Hundesteuer Idar-Oberstein 2026

In Idar-Oberstein kostet der erste Hund 96 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Für einen gefährlichen Hund werden 192 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2012.

Hunde aus einem Tierheim in Idar-Oberstein sind ein Jahr steuerfrei.

Erster Hund96 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen192 €pro Jahr
Gefährlicher Hund192 €pro Jahr

Steuersätze in Idar-Oberstein

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2012
Erster Hund96 €
Zweiter Hund96 €
Jeder weitere Hund96 €
Gefährlicher Hund192 €

Als gefährlich gilt: Bissige, Wild oder Vieh hetzende, Menschen gefährlich anspringende oder übersteigert aggressive Hunde sowie American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier und deren Abkömmlinge (§ 5 Abs. 2)

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Idar-Oberstein?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 96 € 960 €
2 Hunde 192 € 1.920 €
3 Hunde 288 € 2.880 €
1 gefährlicher Hund 192 € 1.920 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Idar-Oberstein: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Idar-Oberstein an. Hund in Idar-Oberstein anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Idar-Oberstein gilt:
    • Hunde aus einem Tierheim in Idar-Oberstein: ein Jahr befreit (nur ein Hund, nicht übertragbar)
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 96 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag als Jahresbetrag zum 1. Juli.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Idar-Oberstein abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H; nur ein Hund)
  • Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen untergebracht sind
  • Hunde aus einem Tierheim in Idar-Oberstein: ein Jahr befreit (nur ein Hund, nicht übertragbar)

Ermäßigt wird

  • 50 % für höchstens zwei Wachhunde von Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude

Landesrecht in Rheinland-Pfalz

Hundehaftpflicht
In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Halter gefährlicher Hunde (gelistete Rassen und verhaltensauffällige Hunde) müssen eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden abschließen (§ 4 Abs. 2 LHundG; Erlaubnisvoraussetzung nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier (Typ). § 1 Abs. 2 LHundG: Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier sowie alle Hunde, die davon abstammen, sind gefährliche Hunde. Das gilt unwiderlegbar: Ein Wesenstest hebt die Einstufung nicht auf. Haltung nur mit Erlaubnis (berechtigtes Interesse, Sachkundeprüfung, Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, Haftpflicht, § 3) und Chip (§ 4 Abs. 3). Zucht, Vermehrung und Handel mit gefährlichen Hunden verboten; Unfruchtbarmachung kann angeordnet werden (§ 2). Die ADD nennt auch 'American Bully' als Abkömmling. Daneben gelten verhaltensauffällige Hunde als gefährlich (§ 1 Abs. 1).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Nur gefährliche Hunde sind außerhalb des befriedeten Besitztums sowie in Mehrfamilienhäusern (Zuwege, Treppenhäuser, Flure, Gemeinschaftsräume) anzuleinen und mit Maulkorb zu führen (§ 5 Abs. 4 LHundG; Ausnahme nur vom Maulkorb möglich, § 5 Abs. 5). Für alle anderen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Gefahrenabwehrverordnung (§ 8 LHundG i. V. m. § 43 POG).
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für gefährliche Hunde Sachkundeprüfung (§ 3 Abs. 2), Chip (§ 4 Abs. 3) sowie Anzeigepflichten bei Halter- oder Wohnortwechsel (§ 4 Abs. 4-6).
Rechtsgrundlage
Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004, Fassung vom 22. Dezember 2004 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Rheinland-Pfalz

Idar-Oberstein im Vergleich

Idar-Oberstein liegt 12 € unter dem Median der 18 erfassten Städte in Rheinland-Pfalz (108 €). In Rheinland-Pfalz teilt sich Idar-Oberstein Platz 3 von 18 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Idar-Oberstein Platz 228 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Idar-Oberstein–96 €192 €
Neunkirchen 42 km 84 € 192 €
Bad Kreuznach 42 km 108 € 216 €
Homburg 43 km 96 € 216 €
Kaiserslautern 44 km 120 € 288 €
Trier 49 km 120 € 288 €
Median Rheinland-Pfalz–108 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Idar-Oberstein

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Idar-Oberstein für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Idar-Oberstein 192 € im Jahr: 96 € für den ersten und 96 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Idar-Oberstein einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Idar-Oberstein 192 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 96 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Idar-Oberstein anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Idar-Oberstein innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Idar-Oberstein befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Idar-Oberstein gilt: Hunde aus einem Tierheim in Idar-Oberstein: ein Jahr befreit (nur ein Hund, nicht übertragbar).

Wann ist die Hundesteuer in Idar-Oberstein fällig?

Die Hundesteuersatzung von Idar-Oberstein nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag als Jahresbetrag zum 1. Juli.

Quelle

Dokument
Satzung der Stadt Idar-Oberstein über die Erhebung von Hundesteuer vom 20.12.2001 in der Fassung vom 16.12.2011 (3. Änderungssatzung)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
16. Dezember 2011
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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