Hundesteuer Bitburg 2026
Stand: Satzung vom 22. September 2022, geprüft am 4. Oktober 2026
In Bitburg kostet der erste Hund 90 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 144 €. Für einen gefährlichen Hund werden 792 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Oktober 2022.
Steuersätze in Bitburg
| Erster Hund | 90 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 144 € |
| Jeder weitere Hund | 216 € |
| Gefährlicher Hund | 792 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 3: bissige Hunde, Wild oder Vieh hetzende oder reißende Hunde, Menschen aggressiv oder Gefahr drohend anspringende Hunde sowie Hunde mit übersteigerter Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder vergleichbaren Eigenschaften; bei Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und deren Abkömmlingen wird die Gefährlichkeit unwiderlegbar vermutet. Zweiter gefährlicher Hund 864 €, jeder weitere 936 € jährlich.
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Bitburg?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 90 € | 900 € |
| 2 Hunde | 234 € | 2.340 € |
| 3 Hunde | 450 € | 4.500 € |
| 1 gefährlicher Hund | 792 € | 7.920 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Bitburg: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tage nach Beginn der Haltung bei der Stadt Bitburg an. Hund in Bitburg anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Bitburg
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 90 € im Jahr. Fällig: Vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu je einem Viertel; erstmals einen Monat nach Zugang des Abgabenbescheides für die zurückliegende Zeit; auf Antrag jährlich am 1. Juli.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Bitburg abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Auf Antrag: unentbehrliche Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H), nur ein Hund; nicht für gefährliche Hunde
- Auf Antrag: aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebrachte Hunde; nicht für gefährliche Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % auf Antrag für erforderliche Wachhunde an Gebäuden mit mehr als 200 m Abstand zum nächsten bewohnten Gebäude, höchstens zwei Hunde; nicht für gefährliche Hunde
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Rheinland-Pfalz
- Hundehaftpflicht
- In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Wer einen gefährlichen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung nachweisen (Voraussetzung der Erlaubnis). Laut LHundG gelten mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier. Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier und alle Hunde, die von ihnen abstammen, gelten kraft Gesetz als gefährlich (§ 1 Abs. 2). Nach Auffassung der ADD können auch Hunde mit der Rassebezeichnung American Bully darunter fallen. Außerdem gelten Hunde als gefährlich, wenn sie sich im Einzelfall auffällig verhalten haben, etwa durch Beißen, aggressives Anspringen von Menschen oder Hetzen und Reißen von Wild oder Vieh (§ 1 Abs. 1).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums angeleint sein und einen Maulkorb tragen (§ 5 Abs. 4 LHundG). Für alle anderen Hunde regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Gefahrenabwehrverordnung (§ 8 LHundG). Im Wald gibt es keine gesetzliche Leinenpflicht. Das Landeswaldgesetz verlangt nur, dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht gestört wird (§ 22 Abs. 2 LWaldG). Jagdberechtigte dürfen wildernde Hunde töten (§ 33 Abs. 6 Landesjagdgesetz 2010). Landesforsten bittet, Hunde im Wald anzuleinen. Eine landesweite Regel zur Brut- und Setzzeit gibt es weder im Landeswaldgesetz noch im Landesjagdgesetz. Gemeinden und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten festlegen.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss dafür die erforderliche Sachkunde nachweisen (§ 3). Die Sachkundeprüfung legt man bei einer von der Landestierärztekammer benannten Person oder Stelle ab. Sie gilt nur zusammen mit dem Hund, mit dem sie abgelegt wurde (§ 3 Abs. 2).
- Rechtsgrundlage
- Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004, Fassung vom 22. Dezember 2004 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Bitburg im Vergleich
Bitburg liegt 15 € unter dem Median der 32 erfassten Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz (105 €). In Rheinland-Pfalz teilt sich Bitburg Platz 6 von 32 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Bitburg Platz 312 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Bitburg | – | 90 € | 234 € |
| Trier | 26 km | 120 € | 288 € |
| Wittlich | 26 km | 75 € | 193 € |
| Konz | 31 km | 96 € | 246 € |
| Daun | 33 km | 90 € | 220 € |
| Merzig | 60 km | 69 € | 207 € |
| Median Rheinland-Pfalz | – | 105 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bitburg
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Bitburg für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Bitburg 234 € im Jahr: 90 € für den ersten und 144 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Bitburg einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Bitburg 792 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 90 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Bitburg anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Bitburg innerhalb von 14 Tage nach Beginn der Haltung anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Bitburg fällig?
Die Hundesteuersatzung von Bitburg nennt als Fälligkeit: Vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu je einem Viertel; erstmals einen Monat nach Zugang des Abgabenbescheides für die zurückliegende Zeit; auf Antrag jährlich am 1. Juli.
Quelle
- Dokument
- Satzung der Stadt Bitburg über die Erhebung der Hundesteuer vom 2. September 2011 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 22. September 2022
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 22. September 2022
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
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