Hundesteuer Pirmasens 2026

In Pirmasens kostet der erste Hund 108 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 144 €. Für einen gefährlichen Hund werden 216 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Hunde aus dem Pirmasenser Tierheim sind zwölf Monate steuerfrei. Seit 2026 gibt es außerdem 30 % Rabatt für Hunde, mit denen ein Hundeführerschein oder eine Begleithundeprüfung bestanden wurde.

Erster Hund108 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen252 €pro Jahr
Gefährlicher Hund216 €pro Jahr

Steuersätze in Pirmasens

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund108 €
Zweiter Hund144 €
Jeder weitere Hund180 €
Gefährlicher Hund216 €

Als gefährlich gilt: Hunde, die nach § 1 des Landesgesetzes über gefährliche Hunde (LHundG) als gefährlich gelten (§ 9 Abs. 2)

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Pirmasens?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 108 € 1.080 €
2 Hunde 252 € 2.520 €
3 Hunde 432 € 4.320 €
1 gefährlicher Hund 216 € 2.160 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Pirmasens: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Pirmasens an. Hund in Pirmasens anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Pirmasens gilt:
    • Hunde aus dem Pirmasenser Tierheim: zwölf Kalendermonate ab der erstmaligen Übernahme
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 108 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Diensthunde, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird
  • Hunde, die für blinde, gehörlose oder völlig hilflose Personen unentbehrlich sind
  • Herdenschutzhunde
  • Schweißhunde anerkannter Führer nach § 35 Abs. 4 Landesjagdgesetz
  • Geprüfte Rettungshunde von Feuerwehr, Sanitäts- oder Rettungsdienst oder anerkannten Hilfsorganisationen
  • Hunde aus dem Pirmasenser Tierheim: zwölf Kalendermonate ab der erstmaligen Übernahme
  • Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierheimen untergebracht sind

Ermäßigt wird

  • 30 % nach bestandenem Hundeführerschein oder vergleichbarer Prüfung (z. B. FCI-Begleithundeprüfung), nicht für gefährliche Hunde
  • 50 % für höchstens zwei Wachhunde von Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude
  • Gewerbsmäßige Hundehändler versteuern zwei Hunde
  • Zwingersteuer für eingetragene Züchter: halber Satz je Zuchthund, höchstens das Doppelte des Satzes für den ersten Hund

Landesrecht in Rheinland-Pfalz

Hundehaftpflicht
In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Halter gefährlicher Hunde (gelistete Rassen und verhaltensauffällige Hunde) müssen eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden abschließen (§ 4 Abs. 2 LHundG; Erlaubnisvoraussetzung nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier (Typ). § 1 Abs. 2 LHundG: Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier sowie alle Hunde, die davon abstammen, sind gefährliche Hunde. Das gilt unwiderlegbar: Ein Wesenstest hebt die Einstufung nicht auf. Haltung nur mit Erlaubnis (berechtigtes Interesse, Sachkundeprüfung, Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, Haftpflicht, § 3) und Chip (§ 4 Abs. 3). Zucht, Vermehrung und Handel mit gefährlichen Hunden verboten; Unfruchtbarmachung kann angeordnet werden (§ 2). Die ADD nennt auch 'American Bully' als Abkömmling. Daneben gelten verhaltensauffällige Hunde als gefährlich (§ 1 Abs. 1).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Nur gefährliche Hunde sind außerhalb des befriedeten Besitztums sowie in Mehrfamilienhäusern (Zuwege, Treppenhäuser, Flure, Gemeinschaftsräume) anzuleinen und mit Maulkorb zu führen (§ 5 Abs. 4 LHundG; Ausnahme nur vom Maulkorb möglich, § 5 Abs. 5). Für alle anderen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Gefahrenabwehrverordnung (§ 8 LHundG i. V. m. § 43 POG).
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für gefährliche Hunde Sachkundeprüfung (§ 3 Abs. 2), Chip (§ 4 Abs. 3) sowie Anzeigepflichten bei Halter- oder Wohnortwechsel (§ 4 Abs. 4-6).
Rechtsgrundlage
Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004, Fassung vom 22. Dezember 2004 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Rheinland-Pfalz

Pirmasens im Vergleich

Pirmasens entspricht genau dem Median der 18 erfassten Städte in Rheinland-Pfalz (108 €). In Rheinland-Pfalz teilt sich Pirmasens Platz 7 von 18 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Pirmasens Platz 315 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Pirmasens–108 €252 €
Zweibrücken 18 km 110 € 260 €
Homburg 24 km 96 € 216 €
Kaiserslautern 30 km 120 € 288 €
Neunkirchen 35 km 84 € 192 €
St. Ingbert 37 km 84 € 198 €
Median Rheinland-Pfalz–108 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Pirmasens

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Pirmasens für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Pirmasens 252 € im Jahr: 108 € für den ersten und 144 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Pirmasens einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Pirmasens 216 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 108 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Pirmasens anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Pirmasens innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Pirmasens befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Pirmasens gilt: Hunde aus dem Pirmasenser Tierheim: zwölf Kalendermonate ab der erstmaligen Übernahme.

Wann ist die Hundesteuer in Pirmasens fällig?

Die Hundesteuersatzung von Pirmasens nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.

Quelle

Dokument
Satzung der Stadt Pirmasens über die Erhebung von Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 27.08.2025, geändert durch Satzung vom 16.12.2025
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
16. Dezember 2025
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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