Hundesteuer Saarlouis 2026

In Saarlouis kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 90 €. Für einen gefährlichen Hund werden 300 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2003.

Halter ab 75 Jahren zahlen in Saarlouis auf Antrag für den ersten Hund nur die Hälfte.

Erster Hund60 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen150 €pro Jahr
Gefährlicher Hund300 €pro Jahr

Steuersätze in Saarlouis

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2003
Erster Hund60 €
Zweiter Hund90 €
Jeder weitere Hund150 €
Gefährlicher Hund300 €

Als gefährlich gilt: Hunde nach § 1 Abs. 1 und § 6 Abs. 1 der saarländischen Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (§ 2 Abs. 4)

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Saarlouis?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 60 € 600 €
2 Hunde 150 € 1.500 €
3 Hunde 300 € 3.000 €
1 gefährlicher Hund 300 € 3.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Saarlouis: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Saarlouis an. Hund in Saarlouis anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Saarland ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Saarlouis
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: halbjährlich zum 15. Februar und 15. August; Vorauszahlung des Jahresbetrags möglich.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Saarlouis abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Nicht erwerbsmäßig gehaltene Hunde auf eingetragenen Binnenschiffen
  • Herdengebrauchshunde für nicht gewerblich gehaltene Herden
  • Hunde von Personen, die sich höchstens zwei Monate in Saarlouis aufhalten und den Hund anderswo versteuern
  • Keine Befreiung oder Ermäßigung für gefährliche Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Rettungshunde
  • 50 % für Wachhunde von Gebäuden und Anwesen mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude
  • 50 % für einen Hund von Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt und Gleichgestellten
  • 50 % für den ersten Hund von Haltern ab 75 Jahren

Landesrecht in Saarland

Hundehaftpflicht
In Saarland ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für erlaubnispflichtige gefährliche Hunde: Nachweis einer Haftpflichtversicherung (mind. 1 Mio. Euro Personen-, 500.000 Euro Sachschäden, jährlich nachzuweisen) als Erlaubnisvoraussetzung (§ 2 Abs. 3 Nr. 4 HuV SL); gilt auch für Listenhunde ohne bestandenen Wesenstest (§ 6 Abs. 1).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Pit Bull Terrier. Haltung und Ausbildung dieser drei Rassen sind erlaubnispflichtig, solange nicht durch einen Wesenstest (sachverständige Tierärztin/Tierarzt) nachgewiesen ist, dass der einzelne Hund keine gesteigerte Aggressivität zeigt (§ 6 Abs. 1 HuV SL, widerlegbar). Die Bescheinigung ist alle drei Jahre neu nachzuweisen und verliert bei Halterwechsel ihre Gültigkeit (§ 6 Abs. 2). Wer den Test nicht besteht, gilt als gefährlich; Erlaubnis dann nur unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 3 (ab 18, Sachkunde, Zuverlässigkeit, ausbruchsichere Unterbringung, Haftpflicht). Nicht gewerbsmäßige Zucht dieser gefährlichen Hunde und ihrer Kreuzungen verboten (§ 6 Abs. 5). Bullterrier ist nicht gelistet. Daneben gefährlich im Einzelfall: bissige oder angriffslustige Hunde (§ 1).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht. Alle Hunde sind an der Leine zu führen bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten, Einkaufszentren, Fußgängerzonen und Haupteinkaufsbereichen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 5 Abs. 6 HuV SL). Vom 1. März bis 30. Juni dürfen Hunde im Jagdbezirk außerhalb eingefriedeter Flächen nicht unangeleint laufen, außer sie bleiben zuverlässig im Bereich des Weges (§ 33 Abs. 2 SJG). Gefährliche Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums sowie auf Zuwegen und in Treppenhäusern von Mehrfamilienhäusern an kurzer Leine und mit Maulkorb (§ 5 Abs. 3). Weitergehende Regeln durch Gemeinden per Polizeiverordnung.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Listenhunde: Wesenstest durch sachverständige Tierärztin/Tierarzt, alle drei Jahre zu erneuern (§ 6 HuV SL); gefährliche Hunde: Erlaubnis mit Sachkunde, Zuverlässigkeit, Haftpflicht und Kennzeichnung (§§ 2, 5 Abs. 4).
Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland (HuV SL), Fassung vom 15. Dezember 2022 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Saarland

Saarlouis im Vergleich

Saarlouis liegt 24 € unter dem Median der 7 erfassten Städte in Saarland (84 €). In Saarland steht Saarlouis auf Platz 1 von 7 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Saarlouis Platz 44 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Saarlouis–60 €150 €
Völklingen 10 km 96 € 240 €
Merzig 16 km 69 € 207 €
Saarbrücken 20 km 120 € 288 €
St. Ingbert 27 km 84 € 198 €
Neunkirchen 31 km 84 € 192 €
Median Saarland–84 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Saarlouis

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Saarlouis für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Saarlouis 150 € im Jahr: 60 € für den ersten und 90 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Saarlouis einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Saarlouis 300 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Saarlouis anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Saarlouis innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Saarlouis fällig?

Die Hundesteuersatzung von Saarlouis nennt als Fälligkeit: halbjährlich zum 15. Februar und 15. August; Vorauszahlung des Jahresbetrags möglich.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Kreisstadt Saarlouis vom 05.11.2002 (Neufassung, Ortsrecht C/1/1-8)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
5. November 2002
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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