Hundesteuer Daun 2026
Stand: Satzung vom 5. Mai 2026, geprüft am 4. Oktober 2026
In Daun kostet der erste Hund 90 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 130 €. Für einen gefährlichen Hund werden 520 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Steuersätze in Daun
| Erster Hund | 90 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 130 € |
| Jeder weitere Hund | 170 € |
| Gefährlicher Hund | 520 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 3 und 4: bissige Hunde, Wild oder Vieh hetzende oder reißende Hunde, Menschen aggressiv oder gefahrdrohend anspringende Hunde sowie Hunde mit übersteigerter Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe; unwiderlegbar auch Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und von diesen Rassen oder diesem Typ abstammende Hunde
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Daun?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 90 € | 900 € |
| 2 Hunde | 220 € | 2.200 € |
| 3 Hunde | 390 € | 3.900 € |
| 1 gefährlicher Hund | 520 € | 5.200 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Daun: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Daun an. Hund in Daun anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Daun
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 90 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; erstmalig für zurückliegende Zeit einen Monat nach Zugang des Abgabenbescheids; auf Antrag jährlich am 1. Juli.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Daun abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Unentbehrliche Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst völlig hilfloser Personen, nur ein Hund
- Geprüfte Rettungshunde mit regelmäßigem und uneingeschränktem Einsatz im Feuerwehr-, Sanitäts-, Rettungsdienst oder bei anerkannten Hilfsorganisationen
- Aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebrachte Hunde
- Schweißhunde anerkannter Führerinnen und Führer nach § 35 Abs. 4 Landesjagdgesetz
- Ausschließlich zur Berufsarbeit und Einkommenserzielung gehaltene und dafür notwendige Hunde
- Auf Weisung in den Haushalt aufgenommene Diensthunde im Eigentum und auf Anschaffungskosten des Dienstherrn mit überwiegend öffentlich finanziertem Unterhalt
- Von wissenschaftlichen Einrichtungen ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken gehaltene Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für erforderliche Wachhunde bei Gebäuden mit mehr als 200 m Luftlinie zum nächsten bewohnten Gebäude, höchstens zwei Hunde und keine gefährlichen Hunde
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Rheinland-Pfalz
- Hundehaftpflicht
- In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Wer einen gefährlichen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung nachweisen (Voraussetzung der Erlaubnis). Laut LHundG gelten mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier. Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier und alle Hunde, die von ihnen abstammen, gelten kraft Gesetz als gefährlich (§ 1 Abs. 2). Nach Auffassung der ADD können auch Hunde mit der Rassebezeichnung American Bully darunter fallen. Außerdem gelten Hunde als gefährlich, wenn sie sich im Einzelfall auffällig verhalten haben, etwa durch Beißen, aggressives Anspringen von Menschen oder Hetzen und Reißen von Wild oder Vieh (§ 1 Abs. 1).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums angeleint sein und einen Maulkorb tragen (§ 5 Abs. 4 LHundG). Für alle anderen Hunde regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Gefahrenabwehrverordnung (§ 8 LHundG). Im Wald gibt es keine gesetzliche Leinenpflicht. Das Landeswaldgesetz verlangt nur, dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht gestört wird (§ 22 Abs. 2 LWaldG). Jagdberechtigte dürfen wildernde Hunde töten (§ 33 Abs. 6 Landesjagdgesetz 2010). Landesforsten bittet, Hunde im Wald anzuleinen. Eine landesweite Regel zur Brut- und Setzzeit gibt es weder im Landeswaldgesetz noch im Landesjagdgesetz. Gemeinden und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten festlegen.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss dafür die erforderliche Sachkunde nachweisen (§ 3). Die Sachkundeprüfung legt man bei einer von der Landestierärztekammer benannten Person oder Stelle ab. Sie gilt nur zusammen mit dem Hund, mit dem sie abgelegt wurde (§ 3 Abs. 2).
- Rechtsgrundlage
- Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004, Fassung vom 22. Dezember 2004 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Daun im Vergleich
Daun liegt 15 € unter dem Median der 32 erfassten Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz (105 €). In Rheinland-Pfalz teilt sich Daun Platz 6 von 32 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Daun Platz 312 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Daun | – | 90 € | 220 € |
| Wittlich | 24 km | 75 € | 193 € |
| Mayen | 31 km | 90 € | 180 € |
| Bitburg | 33 km | 90 € | 234 € |
| Bad Münstereifel | 40 km | 75 € | 250 € |
| Bad Neuenahr-Ahrweiler | 44 km | 108 € | 240 € |
| Median Rheinland-Pfalz | – | 105 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Daun
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Daun für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Daun 220 € im Jahr: 90 € für den ersten und 130 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Daun einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Daun 520 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 90 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Daun anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Daun innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Daun fällig?
Die Hundesteuersatzung von Daun nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; erstmalig für zurückliegende Zeit einen Monat nach Zugang des Abgabenbescheids; auf Antrag jährlich am 1. Juli.
Quelle
- Dokument
- Haushaltssatzung der Stadt Daun für das Haushaltsjahr 2026 vom 05.05.2026, § 5; Hundesteuersatzung vom 22.11.2018
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 5. Mai 2026
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
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