Hundesteuer Wittlich 2026

In Wittlich kostet der erste Hund 75 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 118 €. Für einen gefährlichen Hund werden 800 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Für gefährliche Hunde ist bei Kastration oder Sterilisation und zusätzlicher vorgeschriebener Prüfung eine Halbierung der Steuer möglich.

Erster Hund75 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen193 €pro Jahr
Gefährlicher Hund800 €pro Jahr

Steuersätze in Wittlich

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund75 €
Zweiter Hund118 €
Jeder weitere Hund209 €
Gefährlicher Hund800 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 7 Abs. 3 und 4: bissige Hunde, Wild oder Vieh hetzende oder reißende Hunde, Menschen aggressiv oder gefahrdrohend anspringende Hunde sowie Hunde mit übersteigerter Kampfbereitschaft oder Angriffslust; Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und deren Abkömmlinge gelten unwiderlegbar als gefährlich

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Wittlich?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 75 € 750 €
2 Hunde 193 € 1.930 €
3 Hunde 402 € 4.020 €
1 gefährlicher Hund 800 € 8.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Wittlich: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Wittlich an. Hund in Wittlich anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Wittlich
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 75 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; erstmalig einen Monat nach Zugang des Bescheids für zurückliegende Zeit; auf Antrag jährlich am 01.07.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Wittlich abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Ein Hund, der zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen unentbehrlich ist (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebrachte Hunde
  • In begünstigten Zwingern selbst gezogene und gehaltene Hunde bis zum Ende des sechsten Lebensmonats
  • Nicht steuerbar: Hundehaltung durch juristische Personen und Personenvereinigungen sowie gewerbsmäßige Hundehändler
  • Nicht steuerbar: überwiegend aus öffentlichen Mitteln unterhaltene Diensthunde
  • Nicht steuerbar: zur Berufsarbeit und Einkommenserzielung notwendige Hunde
  • Nicht steuerbar: ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken von wissenschaftlichen Einrichtungen gehaltene Hunde
  • Nicht steuerbar: geprüfte Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen oder diesen uneingeschränkt zur Verfügung gestellte Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für geprüfte Schutzhunde zur notwendigen Bewachung von Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt, höchstens zwei Hunde, keine gefährlichen Hunde
  • 50 % für Hunde an Bord eingetragener Binnenschiffe
  • 50 % für gefährliche Hunde bei fortwährender hormoneller oder chirurgischer Kastration beziehungsweise Sterilisation und Team-Test, Prüfung für verkehrssichere Begleithunde oder erweitertem Sachkundenachweis nach § 4 Abs. 1 Nr. 3; Widerruf bei auffälliger Beißerei
  • Zwingersteuer: 50 % je Zuchthund, höchstens das Zweifache der Steuer für den ersten Hund je Zwinger; mindestens zwei rassereine zuchtfähige Hunde gleicher Rasse, darunter eine Hündin, Zuchtbucheintrag und mindestens ein Wurf innerhalb von jeweils zwei Jahren

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Rheinland-Pfalz

Hundehaftpflicht
In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Wer einen gefährlichen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung nachweisen (Voraussetzung der Erlaubnis). Laut LHundG gelten mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier. Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier und alle Hunde, die von ihnen abstammen, gelten kraft Gesetz als gefährlich (§ 1 Abs. 2). Nach Auffassung der ADD können auch Hunde mit der Rassebezeichnung American Bully darunter fallen. Außerdem gelten Hunde als gefährlich, wenn sie sich im Einzelfall auffällig verhalten haben, etwa durch Beißen, aggressives Anspringen von Menschen oder Hetzen und Reißen von Wild oder Vieh (§ 1 Abs. 1).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums angeleint sein und einen Maulkorb tragen (§ 5 Abs. 4 LHundG). Für alle anderen Hunde regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Gefahrenabwehrverordnung (§ 8 LHundG). Im Wald gibt es keine gesetzliche Leinenpflicht. Das Landeswaldgesetz verlangt nur, dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht gestört wird (§ 22 Abs. 2 LWaldG). Jagdberechtigte dürfen wildernde Hunde töten (§ 33 Abs. 6 Landesjagdgesetz 2010). Landesforsten bittet, Hunde im Wald anzuleinen. Eine landesweite Regel zur Brut- und Setzzeit gibt es weder im Landeswaldgesetz noch im Landesjagdgesetz. Gemeinden und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten festlegen.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss dafür die erforderliche Sachkunde nachweisen (§ 3). Die Sachkundeprüfung legt man bei einer von der Landestierärztekammer benannten Person oder Stelle ab. Sie gilt nur zusammen mit dem Hund, mit dem sie abgelegt wurde (§ 3 Abs. 2).
Rechtsgrundlage
Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004, Fassung vom 22. Dezember 2004 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Rheinland-Pfalz

Wittlich im Vergleich

Wittlich liegt 30 € unter dem Median der 32 erfassten Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz (105 €). In Rheinland-Pfalz steht Wittlich auf Platz 4 von 32 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Wittlich Platz 207 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Wittlich–75 €193 €
Daun 24 km 90 € 220 €
Bitburg 26 km 90 € 234 €
Trier 31 km 120 € 288 €
Konz 39 km 96 € 246 €
Idar-Oberstein 43 km 96 € 192 €
Median Rheinland-Pfalz–105 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Wittlich

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Wittlich für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Wittlich 193 € im Jahr: 75 € für den ersten und 118 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Wittlich einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Wittlich 800 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 75 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Wittlich anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Wittlich innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Wittlich fällig?

Die Hundesteuersatzung von Wittlich nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; erstmalig einen Monat nach Zugang des Bescheids für zurückliegende Zeit; auf Antrag jährlich am 01.07.

Quelle

Dokument
Haushaltssatzung der Stadt Wittlich für das Haushaltsjahr 2026 vom 20.01.2026, § 6; Hundesteuersatzung vom 16.12.2010
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
20. Januar 2026
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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