Hundesteuer Konz 2026

In Konz kostet der erste Hund 96 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 150 €. Für einen gefährlichen Hund werden 768 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Juli 2023.

Für gefährliche Hunde gilt mit nachgewiesener Begleithundeprüfung auf Antrag der normale Steuersatz.

Erster Hund96 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen246 €pro Jahr
Gefährlicher Hund768 €pro Jahr

Steuersätze in Konz

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Juli 2023
Erster Hund96 €
Zweiter Hund150 €
Jeder weitere Hund204 €
Gefährlicher Hund768 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 3 und 4: bissige Hunde, Wild oder Vieh hetzende oder reißende Hunde, aggressiv oder gefahrdrohend Menschen anspringende Hunde sowie Hunde mit übersteigerter Kampfbereitschaft oder vergleichbaren Eigenschaften; Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und deren Nachkommen gelten unwiderlegbar als gefährlich. Mit nachgewiesener Begleithundeprüfung gilt auf Antrag der normale Steuersatz.

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Konz?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 96 € 960 €
2 Hunde 246 € 2.460 €
3 Hunde 450 € 4.500 €
1 gefährlicher Hund 768 € 7.680 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Konz: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Konz an. Hund in Konz anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Konz
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 96 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; erstmals einen Monat nach Zugang des Bescheides für die zurückliegende Zeit; auf Antrag jährlich am 1. Juli.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Konz abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Unentbehrliche Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst völlig hilfloser Personen, höchstens ein Hund
  • Geprüfte Rettungshunde mit regelmäßigem und uneingeschränktem Einsatz im Feuerwehr-, Sanitäts-, Rettungsdienst oder bei anerkannten Hilfsorganisationen
  • Aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebrachte Hunde
  • Schweißhunde anerkannter Führerinnen und Führer nach § 35 Abs. 4 Landesjagdgesetz
  • Hunde, die ausschließlich zur Berufsarbeit und Einkommenserzielung gehalten werden und hierfür notwendig sind
  • Diensthunde im Eigentum des Dienstherrn, auf dessen Weisung aufgenommen und überwiegend aus öffentlichen Mitteln unterhalten
  • Von wissenschaftlichen Einrichtungen ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken gehaltene Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für erforderliche Wachhunde an Gebäuden mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt, höchstens zwei Hunde
  • 50 % für Personen mit nachgewiesener Altersgrundsicherung nach SGB XII, 4. Kapitel
  • 50 % für selbst aus dem Tierheim Trier-Zewen aufgenommene Hunde während der ersten 24 Monate
  • Gefährliche Hunde mit nachgewiesener Begleithundeprüfung: auf Antrag normaler Steuersatz nach § 5 Abs. 1

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Rheinland-Pfalz

Hundehaftpflicht
In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Wer einen gefährlichen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung nachweisen (Voraussetzung der Erlaubnis). Laut LHundG gelten mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier. Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier und alle Hunde, die von ihnen abstammen, gelten kraft Gesetz als gefährlich (§ 1 Abs. 2). Nach Auffassung der ADD können auch Hunde mit der Rassebezeichnung American Bully darunter fallen. Außerdem gelten Hunde als gefährlich, wenn sie sich im Einzelfall auffällig verhalten haben, etwa durch Beißen, aggressives Anspringen von Menschen oder Hetzen und Reißen von Wild oder Vieh (§ 1 Abs. 1).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums angeleint sein und einen Maulkorb tragen (§ 5 Abs. 4 LHundG). Für alle anderen Hunde regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Gefahrenabwehrverordnung (§ 8 LHundG). Im Wald gibt es keine gesetzliche Leinenpflicht. Das Landeswaldgesetz verlangt nur, dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht gestört wird (§ 22 Abs. 2 LWaldG). Jagdberechtigte dürfen wildernde Hunde töten (§ 33 Abs. 6 Landesjagdgesetz 2010). Landesforsten bittet, Hunde im Wald anzuleinen. Eine landesweite Regel zur Brut- und Setzzeit gibt es weder im Landeswaldgesetz noch im Landesjagdgesetz. Gemeinden und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten festlegen.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss dafür die erforderliche Sachkunde nachweisen (§ 3). Die Sachkundeprüfung legt man bei einer von der Landestierärztekammer benannten Person oder Stelle ab. Sie gilt nur zusammen mit dem Hund, mit dem sie abgelegt wurde (§ 3 Abs. 2).
Rechtsgrundlage
Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004, Fassung vom 22. Dezember 2004 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Rheinland-Pfalz

Konz im Vergleich

Konz liegt 9 € unter dem Median der 32 erfassten Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz (105 €). In Rheinland-Pfalz teilt sich Konz Platz 12 von 32 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Konz Platz 365 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Konz–96 €246 €
Trier 8 km 120 € 288 €
Merzig 28 km 69 € 207 €
Bitburg 31 km 90 € 234 €
Wittlich 39 km 75 € 193 €
Saarlouis 44 km 60 € 150 €
Median Rheinland-Pfalz–105 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Konz

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Konz für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Konz 246 € im Jahr: 96 € für den ersten und 150 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Konz einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Konz 768 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 96 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Konz anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Konz innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Konz fällig?

Die Hundesteuersatzung von Konz nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; erstmals einen Monat nach Zugang des Bescheides für die zurückliegende Zeit; auf Antrag jährlich am 1. Juli.

Quelle

Dokument
Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Konz vom 26.05.2015, 1. Änderung vom 14.11.2023
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
14. November 2023
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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