Hundesteuer Idar-Oberstein 2026
Stand: Satzung vom 16. Dezember 2011, geprüft am 1. Oktober 2026
In Idar-Oberstein kostet der erste Hund 96 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Für einen gefährlichen Hund werden 192 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2012.
Hunde aus einem Tierheim in Idar-Oberstein sind ein Jahr steuerfrei.
Steuersätze in Idar-Oberstein
| Erster Hund | 96 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 96 € |
| Jeder weitere Hund | 96 € |
| Gefährlicher Hund | 192 € |
Als gefährlich gilt: Bissige, Wild oder Vieh hetzende, Menschen gefährlich anspringende oder übersteigert aggressive Hunde sowie American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier und deren Abkömmlinge (§ 5 Abs. 2)
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Idar-Oberstein?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 96 € | 960 € |
| 2 Hunde | 192 € | 1.920 € |
| 3 Hunde | 288 € | 2.880 € |
| 1 gefährlicher Hund | 192 € | 1.920 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Idar-Oberstein: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Idar-Oberstein an. Hund in Idar-Oberstein anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Idar-Oberstein gilt:
- Hunde aus einem Tierheim in Idar-Oberstein: ein Jahr befreit (nur ein Hund, nicht übertragbar)
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 96 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag als Jahresbetrag zum 1. Juli.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Idar-Oberstein abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H; nur ein Hund)
- Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen untergebracht sind
- Hunde aus einem Tierheim in Idar-Oberstein: ein Jahr befreit (nur ein Hund, nicht übertragbar)
Ermäßigt wird
- 50 % für höchstens zwei Wachhunde von Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude
Landesrecht in Rheinland-Pfalz
- Hundehaftpflicht
- In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Halter gefährlicher Hunde (gelistete Rassen und verhaltensauffällige Hunde) müssen eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden abschließen (§ 4 Abs. 2 LHundG; Erlaubnisvoraussetzung nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier (Typ). § 1 Abs. 2 LHundG: Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier sowie alle Hunde, die davon abstammen, sind gefährliche Hunde. Das gilt unwiderlegbar: Ein Wesenstest hebt die Einstufung nicht auf. Haltung nur mit Erlaubnis (berechtigtes Interesse, Sachkundeprüfung, Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, Haftpflicht, § 3) und Chip (§ 4 Abs. 3). Zucht, Vermehrung und Handel mit gefährlichen Hunden verboten; Unfruchtbarmachung kann angeordnet werden (§ 2). Die ADD nennt auch 'American Bully' als Abkömmling. Daneben gelten verhaltensauffällige Hunde als gefährlich (§ 1 Abs. 1).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Nur gefährliche Hunde sind außerhalb des befriedeten Besitztums sowie in Mehrfamilienhäusern (Zuwege, Treppenhäuser, Flure, Gemeinschaftsräume) anzuleinen und mit Maulkorb zu führen (§ 5 Abs. 4 LHundG; Ausnahme nur vom Maulkorb möglich, § 5 Abs. 5). Für alle anderen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Gefahrenabwehrverordnung (§ 8 LHundG i. V. m. § 43 POG).
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für gefährliche Hunde Sachkundeprüfung (§ 3 Abs. 2), Chip (§ 4 Abs. 3) sowie Anzeigepflichten bei Halter- oder Wohnortwechsel (§ 4 Abs. 4-6).
- Rechtsgrundlage
- Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004, Fassung vom 22. Dezember 2004 (geprüft am 28. September 2026)
Idar-Oberstein im Vergleich
Idar-Oberstein liegt 12 € unter dem Median der 18 erfassten Städte in Rheinland-Pfalz (108 €). In Rheinland-Pfalz teilt sich Idar-Oberstein Platz 3 von 18 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Idar-Oberstein Platz 228 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Idar-Oberstein | – | 96 € | 192 € |
| Neunkirchen | 42 km | 84 € | 192 € |
| Bad Kreuznach | 42 km | 108 € | 216 € |
| Homburg | 43 km | 96 € | 216 € |
| Kaiserslautern | 44 km | 120 € | 288 € |
| Trier | 49 km | 120 € | 288 € |
| Median Rheinland-Pfalz | – | 108 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Idar-Oberstein
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Idar-Oberstein für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Idar-Oberstein 192 € im Jahr: 96 € für den ersten und 96 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Idar-Oberstein einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Idar-Oberstein 192 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 96 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Idar-Oberstein anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Idar-Oberstein innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Idar-Oberstein befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Idar-Oberstein gilt: Hunde aus einem Tierheim in Idar-Oberstein: ein Jahr befreit (nur ein Hund, nicht übertragbar).
Wann ist die Hundesteuer in Idar-Oberstein fällig?
Die Hundesteuersatzung von Idar-Oberstein nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag als Jahresbetrag zum 1. Juli.
Quelle
- Dokument
- Satzung der Stadt Idar-Oberstein über die Erhebung von Hundesteuer vom 20.12.2001 in der Fassung vom 16.12.2011 (3. Änderungssatzung)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 16. Dezember 2011
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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