Hundesteuer Saarbrücken 2026
In Saarbrücken kostet der erste Hund 120 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 168 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2011.
Erster Hund120 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen288 €pro Jahr
Steuersätze in Saarbrücken
| Erster Hund | 120 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 168 € |
| Jeder weitere Hund | 168 € |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Zusammen kosten zwei Hunde 288 €, drei Hunde 456 € im Jahr.
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, wenn der Hund anderswo in Deutschland versteuert oder befreit ist
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Gebrauchshunde bestätigter Jagdaufseher nach bestandener Brauchbarkeitsprüfung, in der erforderlichen Anzahl
- Gebrauchshunde von Feld- und Forstschutzbeauftragten, in der erforderlichen Anzahl
- Hunde an Bord von ins Schifffahrtsregister eingetragenen Binnenschiffen
- Gebrauchshunde zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden
- Hunde von Empfängern laufender Hilfe nach SGB XII bzw. SGB II oder einkommensmäßig Gleichgestellten
- Hunde aus einem gemeinnützigen Tierheim (Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 TierSchG): 1 Jahr befreit, nur für den ersten Hund und nur einmal je Hund
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- 50 % für geprüfte Sanitäts-, Schutz- oder Rettungshunde
- Zwingersteuer für VDH-eingetragene Züchter (mindestens zwei rassereine Zuchthunde gleicher Rasse): je Zuchthund die Hälfte des Satzes für den ersten Hund, höchstens die Steuer für zwei Hunde; selbstgezogene Hunde bis 6 Monate im Zwinger steuerfrei
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
- Hund in Saarbrücken anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Saarbrücken abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: je zur Hälfte am 01.03. und 01.09.
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Saarland
- Hundehaftpflicht
- In Saarland ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für erlaubnispflichtige gefährliche Hunde: Nachweis einer Haftpflichtversicherung (mind. 1 Mio. Euro Personen-, 500.000 Euro Sachschäden, jährlich nachzuweisen) als Erlaubnisvoraussetzung (§ 2 Abs. 3 Nr. 4 HuV SL); gilt auch für Listenhunde ohne bestandenen Wesenstest (§ 6 Abs. 1).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Pit Bull Terrier. Haltung und Ausbildung dieser drei Rassen sind erlaubnispflichtig, solange nicht durch einen Wesenstest (sachverständige Tierärztin/Tierarzt) nachgewiesen ist, dass der einzelne Hund keine gesteigerte Aggressivität zeigt (§ 6 Abs. 1 HuV SL, widerlegbar). Die Bescheinigung ist alle drei Jahre neu nachzuweisen und verliert bei Halterwechsel ihre Gültigkeit (§ 6 Abs. 2). Wer den Test nicht besteht, gilt als gefährlich; Erlaubnis dann nur unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 3 (ab 18, Sachkunde, Zuverlässigkeit, ausbruchsichere Unterbringung, Haftpflicht). Nicht gewerbsmäßige Zucht dieser gefährlichen Hunde und ihrer Kreuzungen verboten (§ 6 Abs. 5). Bullterrier ist nicht gelistet. Daneben gefährlich im Einzelfall: bissige oder angriffslustige Hunde (§ 1).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht. Alle Hunde sind an der Leine zu führen bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten, Einkaufszentren, Fußgängerzonen und Haupteinkaufsbereichen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 5 Abs. 6 HuV SL). Vom 1. März bis 30. Juni dürfen Hunde im Jagdbezirk außerhalb eingefriedeter Flächen nicht unangeleint laufen, außer sie bleiben zuverlässig im Bereich des Weges (§ 33 Abs. 2 SJG). Gefährliche Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums sowie auf Zuwegen und in Treppenhäusern von Mehrfamilienhäusern an kurzer Leine und mit Maulkorb (§ 5 Abs. 3). Weitergehende Regeln durch Gemeinden per Polizeiverordnung.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Listenhunde: Wesenstest durch sachverständige Tierärztin/Tierarzt, alle drei Jahre zu erneuern (§ 6 HuV SL); gefährliche Hunde: Erlaubnis mit Sachkunde, Zuverlässigkeit, Haftpflicht und Kennzeichnung (§§ 2, 5 Abs. 4).
- Rechtsgrundlage
- Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland (HuV SL), Fassung vom 15. Dezember 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Saarbrücken im Vergleich
Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Saarbrücken Platz 118 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Saarbrücken | – | 120 € | 288 € |
| Kaiserslautern | 61 km | 120 € | 288 € |
| Trier | 63 km | 120 € | 288 € |
| Neustadt an der Weinstraße | 84 km | 105 € | 255 € |
| Bad Kreuznach | 92 km | 108 € | 216 € |
| Rastatt | 98 km | 96 € | 288 € |
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuern in der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 17.03.2010 (Hundesteuersatzung)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 17. März 2010
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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