Hundesteuer Homburg 2026

In Homburg kostet der erste Hund 96 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 120 €. Für einen gefährlichen Hund werden 480 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2021.

Hunde aus einem gemeinnützigen Tierheim sind in Homburg die ersten zwölf Monate steuerfrei.

Erster Hund96 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen216 €pro Jahr
Gefährlicher Hund480 €pro Jahr

Steuersätze in Homburg

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2021
Erster Hund96 €
Zweiter Hund120 €
Jeder weitere Hund144 €
Gefährlicher Hund480 €

Als gefährlich gilt: Hunde nach § 1 Abs. 1 und § 6 Abs. 1 der saarländischen Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden; Steuer = normaler Satz mal 5 (§§ 3, 4 Abs. 2)

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Homburg?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 96 € 960 €
2 Hunde 216 € 2.160 €
3 Hunde 360 € 3.600 €
1 gefährlicher Hund 480 € 4.800 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Homburg: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Homburg an. Hund in Homburg anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundehaftpflicht. In Saarland ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  3. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Homburg gilt:
    • Hunde aus einer gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung mit Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz: die ersten zwölf Monate ab Übernahme (ein Hund pro Jahr)
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  4. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 96 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
  5. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Homburg abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe hilfebedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H)
  • Sanitäts- und Rettungshunde von Hilfsorganisationen des Katastrophenschutzes (jährlicher Nachweis)
  • Hunde aus einer gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung mit Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz: die ersten zwölf Monate ab Übernahme (ein Hund pro Jahr)
  • Keine Befreiung für gefährliche Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für Wachhunde von Gebäuden mehr als 300 m vom bebauten Ortsteil
  • 50 % für Jagdhunde mit Brauchbarkeitsprüfung im Jagdeinsatz
  • 50 % für ausgebildete Hilfshunde pflegebedürftiger Personen
  • 50 % für ausgebildete Besuchs- und Begleithunde im Einsatz in Pflegeeinrichtungen
  • Gefährliche Hunde: zweiter gefährlicher Hund 600 €, jeder weitere 720 € (Faktor 5)

Landesrecht in Saarland

Hundehaftpflicht
In Saarland ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für erlaubnispflichtige gefährliche Hunde: Nachweis einer Haftpflichtversicherung (mind. 1 Mio. Euro Personen-, 500.000 Euro Sachschäden, jährlich nachzuweisen) als Erlaubnisvoraussetzung (§ 2 Abs. 3 Nr. 4 HuV SL); gilt auch für Listenhunde ohne bestandenen Wesenstest (§ 6 Abs. 1).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Pit Bull Terrier. Haltung und Ausbildung dieser drei Rassen sind erlaubnispflichtig, solange nicht durch einen Wesenstest (sachverständige Tierärztin/Tierarzt) nachgewiesen ist, dass der einzelne Hund keine gesteigerte Aggressivität zeigt (§ 6 Abs. 1 HuV SL, widerlegbar). Die Bescheinigung ist alle drei Jahre neu nachzuweisen und verliert bei Halterwechsel ihre Gültigkeit (§ 6 Abs. 2). Wer den Test nicht besteht, gilt als gefährlich; Erlaubnis dann nur unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 3 (ab 18, Sachkunde, Zuverlässigkeit, ausbruchsichere Unterbringung, Haftpflicht). Nicht gewerbsmäßige Zucht dieser gefährlichen Hunde und ihrer Kreuzungen verboten (§ 6 Abs. 5). Bullterrier ist nicht gelistet. Daneben gefährlich im Einzelfall: bissige oder angriffslustige Hunde (§ 1).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht. Alle Hunde sind an der Leine zu führen bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten, Einkaufszentren, Fußgängerzonen und Haupteinkaufsbereichen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 5 Abs. 6 HuV SL). Vom 1. März bis 30. Juni dürfen Hunde im Jagdbezirk außerhalb eingefriedeter Flächen nicht unangeleint laufen, außer sie bleiben zuverlässig im Bereich des Weges (§ 33 Abs. 2 SJG). Gefährliche Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums sowie auf Zuwegen und in Treppenhäusern von Mehrfamilienhäusern an kurzer Leine und mit Maulkorb (§ 5 Abs. 3). Weitergehende Regeln durch Gemeinden per Polizeiverordnung.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Listenhunde: Wesenstest durch sachverständige Tierärztin/Tierarzt, alle drei Jahre zu erneuern (§ 6 HuV SL); gefährliche Hunde: Erlaubnis mit Sachkunde, Zuverlässigkeit, Haftpflicht und Kennzeichnung (§§ 2, 5 Abs. 4).
Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland (HuV SL), Fassung vom 15. Dezember 2022 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Saarland

Homburg im Vergleich

Homburg liegt 12 € über dem Median der 7 erfassten Städte in Saarland (84 €). In Saarland teilt sich Homburg Platz 5 von 7 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Homburg Platz 228 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Homburg–96 €216 €
Zweibrücken 8 km 110 € 260 €
Neunkirchen 12 km 84 € 192 €
St. Ingbert 17 km 84 € 198 €
Pirmasens 24 km 108 € 252 €
Saarbrücken 27 km 120 € 288 €
Median Saarland–84 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Homburg

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Homburg für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Homburg 216 € im Jahr: 96 € für den ersten und 120 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Homburg einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Homburg 480 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 96 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Homburg anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Homburg innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Homburg befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Homburg gilt: Hunde aus einer gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung mit Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz: die ersten zwölf Monate ab Übernahme (ein Hund pro Jahr).

Wann ist die Hundesteuer in Homburg fällig?

Die Hundesteuersatzung von Homburg nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Kreisstadt Homburg vom 20.11.2015 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 16.12.2020 (Satzungs-Nr. 20-3)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
16. Dezember 2020
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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