Hundesteuer Bad Neuenahr-Ahrweiler 2026

In Bad Neuenahr-Ahrweiler kostet der erste Hund 108 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 132 €. Für einen gefährlichen Hund werden 360 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2021.

Erster Hund108 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen240 €pro Jahr
Gefährlicher Hund360 €pro Jahr

Steuersätze in Bad Neuenahr-Ahrweiler

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2021
Erster Hund108 €
Zweiter Hund132 €
Jeder weitere Hund132 €
Gefährlicher Hund360 €

Als gefährlich gilt: Bissige, Wild oder Vieh hetzende, Menschen gefährlich anspringende oder übersteigert aggressive Hunde sowie Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und deren Abkömmlinge (§ 5 Abs. 3 und 4)

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Bad Neuenahr-Ahrweiler?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 108 € 1.080 €
2 Hunde 240 € 2.400 €
3 Hunde 372 € 3.720 €
1 gefährlicher Hund 360 € 3.600 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Bad Neuenahr-Ahrweiler: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler an. Hund in Bad Neuenahr-Ahrweiler anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Bad Neuenahr-Ahrweiler
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 108 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. März; im ersten Jahr einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Diensthunde, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird
  • Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H; nur ein Hund)
  • Hunde zur Bewachung hauptberuflich gehaltener Herden
  • Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen untergebracht sind
  • Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen
  • Abgerichtete Hunde von Artisten oder Schaustellern
  • Befreiungen gelten längstens bis Jahresende und sind neu zu beantragen

Landesrecht in Rheinland-Pfalz

Hundehaftpflicht
In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Halter gefährlicher Hunde (gelistete Rassen und verhaltensauffällige Hunde) müssen eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden abschließen (§ 4 Abs. 2 LHundG; Erlaubnisvoraussetzung nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier (Typ). § 1 Abs. 2 LHundG: Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier sowie alle Hunde, die davon abstammen, sind gefährliche Hunde. Das gilt unwiderlegbar: Ein Wesenstest hebt die Einstufung nicht auf. Haltung nur mit Erlaubnis (berechtigtes Interesse, Sachkundeprüfung, Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, Haftpflicht, § 3) und Chip (§ 4 Abs. 3). Zucht, Vermehrung und Handel mit gefährlichen Hunden verboten; Unfruchtbarmachung kann angeordnet werden (§ 2). Die ADD nennt auch 'American Bully' als Abkömmling. Daneben gelten verhaltensauffällige Hunde als gefährlich (§ 1 Abs. 1).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Nur gefährliche Hunde sind außerhalb des befriedeten Besitztums sowie in Mehrfamilienhäusern (Zuwege, Treppenhäuser, Flure, Gemeinschaftsräume) anzuleinen und mit Maulkorb zu führen (§ 5 Abs. 4 LHundG; Ausnahme nur vom Maulkorb möglich, § 5 Abs. 5). Für alle anderen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Gefahrenabwehrverordnung (§ 8 LHundG i. V. m. § 43 POG).
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für gefährliche Hunde Sachkundeprüfung (§ 3 Abs. 2), Chip (§ 4 Abs. 3) sowie Anzeigepflichten bei Halter- oder Wohnortwechsel (§ 4 Abs. 4-6).
Rechtsgrundlage
Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004, Fassung vom 22. Dezember 2004 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Rheinland-Pfalz

Bad Neuenahr-Ahrweiler im Vergleich

Bad Neuenahr-Ahrweiler entspricht genau dem Median der 18 erfassten Städte in Rheinland-Pfalz (108 €). In Rheinland-Pfalz teilt sich Bad Neuenahr-Ahrweiler Platz 7 von 18 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Bad Neuenahr-Ahrweiler Platz 315 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Bad Neuenahr-Ahrweiler–108 €240 €
Rheinbach 15 km 90 € 240 €
Königswinter 15 km 90 € 300 €
Bonn 21 km 162 € 420 €
Andernach 23 km 90 € 198 €
Sankt Augustin 26 km 120 € 300 €
Median Rheinland-Pfalz–108 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bad Neuenahr-Ahrweiler

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Bad Neuenahr-Ahrweiler für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Bad Neuenahr-Ahrweiler 240 € im Jahr: 108 € für den ersten und 132 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Bad Neuenahr-Ahrweiler einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Bad Neuenahr-Ahrweiler 360 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 108 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Bad Neuenahr-Ahrweiler anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Bad Neuenahr-Ahrweiler innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Bad Neuenahr-Ahrweiler fällig?

Die Hundesteuersatzung von Bad Neuenahr-Ahrweiler nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. März; im ersten Jahr einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.

Quelle

Dokument
Satzung der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler über die Erhebung von Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 05.12.2011, zuletzt geändert durch Satzung vom 01.02.2021
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
1. Februar 2021
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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