Hundesteuer Völklingen 2026
Stand: Satzung vom 26. Oktober 2015, geprüft am 1. Oktober 2026
In Völklingen kostet der erste Hund 96 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 144 €. Für einen gefährlichen Hund werden 480 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2016.
Steuersätze in Völklingen
| Erster Hund | 96 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 144 € |
| Jeder weitere Hund | 216 € |
| Gefährlicher Hund | 480 € |
Als gefährlich gilt: Kampfhunde: American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Mastino Napolitano, Mastino Espanol, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Römischer Kampfhund, Chinesischer Kampfhund, Bandog, Tosa Inu und Kreuzungen sowie nach der saarländischen Polizeiverordnung gefährliche Hunde; Steuer = normaler Satz mal 5 (§§ 4, 5 Abs. 2)
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Völklingen?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 96 € | 960 € |
| 2 Hunde | 240 € | 2.400 € |
| 3 Hunde | 456 € | 4.560 € |
| 1 gefährlicher Hund | 480 € | 4.800 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Völklingen: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Völklingen an. Hund in Völklingen anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Saarland ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Völklingen
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 96 € im Jahr. Fällig: halbjährlich zum 15. Februar und 15. August.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Völklingen abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Diensthunde staatlicher Einrichtungen wie Bundeswehr, Bundespolizei, Polizei und Zoll
- Wachhunde öffentlich angestellter Wächter
- Diensthunde aktiver Forstbeamter und bestätigter Feld- und Forstschutzbeauftragter
- Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
- Melde-, Sanitäts-, Rettungs- und Fährtenhunde im Eigentum des DRK oder vergleichbarer Hilfsorganisationen
- Hunde, die vorübergehend in Einrichtungen von Tierschutzvereinen verwahrt werden
- Ausgebildete Blindenführhunde
- Keine Befreiung oder Ermäßigung für Kampfhunde
Ermäßigt wird
- 50 % für Wachhunde auf Binnenschiffen
- 50 % für Hunde von Bewachungsunternehmen und berufsmäßigen Wächtern
- 50 % für abgerichtete Hunde von Artisten und Schaustellern
- 50 % für Jagdhunde mit Brauchbarkeitsprüfung von Jahres- oder Dreijahresjagdscheininhabern
Landesrecht in Saarland
- Hundehaftpflicht
- In Saarland ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für erlaubnispflichtige gefährliche Hunde: Nachweis einer Haftpflichtversicherung (mind. 1 Mio. Euro Personen-, 500.000 Euro Sachschäden, jährlich nachzuweisen) als Erlaubnisvoraussetzung (§ 2 Abs. 3 Nr. 4 HuV SL); gilt auch für Listenhunde ohne bestandenen Wesenstest (§ 6 Abs. 1).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Pit Bull Terrier. Haltung und Ausbildung dieser drei Rassen sind erlaubnispflichtig, solange nicht durch einen Wesenstest (sachverständige Tierärztin/Tierarzt) nachgewiesen ist, dass der einzelne Hund keine gesteigerte Aggressivität zeigt (§ 6 Abs. 1 HuV SL, widerlegbar). Die Bescheinigung ist alle drei Jahre neu nachzuweisen und verliert bei Halterwechsel ihre Gültigkeit (§ 6 Abs. 2). Wer den Test nicht besteht, gilt als gefährlich; Erlaubnis dann nur unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 3 (ab 18, Sachkunde, Zuverlässigkeit, ausbruchsichere Unterbringung, Haftpflicht). Nicht gewerbsmäßige Zucht dieser gefährlichen Hunde und ihrer Kreuzungen verboten (§ 6 Abs. 5). Bullterrier ist nicht gelistet. Daneben gefährlich im Einzelfall: bissige oder angriffslustige Hunde (§ 1).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht. Alle Hunde sind an der Leine zu führen bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten, Einkaufszentren, Fußgängerzonen und Haupteinkaufsbereichen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 5 Abs. 6 HuV SL). Vom 1. März bis 30. Juni dürfen Hunde im Jagdbezirk außerhalb eingefriedeter Flächen nicht unangeleint laufen, außer sie bleiben zuverlässig im Bereich des Weges (§ 33 Abs. 2 SJG). Gefährliche Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums sowie auf Zuwegen und in Treppenhäusern von Mehrfamilienhäusern an kurzer Leine und mit Maulkorb (§ 5 Abs. 3). Weitergehende Regeln durch Gemeinden per Polizeiverordnung.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Listenhunde: Wesenstest durch sachverständige Tierärztin/Tierarzt, alle drei Jahre zu erneuern (§ 6 HuV SL); gefährliche Hunde: Erlaubnis mit Sachkunde, Zuverlässigkeit, Haftpflicht und Kennzeichnung (§§ 2, 5 Abs. 4).
- Rechtsgrundlage
- Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland (HuV SL), Fassung vom 15. Dezember 2022 (geprüft am 28. September 2026)
Völklingen im Vergleich
Völklingen liegt 12 € über dem Median der 7 erfassten Städte in Saarland (84 €). In Saarland teilt sich Völklingen Platz 5 von 7 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Völklingen Platz 228 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Völklingen | – | 96 € | 240 € |
| Saarbrücken | 10 km | 120 € | 288 € |
| Saarlouis | 10 km | 60 € | 150 € |
| St. Ingbert | 19 km | 84 € | 198 € |
| Neunkirchen | 26 km | 84 € | 192 € |
| Merzig | 26 km | 69 € | 207 € |
| Median Saarland | – | 84 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Völklingen
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Völklingen für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Völklingen 240 € im Jahr: 96 € für den ersten und 144 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Völklingen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Völklingen 480 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 96 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Völklingen anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Völklingen innerhalb von 1 Monat anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Völklingen fällig?
Die Hundesteuersatzung von Völklingen nennt als Fälligkeit: halbjährlich zum 15. Februar und 15. August.
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Mittelstadt Völklingen vom 26.10.2015 (Ratsbeschluss 08.10.2015, Ortsrecht 2/20/1)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 26. Oktober 2015
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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