Hundesteuer St. Ingbert 2026
Stand: Satzung vom 7. Dezember 2020, geprüft am 1. Oktober 2026
In St. Ingbert kostet der erste Hund 84 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 114 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2021.
Hunde aus einer gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung sind in St. Ingbert sechs Monate steuerfrei.
Steuersätze in St. Ingbert
| Erster Hund | 84 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 114 € |
| Jeder weitere Hund | 156 € |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in St. Ingbert?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 84 € | 840 € |
| 2 Hunde | 198 € | 1.980 € |
| 3 Hunde | 354 € | 3.540 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in St. Ingbert: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt St. Ingbert an. Hund in St. Ingbert anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundehaftpflicht. In Saarland ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In St. Ingbert gilt:
- Hunde aus einer gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung mit Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz: 6 Monate ab Übernahme
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 84 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; Vorauszahlung des Jahresbetrags möglich.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H; in der Regel ein Hund je Person)
- Hunde aus einer gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung mit Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz: 6 Monate ab Übernahme
- Hunde von Personen, die sich höchstens zwei Monate in St. Ingbert aufhalten und den Hund anderswo versteuern
- Ausschließlich beruflich oder gewerblich gehaltene Hunde sind nicht steuerpflichtig (Nachweis nötig)
Ermäßigt wird
- 50 % für einen Wachhund von Gebäuden oder landwirtschaftlichen Anwesen mehr als 300 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude
- 50 % für geprüfte Sanitäts- und Rettungshunde anerkannter Einrichtungen
- 50 % für zertifizierte Therapie- oder Besuchshunde im regelmäßigen Einsatz in Kitas, Schulen, Behinderten- oder Altenhilfe (Antrag bis 31. Januar des Folgejahres)
Landesrecht in Saarland
- Hundehaftpflicht
- In Saarland ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für erlaubnispflichtige gefährliche Hunde: Nachweis einer Haftpflichtversicherung (mind. 1 Mio. Euro Personen-, 500.000 Euro Sachschäden, jährlich nachzuweisen) als Erlaubnisvoraussetzung (§ 2 Abs. 3 Nr. 4 HuV SL); gilt auch für Listenhunde ohne bestandenen Wesenstest (§ 6 Abs. 1).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Pit Bull Terrier. Haltung und Ausbildung dieser drei Rassen sind erlaubnispflichtig, solange nicht durch einen Wesenstest (sachverständige Tierärztin/Tierarzt) nachgewiesen ist, dass der einzelne Hund keine gesteigerte Aggressivität zeigt (§ 6 Abs. 1 HuV SL, widerlegbar). Die Bescheinigung ist alle drei Jahre neu nachzuweisen und verliert bei Halterwechsel ihre Gültigkeit (§ 6 Abs. 2). Wer den Test nicht besteht, gilt als gefährlich; Erlaubnis dann nur unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 3 (ab 18, Sachkunde, Zuverlässigkeit, ausbruchsichere Unterbringung, Haftpflicht). Nicht gewerbsmäßige Zucht dieser gefährlichen Hunde und ihrer Kreuzungen verboten (§ 6 Abs. 5). Bullterrier ist nicht gelistet. Daneben gefährlich im Einzelfall: bissige oder angriffslustige Hunde (§ 1).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht. Alle Hunde sind an der Leine zu führen bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten, Einkaufszentren, Fußgängerzonen und Haupteinkaufsbereichen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 5 Abs. 6 HuV SL). Vom 1. März bis 30. Juni dürfen Hunde im Jagdbezirk außerhalb eingefriedeter Flächen nicht unangeleint laufen, außer sie bleiben zuverlässig im Bereich des Weges (§ 33 Abs. 2 SJG). Gefährliche Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums sowie auf Zuwegen und in Treppenhäusern von Mehrfamilienhäusern an kurzer Leine und mit Maulkorb (§ 5 Abs. 3). Weitergehende Regeln durch Gemeinden per Polizeiverordnung.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Listenhunde: Wesenstest durch sachverständige Tierärztin/Tierarzt, alle drei Jahre zu erneuern (§ 6 HuV SL); gefährliche Hunde: Erlaubnis mit Sachkunde, Zuverlässigkeit, Haftpflicht und Kennzeichnung (§§ 2, 5 Abs. 4).
- Rechtsgrundlage
- Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland (HuV SL), Fassung vom 15. Dezember 2022 (geprüft am 28. September 2026)
St. Ingbert im Vergleich
St. Ingbert entspricht genau dem Median der 7 erfassten Städte in Saarland (84 €). In Saarland teilt sich St. Ingbert Platz 3 von 7 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich St. Ingbert Platz 153 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| St. Ingbert | – | 84 € | 198 € |
| Neunkirchen | 9 km | 84 € | 192 € |
| Saarbrücken | 10 km | 120 € | 288 € |
| Homburg | 17 km | 96 € | 216 € |
| Zweibrücken | 18 km | 110 € | 260 € |
| Völklingen | 19 km | 96 € | 240 € |
| Median Saarland | – | 84 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in St. Ingbert
Wie viel Hundesteuer zahlt man in St. Ingbert für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in St. Ingbert 198 € im Jahr: 84 € für den ersten und 114 € für den zweiten Hund.
Gibt es in St. Ingbert einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Nein. Nach der Hundesteuersatzung von St. Ingbert gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.
Bis wann muss ich einen Hund in St. Ingbert anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in St. Ingbert innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in St. Ingbert befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von St. Ingbert gilt: Hunde aus einer gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung mit Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz: 6 Monate ab Übernahme.
Wann ist die Hundesteuer in St. Ingbert fällig?
Die Hundesteuersatzung von St. Ingbert nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; Vorauszahlung des Jahresbetrags möglich.
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Mittelstadt St. Ingbert (Hundesteuersatzung) vom 07.12.2020
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 7. Dezember 2020
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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