Hundesteuer Zweibrücken 2026
Stand: Satzung vom 8. Dezember 2022, geprüft am 1. Oktober 2026
In Zweibrücken kostet der erste Hund 110 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 150 €. Für einen gefährlichen Hund werden 650 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2023.
Hunde aus dem Zweibrücker Tierheim sind die ersten zwölf Monate steuerfrei.
Steuersätze in Zweibrücken
| Erster Hund | 110 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 150 € |
| Jeder weitere Hund | 200 € |
| Gefährlicher Hund | 650 € |
Als gefährlich gilt: Bissige, Wild oder Vieh hetzende, Menschen gefährlich anspringende oder übersteigert aggressive Hunde sowie Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und deren Abkömmlinge (§ 5 Abs. 3 und 4)
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Zweibrücken?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 110 € | 1.100 € |
| 2 Hunde | 260 € | 2.600 € |
| 3 Hunde | 460 € | 4.600 € |
| 1 gefährlicher Hund | 650 € | 6.500 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Zweibrücken: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Zweibrücken an. Hund in Zweibrücken anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Zweibrücken gilt:
- Hunde aus dem Zweibrücker Tierheim: die ersten zwölf Monate ab Übernahme
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 110 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag als Jahresbetrag zum 1. Juli.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Zweibrücken abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die für blinde, gehörlose oder völlig hilflose Personen unentbehrlich sind (nur ein Hund)
- Geprüfte Rettungshunde von Feuerwehr, Sanitäts- oder Rettungsdienst oder anerkannten Hilfsorganisationen
- Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierheimen untergebracht sind
- Schweißhunde anerkannter Führer sowie Jagdhunde bestätigter Jagdaufseher (höchstens zwei)
- Hunde aus dem Zweibrücker Tierheim: die ersten zwölf Monate ab Übernahme
Ermäßigt wird
- 50 % für höchstens zwei Wachhunde von Gebäuden mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude
- 50 % für höchstens zwei Jagdhunde von Jagdausübungsberechtigten mit Jagdschein
- Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde
Landesrecht in Rheinland-Pfalz
- Hundehaftpflicht
- In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Halter gefährlicher Hunde (gelistete Rassen und verhaltensauffällige Hunde) müssen eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden abschließen (§ 4 Abs. 2 LHundG; Erlaubnisvoraussetzung nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier (Typ). § 1 Abs. 2 LHundG: Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier sowie alle Hunde, die davon abstammen, sind gefährliche Hunde. Das gilt unwiderlegbar: Ein Wesenstest hebt die Einstufung nicht auf. Haltung nur mit Erlaubnis (berechtigtes Interesse, Sachkundeprüfung, Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, Haftpflicht, § 3) und Chip (§ 4 Abs. 3). Zucht, Vermehrung und Handel mit gefährlichen Hunden verboten; Unfruchtbarmachung kann angeordnet werden (§ 2). Die ADD nennt auch 'American Bully' als Abkömmling. Daneben gelten verhaltensauffällige Hunde als gefährlich (§ 1 Abs. 1).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Nur gefährliche Hunde sind außerhalb des befriedeten Besitztums sowie in Mehrfamilienhäusern (Zuwege, Treppenhäuser, Flure, Gemeinschaftsräume) anzuleinen und mit Maulkorb zu führen (§ 5 Abs. 4 LHundG; Ausnahme nur vom Maulkorb möglich, § 5 Abs. 5). Für alle anderen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Gefahrenabwehrverordnung (§ 8 LHundG i. V. m. § 43 POG).
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für gefährliche Hunde Sachkundeprüfung (§ 3 Abs. 2), Chip (§ 4 Abs. 3) sowie Anzeigepflichten bei Halter- oder Wohnortwechsel (§ 4 Abs. 4-6).
- Rechtsgrundlage
- Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004, Fassung vom 22. Dezember 2004 (geprüft am 28. September 2026)
Zweibrücken im Vergleich
Zweibrücken liegt 2 € über dem Median der 18 erfassten Städte in Rheinland-Pfalz (108 €). In Rheinland-Pfalz steht Zweibrücken auf Platz 11 von 18 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Zweibrücken Platz 351 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Zweibrücken | – | 110 € | 260 € |
| Homburg | 8 km | 96 € | 216 € |
| Neunkirchen | 17 km | 84 € | 192 € |
| St. Ingbert | 18 km | 84 € | 198 € |
| Pirmasens | 18 km | 108 € | 252 € |
| Saarbrücken | 27 km | 120 € | 288 € |
| Median Rheinland-Pfalz | – | 108 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Zweibrücken
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Zweibrücken für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Zweibrücken 260 € im Jahr: 110 € für den ersten und 150 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Zweibrücken einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Zweibrücken 650 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 110 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Zweibrücken anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Zweibrücken innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Zweibrücken befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Zweibrücken gilt: Hunde aus dem Zweibrücker Tierheim: die ersten zwölf Monate ab Übernahme.
Wann ist die Hundesteuer in Zweibrücken fällig?
Die Hundesteuersatzung von Zweibrücken nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag als Jahresbetrag zum 1. Juli.
Quelle
- Dokument
- Satzung der Stadt Zweibrücken über die Erhebung von Hundesteuer vom 14.11.2017, zuletzt geändert durch Satzung vom 08.12.2022 (Ortsrecht 2.1-1)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 8. Dezember 2022
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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