Hundesteuer Neunkirchen 2026

In Neunkirchen kostet der erste Hund 84 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 108 €.

Hunde aus einem Tierheim sind in Neunkirchen zwölf Monate steuerfrei.

Erster Hund84 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen192 €pro Jahr

Steuersätze in Neunkirchen

Hundesteuer pro Hund und Jahr
Erster Hund84 €
Zweiter Hund108 €
Jeder weitere Hund132 €
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satz

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Neunkirchen?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 84 € 840 €
2 Hunde 192 € 1.920 €
3 Hunde 324 € 3.240 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Neunkirchen: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Neunkirchen an. Hund in Neunkirchen anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundehaftpflicht. In Saarland ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  3. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Neunkirchen gilt:
    • Hunde aus einem Tierheim: 12 Monate ab Anschaffung (nicht für gefährliche Hunde nach der saarländischen Polizeiverordnung)
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  4. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 84 € im Jahr. Fällig: halbjährlich zum 15. Februar und 15. August.
  5. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Neunkirchen abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Diensthunde von Polizei, Zoll und Bundeswehr
  • Wachhunde in Gefangenenanstalten
  • Diensthunde von Forstbeamten und bestätigten Forstschutzbediensteten sowie von Jagdaufsehern
  • Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
  • Sanitätshunde des Deutschen Roten Kreuzes oder anderer anerkannter Hilfsorganisationen
  • Hunde, die vorübergehend in Einrichtungen von Tierschutzvereinen verwahrt werden
  • Blindenführhunde sowie Hunde, die für blinde, taube oder hilflose Personen unentbehrlich sind
  • Hunde aus einem Tierheim: 12 Monate ab Anschaffung (nicht für gefährliche Hunde nach der saarländischen Polizeiverordnung)

Ermäßigt wird

  • 50 % für höchstens zwei Wachhunde von Gebäuden mehr als 300 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude
  • 50 % für Hunde von Bewachungsunternehmen und berufsmäßigen Wächtern
  • 50 % für abgerichtete Hunde von Artisten und Schaustellern
  • 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz- und Fährtenhunde (Prüfung nicht älter als zwei Jahre)
  • 50 % für geprüfte Jagdgebrauchshunde von Jagdscheininhabern
  • Zwingersteuer für eingetragene Züchter: halber Satz je Zuchthund, höchstens die Steuer für zwei Hunde
  • Gewerbsmäßige Hundehändler versteuern mindestens zwei Hunde

Landesrecht in Saarland

Hundehaftpflicht
In Saarland ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für erlaubnispflichtige gefährliche Hunde: Nachweis einer Haftpflichtversicherung (mind. 1 Mio. Euro Personen-, 500.000 Euro Sachschäden, jährlich nachzuweisen) als Erlaubnisvoraussetzung (§ 2 Abs. 3 Nr. 4 HuV SL); gilt auch für Listenhunde ohne bestandenen Wesenstest (§ 6 Abs. 1).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Pit Bull Terrier. Haltung und Ausbildung dieser drei Rassen sind erlaubnispflichtig, solange nicht durch einen Wesenstest (sachverständige Tierärztin/Tierarzt) nachgewiesen ist, dass der einzelne Hund keine gesteigerte Aggressivität zeigt (§ 6 Abs. 1 HuV SL, widerlegbar). Die Bescheinigung ist alle drei Jahre neu nachzuweisen und verliert bei Halterwechsel ihre Gültigkeit (§ 6 Abs. 2). Wer den Test nicht besteht, gilt als gefährlich; Erlaubnis dann nur unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 3 (ab 18, Sachkunde, Zuverlässigkeit, ausbruchsichere Unterbringung, Haftpflicht). Nicht gewerbsmäßige Zucht dieser gefährlichen Hunde und ihrer Kreuzungen verboten (§ 6 Abs. 5). Bullterrier ist nicht gelistet. Daneben gefährlich im Einzelfall: bissige oder angriffslustige Hunde (§ 1).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht. Alle Hunde sind an der Leine zu führen bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten, Einkaufszentren, Fußgängerzonen und Haupteinkaufsbereichen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 5 Abs. 6 HuV SL). Vom 1. März bis 30. Juni dürfen Hunde im Jagdbezirk außerhalb eingefriedeter Flächen nicht unangeleint laufen, außer sie bleiben zuverlässig im Bereich des Weges (§ 33 Abs. 2 SJG). Gefährliche Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums sowie auf Zuwegen und in Treppenhäusern von Mehrfamilienhäusern an kurzer Leine und mit Maulkorb (§ 5 Abs. 3). Weitergehende Regeln durch Gemeinden per Polizeiverordnung.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Listenhunde: Wesenstest durch sachverständige Tierärztin/Tierarzt, alle drei Jahre zu erneuern (§ 6 HuV SL); gefährliche Hunde: Erlaubnis mit Sachkunde, Zuverlässigkeit, Haftpflicht und Kennzeichnung (§§ 2, 5 Abs. 4).
Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland (HuV SL), Fassung vom 15. Dezember 2022 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Saarland

Neunkirchen im Vergleich

Neunkirchen entspricht genau dem Median der 7 erfassten Städte in Saarland (84 €). In Saarland teilt sich Neunkirchen Platz 3 von 7 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Neunkirchen Platz 153 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Neunkirchen–84 €192 €
St. Ingbert 9 km 84 € 198 €
Homburg 12 km 96 € 216 €
Zweibrücken 17 km 110 € 260 €
Saarbrücken 18 km 120 € 288 €
Völklingen 26 km 96 € 240 €
Median Saarland–84 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Neunkirchen

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Neunkirchen für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Neunkirchen 192 € im Jahr: 84 € für den ersten und 108 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Neunkirchen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Neunkirchen gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.

Bis wann muss ich einen Hund in Neunkirchen anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Neunkirchen innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Neunkirchen befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Neunkirchen gilt: Hunde aus einem Tierheim: 12 Monate ab Anschaffung (nicht für gefährliche Hunde nach der saarländischen Polizeiverordnung).

Wann ist die Hundesteuer in Neunkirchen fällig?

Die Hundesteuersatzung von Neunkirchen nennt als Fälligkeit: halbjährlich zum 15. Februar und 15. August.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung für die Kreisstadt Neunkirchen vom 27.12.1994 in der Fassung des 5. Nachtrages vom 22.06.2017 (Ortsrecht 21.00)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
22. Juni 2017
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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