Hundesteuer Kusel 2026

In Kusel kostet der erste Hund 40 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 60 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.

Die Stadt Kusel gibt keine Hundesteuermarken aus.

Erster Hund40 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen100 €pro Jahr
Gefährlicher Hund600 €pro Jahr

Steuersätze in Kusel

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2024
Erster Hund40 €
Zweiter Hund60 €
Jeder weitere Hund80 €
Gefährlicher Hund600 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 3 und 4: bissige Hunde, Wild oder Vieh hetzende oder reißende Hunde, aggressiv oder gefahrdrohend Menschen anspringende Hunde sowie Hunde mit übersteigerter Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe; Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und deren Abkömmlinge gelten unwiderlegbar als gefährlich

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Kusel?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 40 € 400 €
2 Hunde 100 € 1.000 €
3 Hunde 180 € 1.800 €
1 gefährlicher Hund 600 € 6.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Kusel: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tage nach Beginn der Haltung bei der Stadt Kusel an.
  2. Hundesteuermarke. Kusel gibt keine Hundesteuermarke aus.
  3. Hundehaftpflicht. In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Kusel
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 40 € im Jahr. Fällig: jährlich am 15. Februar; erstmals einen Monat nach Zugang des Abgabenbescheides für die zurückliegende Zeit.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Ein unentbehrlicher Hund zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder völlig hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H; Nachweis auch durch ärztliches Gutachten)
  • Geprüfte Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen oder diesen uneingeschränkt zur Verfügung gestellte Hunde
  • Aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebrachte Hunde
  • Schweißhunde anerkannter Führerinnen und Führer nach § 35 Abs. 4 Landesjagdgesetz
  • Ausschließlich zur Berufsarbeit und Einkommenserzielung gehaltene und hierfür notwendige Hunde
  • Diensthunde auf Weisung, Kosten und im Eigentum des Dienstherrn mit überwiegend öffentlich finanzierter Unterhaltung
  • Von wissenschaftlichen Einrichtungen ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken gehaltene Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für notwendige Wachhunde an Gebäuden mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt, höchstens zwei Hunde; nicht für gefährliche Hunde
  • 50 % für Jagd- und Fährtenhunde, nur für einen Hund; nicht für gefährliche Hunde

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Rheinland-Pfalz

Hundehaftpflicht
In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Wer einen gefährlichen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung nachweisen (Voraussetzung der Erlaubnis). Laut LHundG gelten mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier. Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier und alle Hunde, die von ihnen abstammen, gelten kraft Gesetz als gefährlich (§ 1 Abs. 2). Nach Auffassung der ADD können auch Hunde mit der Rassebezeichnung American Bully darunter fallen. Außerdem gelten Hunde als gefährlich, wenn sie sich im Einzelfall auffällig verhalten haben, etwa durch Beißen, aggressives Anspringen von Menschen oder Hetzen und Reißen von Wild oder Vieh (§ 1 Abs. 1).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums angeleint sein und einen Maulkorb tragen (§ 5 Abs. 4 LHundG). Für alle anderen Hunde regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Gefahrenabwehrverordnung (§ 8 LHundG). Im Wald gibt es keine gesetzliche Leinenpflicht. Das Landeswaldgesetz verlangt nur, dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht gestört wird (§ 22 Abs. 2 LWaldG). Jagdberechtigte dürfen wildernde Hunde töten (§ 33 Abs. 6 Landesjagdgesetz 2010). Landesforsten bittet, Hunde im Wald anzuleinen. Eine landesweite Regel zur Brut- und Setzzeit gibt es weder im Landeswaldgesetz noch im Landesjagdgesetz. Gemeinden und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten festlegen.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss dafür die erforderliche Sachkunde nachweisen (§ 3). Die Sachkundeprüfung legt man bei einer von der Landestierärztekammer benannten Person oder Stelle ab. Sie gilt nur zusammen mit dem Hund, mit dem sie abgelegt wurde (§ 3 Abs. 2).
Rechtsgrundlage
Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004, Fassung vom 22. Dezember 2004 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Rheinland-Pfalz

Kusel im Vergleich

Kusel liegt 65 € unter dem Median der 32 erfassten Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz (105 €). In Rheinland-Pfalz steht Kusel auf Platz 1 von 32 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Kusel Platz 10 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Kusel–40 €100 €
St. Wendel 18 km 84 € 208 €
Idar-Oberstein 21 km 96 € 192 €
Homburg 24 km 96 € 216 €
Neunkirchen 27 km 84 € 192 €
Kaiserslautern 29 km 120 € 288 €
Median Rheinland-Pfalz–105 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Kusel

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Kusel für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Kusel 100 € im Jahr: 40 € für den ersten und 60 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Kusel einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Kusel 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 40 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Kusel anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Kusel innerhalb von 14 Tage nach Beginn der Haltung anmelden.

Wann ist die Hundesteuer in Kusel fällig?

Die Hundesteuersatzung von Kusel nennt als Fälligkeit: jährlich am 15. Februar; erstmals einen Monat nach Zugang des Abgabenbescheides für die zurückliegende Zeit.

Quelle

Dokument
Hebesatzsatzung der Stadt Kusel vom 17.05.2024, ausgefertigt am 21.05.2024, § 1 Nr. 3; ergänzend Hundesteuersatzung vom 12.11.2018
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
17. Mai 2024
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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