Hundesteuer Daun 2026

In Daun kostet der erste Hund 90 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 130 €. Für einen gefährlichen Hund werden 520 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Erster Hund90 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen220 €pro Jahr
Gefährlicher Hund520 €pro Jahr

Steuersätze in Daun

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund90 €
Zweiter Hund130 €
Jeder weitere Hund170 €
Gefährlicher Hund520 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 3 und 4: bissige Hunde, Wild oder Vieh hetzende oder reißende Hunde, Menschen aggressiv oder gefahrdrohend anspringende Hunde sowie Hunde mit übersteigerter Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe; unwiderlegbar auch Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und von diesen Rassen oder diesem Typ abstammende Hunde

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Daun?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 90 € 900 €
2 Hunde 220 € 2.200 €
3 Hunde 390 € 3.900 €
1 gefährlicher Hund 520 € 5.200 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Daun: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Daun an. Hund in Daun anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Daun
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 90 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; erstmalig für zurückliegende Zeit einen Monat nach Zugang des Abgabenbescheids; auf Antrag jährlich am 1. Juli.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Daun abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Unentbehrliche Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst völlig hilfloser Personen, nur ein Hund
  • Geprüfte Rettungshunde mit regelmäßigem und uneingeschränktem Einsatz im Feuerwehr-, Sanitäts-, Rettungsdienst oder bei anerkannten Hilfsorganisationen
  • Aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebrachte Hunde
  • Schweißhunde anerkannter Führerinnen und Führer nach § 35 Abs. 4 Landesjagdgesetz
  • Ausschließlich zur Berufsarbeit und Einkommenserzielung gehaltene und dafür notwendige Hunde
  • Auf Weisung in den Haushalt aufgenommene Diensthunde im Eigentum und auf Anschaffungskosten des Dienstherrn mit überwiegend öffentlich finanziertem Unterhalt
  • Von wissenschaftlichen Einrichtungen ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken gehaltene Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für erforderliche Wachhunde bei Gebäuden mit mehr als 200 m Luftlinie zum nächsten bewohnten Gebäude, höchstens zwei Hunde und keine gefährlichen Hunde

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Rheinland-Pfalz

Hundehaftpflicht
In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Wer einen gefährlichen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung nachweisen (Voraussetzung der Erlaubnis). Laut LHundG gelten mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier. Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier und alle Hunde, die von ihnen abstammen, gelten kraft Gesetz als gefährlich (§ 1 Abs. 2). Nach Auffassung der ADD können auch Hunde mit der Rassebezeichnung American Bully darunter fallen. Außerdem gelten Hunde als gefährlich, wenn sie sich im Einzelfall auffällig verhalten haben, etwa durch Beißen, aggressives Anspringen von Menschen oder Hetzen und Reißen von Wild oder Vieh (§ 1 Abs. 1).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums angeleint sein und einen Maulkorb tragen (§ 5 Abs. 4 LHundG). Für alle anderen Hunde regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Gefahrenabwehrverordnung (§ 8 LHundG). Im Wald gibt es keine gesetzliche Leinenpflicht. Das Landeswaldgesetz verlangt nur, dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht gestört wird (§ 22 Abs. 2 LWaldG). Jagdberechtigte dürfen wildernde Hunde töten (§ 33 Abs. 6 Landesjagdgesetz 2010). Landesforsten bittet, Hunde im Wald anzuleinen. Eine landesweite Regel zur Brut- und Setzzeit gibt es weder im Landeswaldgesetz noch im Landesjagdgesetz. Gemeinden und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten festlegen.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss dafür die erforderliche Sachkunde nachweisen (§ 3). Die Sachkundeprüfung legt man bei einer von der Landestierärztekammer benannten Person oder Stelle ab. Sie gilt nur zusammen mit dem Hund, mit dem sie abgelegt wurde (§ 3 Abs. 2).
Rechtsgrundlage
Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004, Fassung vom 22. Dezember 2004 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Rheinland-Pfalz

Daun im Vergleich

Daun liegt 15 € unter dem Median der 32 erfassten Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz (105 €). In Rheinland-Pfalz teilt sich Daun Platz 6 von 32 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Daun Platz 312 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Daun–90 €220 €
Wittlich 24 km 75 € 193 €
Mayen 31 km 90 € 180 €
Bitburg 33 km 90 € 234 €
Bad Münstereifel 40 km 75 € 250 €
Bad Neuenahr-Ahrweiler 44 km 108 € 240 €
Median Rheinland-Pfalz–105 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Daun

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Daun für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Daun 220 € im Jahr: 90 € für den ersten und 130 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Daun einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Daun 520 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 90 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Daun anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Daun innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Daun fällig?

Die Hundesteuersatzung von Daun nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; erstmalig für zurückliegende Zeit einen Monat nach Zugang des Abgabenbescheids; auf Antrag jährlich am 1. Juli.

Quelle

Dokument
Haushaltssatzung der Stadt Daun für das Haushaltsjahr 2026 vom 05.05.2026, § 5; Hundesteuersatzung vom 22.11.2018
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
5. Mai 2026
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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