Hundesteuer Kaiserslautern 2026
In Kaiserslautern kostet der erste Hund 120 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 168 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2022.
Hunde aus dem Tierheim des Tierschutzvereins Kaiserslautern sind zwei Jahre steuerfrei (ein Hund je Haushalt innerhalb von zehn Jahren).
Erster Hund120 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen288 €pro Jahr
Steuersätze in Kaiserslautern
| Erster Hund | 120 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 168 € |
| Jeder weitere Hund | 228 € |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Zusammen kosten zwei Hunde 288 €, drei Hunde 516 € im Jahr.
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst völlig hilfloser Personen (nur ein Hund)
- Geprüfte Rettungshunde im Feuerwehr-, Sanitäts-, Rettungsdienst oder Katastrophenschutz
- Hunde, die vorübergehend in Tierheimen untergebracht sind
- Schweißhunde anerkannter Führer (§ 35 Abs. 4 Landesjagdgesetz)
- Hunde aus dem Tierheim des Tierschutzvereins Kaiserslautern: 2 Jahre befreit, ein Hund je Haushalt innerhalb von 10 Jahren
- Nicht steuerbar: ausschließlich beruflich gehaltene Hunde, Diensthunde, Hunde wissenschaftlicher Einrichtungen
Ermäßigt wird
- 50 % für höchstens zwei Wachhunde bei Gebäuden mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 14 Tage bei der Stadt anmelden.
- Hund in Kaiserslautern anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Kaiserslautern abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (auf Antrag jährlich zum 01.07.)
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Rheinland-Pfalz
- Hundehaftpflicht
- In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Halter gefährlicher Hunde (gelistete Rassen und verhaltensauffällige Hunde) müssen eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden abschließen (§ 4 Abs. 2 LHundG; Erlaubnisvoraussetzung nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier (Typ). § 1 Abs. 2 LHundG: Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier sowie alle Hunde, die davon abstammen, sind gefährliche Hunde – unwiderlegbar, ein Wesenstest hebt die Einstufung nicht auf. Haltung nur mit Erlaubnis (berechtigtes Interesse, Sachkundeprüfung, Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, Haftpflicht, § 3) und Chip (§ 4 Abs. 3). Zucht, Vermehrung und Handel mit gefährlichen Hunden verboten; Unfruchtbarmachung kann angeordnet werden (§ 2). Die ADD nennt auch 'American Bully' als Abkömmling. Daneben gelten verhaltensauffällige Hunde als gefährlich (§ 1 Abs. 1).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Nur gefährliche Hunde sind außerhalb des befriedeten Besitztums sowie in Mehrfamilienhäusern (Zuwege, Treppenhäuser, Flure, Gemeinschaftsräume) anzuleinen und mit Maulkorb zu führen (§ 5 Abs. 4 LHundG; Ausnahme nur vom Maulkorb möglich, § 5 Abs. 5). Für alle anderen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Gefahrenabwehrverordnung (§ 8 LHundG i. V. m. § 43 POG).
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für gefährliche Hunde Sachkundeprüfung (§ 3 Abs. 2), Chip (§ 4 Abs. 3) sowie Anzeigepflichten bei Halter- oder Wohnortwechsel (§ 4 Abs. 4-6).
- Rechtsgrundlage
- Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004, Fassung vom 22. Dezember 2004 (geprüft am 28. September 2026)
Kaiserslautern im Vergleich
Kaiserslautern entspricht genau dem Median der 9 erfassten Städte in Rheinland-Pfalz (120 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Kaiserslautern Platz 118 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Kaiserslautern | – | 120 € | 288 € |
| Neustadt an der Weinstraße | 29 km | 105 € | 255 € |
| Bad Kreuznach | 45 km | 108 € | 216 € |
| Worms | 47 km | 144 € | 348 € |
| Ludwigshafen am Rhein | 49 km | 145 € | 325 € |
| Mannheim | 51 km | 144 € | 432 € |
| Median Rheinland-Pfalz | – | 120 € |
Quelle
- Dokument
- Satzung der Stadt Kaiserslautern über die Erhebung von Hundesteuer – Hundesteuersatzung – vom 07.12.2021
- Art der Quelle
- offizielle Service-Seite der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 7. Dezember 2021
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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