein unentbehrlicher Hund zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder völlig hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H; Nachweis auch durch ärztliches Gutachten)
- Geprüfte Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen oder diesen uneingeschränkt zur Verfügung gestellte Hunde
- Aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebrachte Hunde
- Schweißhunde anerkannter Führerinnen und Führer nach § 35 Abs. 4 Landesjagdgesetz
- Ausschließlich zur Berufsarbeit und Einkommenserzielung gehaltene und hierfür notwendige Hunde
- Diensthunde auf Weisung, Kosten und im Eigentum des Dienstherrn mit überwiegend öffentlich finanzierter Unterhaltung
- Von wissenschaftlichen Einrichtungen ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken gehaltene Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für notwendige Wachhunde an Gebäuden mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt, höchstens zwei Hunde; nicht für gefährliche Hunde
- 50 % für Jagd- und Fährtenhunde, nur für einen Hund; nicht für gefährliche Hunde
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Rheinland-Pfalz
- Hundehaftpflicht
- In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Wer einen gefährlichen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung nachweisen (Voraussetzung der Erlaubnis). Laut LHundG gelten mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier. Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier und alle Hunde, die von ihnen abstammen, gelten kraft Gesetz als gefährlich (§ 1 Abs. 2). Nach Auffassung der ADD können auch Hunde mit der Rassebezeichnung American Bully darunter fallen. Außerdem gelten Hunde als gefährlich, wenn sie sich im Einzelfall auffällig verhalten haben, etwa durch Beißen, aggressives Anspringen von Menschen oder Hetzen und Reißen von Wild oder Vieh (§ 1 Abs. 1).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums angeleint sein und einen Maulkorb tragen (§ 5 Abs. 4 LHundG). Für alle anderen Hunde regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Gefahrenabwehrverordnung (§ 8 LHundG). Im Wald gibt es keine gesetzliche Leinenpflicht. Das Landeswaldgesetz verlangt nur, dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht gestört wird (§ 22 Abs. 2 LWaldG). Jagdberechtigte dürfen wildernde Hunde töten (§ 33 Abs. 6 Landesjagdgesetz 2010). Landesforsten bittet, Hunde im Wald anzuleinen. Eine landesweite Regel zur Brut- und Setzzeit gibt es weder im Landeswaldgesetz noch im Landesjagdgesetz. Gemeinden und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten festlegen.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss dafür die erforderliche Sachkunde nachweisen (§ 3). Die Sachkundeprüfung legt man bei einer von der Landestierärztekammer benannten Person oder Stelle ab. Sie gilt nur zusammen mit dem Hund, mit dem sie abgelegt wurde (§ 3 Abs. 2).
- Rechtsgrundlage
- Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004, Fassung vom 22. Dezember 2004 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Kusel im Vergleich
Kusel liegt 65 € unter dem Median der 32 erfassten Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz (105 €). In Rheinland-Pfalz steht Kusel auf Platz 1 von 32 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Kusel Platz 10 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Kusel | – | 40 € | 100 € |
| St. Wendel | 18 km | 84 € | 208 € |
| Idar-Oberstein | 21 km | 96 € | 192 € |
| Homburg | 24 km | 96 € | 216 € |
| Neunkirchen | 27 km | 84 € | 192 € |
| Kaiserslautern | 29 km | 120 € | 288 € |
| Median Rheinland-Pfalz | – | 105 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Kusel
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Kusel für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Kusel 100 € im Jahr: 40 € für den ersten und 60 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Kusel einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Kusel 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 40 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Kusel anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Kusel innerhalb von 14 Tage nach Beginn der Haltung anmelden.
Wann ist die Hundesteuer in Kusel fällig?
Die Hundesteuersatzung von Kusel nennt als Fälligkeit: jährlich am 15. Februar; erstmals einen Monat nach Zugang des Abgabenbescheides für die zurückliegende Zeit.
Quelle
- Dokument
- Hebesatzsatzung der Stadt Kusel vom 17.05.2024, ausgefertigt am 21.05.2024, § 1 Nr. 3; ergänzend Hundesteuersatzung vom 12.11.2018
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 17. Mai 2024
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden