Hundesteuer Bad Neuenahr-Ahrweiler 2026
Stand: Satzung vom 1. Februar 2021, geprüft am 1. Oktober 2026
In Bad Neuenahr-Ahrweiler kostet der erste Hund 108 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 132 €. Für einen gefährlichen Hund werden 360 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2021.
Steuersätze in Bad Neuenahr-Ahrweiler
| Erster Hund | 108 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 132 € |
| Jeder weitere Hund | 132 € |
| Gefährlicher Hund | 360 € |
Als gefährlich gilt: Bissige, Wild oder Vieh hetzende, Menschen gefährlich anspringende oder übersteigert aggressive Hunde sowie Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und deren Abkömmlinge (§ 5 Abs. 3 und 4)
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Bad Neuenahr-Ahrweiler?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 108 € | 1.080 € |
| 2 Hunde | 240 € | 2.400 € |
| 3 Hunde | 372 € | 3.720 € |
| 1 gefährlicher Hund | 360 € | 3.600 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Bad Neuenahr-Ahrweiler: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler an. Hund in Bad Neuenahr-Ahrweiler anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Bad Neuenahr-Ahrweiler
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 108 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. März; im ersten Jahr einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Diensthunde, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird
- Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H; nur ein Hund)
- Hunde zur Bewachung hauptberuflich gehaltener Herden
- Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen untergebracht sind
- Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen
- Abgerichtete Hunde von Artisten oder Schaustellern
- Befreiungen gelten längstens bis Jahresende und sind neu zu beantragen
Landesrecht in Rheinland-Pfalz
- Hundehaftpflicht
- In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Halter gefährlicher Hunde (gelistete Rassen und verhaltensauffällige Hunde) müssen eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden abschließen (§ 4 Abs. 2 LHundG; Erlaubnisvoraussetzung nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier (Typ). § 1 Abs. 2 LHundG: Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier sowie alle Hunde, die davon abstammen, sind gefährliche Hunde. Das gilt unwiderlegbar: Ein Wesenstest hebt die Einstufung nicht auf. Haltung nur mit Erlaubnis (berechtigtes Interesse, Sachkundeprüfung, Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, Haftpflicht, § 3) und Chip (§ 4 Abs. 3). Zucht, Vermehrung und Handel mit gefährlichen Hunden verboten; Unfruchtbarmachung kann angeordnet werden (§ 2). Die ADD nennt auch 'American Bully' als Abkömmling. Daneben gelten verhaltensauffällige Hunde als gefährlich (§ 1 Abs. 1).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Nur gefährliche Hunde sind außerhalb des befriedeten Besitztums sowie in Mehrfamilienhäusern (Zuwege, Treppenhäuser, Flure, Gemeinschaftsräume) anzuleinen und mit Maulkorb zu führen (§ 5 Abs. 4 LHundG; Ausnahme nur vom Maulkorb möglich, § 5 Abs. 5). Für alle anderen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Gefahrenabwehrverordnung (§ 8 LHundG i. V. m. § 43 POG).
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für gefährliche Hunde Sachkundeprüfung (§ 3 Abs. 2), Chip (§ 4 Abs. 3) sowie Anzeigepflichten bei Halter- oder Wohnortwechsel (§ 4 Abs. 4-6).
- Rechtsgrundlage
- Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004, Fassung vom 22. Dezember 2004 (geprüft am 28. September 2026)
Bad Neuenahr-Ahrweiler im Vergleich
Bad Neuenahr-Ahrweiler entspricht genau dem Median der 18 erfassten Städte in Rheinland-Pfalz (108 €). In Rheinland-Pfalz teilt sich Bad Neuenahr-Ahrweiler Platz 7 von 18 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Bad Neuenahr-Ahrweiler Platz 315 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Bad Neuenahr-Ahrweiler | – | 108 € | 240 € |
| Rheinbach | 15 km | 90 € | 240 € |
| Königswinter | 15 km | 90 € | 300 € |
| Bonn | 21 km | 162 € | 420 € |
| Andernach | 23 km | 90 € | 198 € |
| Sankt Augustin | 26 km | 120 € | 300 € |
| Median Rheinland-Pfalz | – | 108 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bad Neuenahr-Ahrweiler
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Bad Neuenahr-Ahrweiler für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Bad Neuenahr-Ahrweiler 240 € im Jahr: 108 € für den ersten und 132 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Bad Neuenahr-Ahrweiler einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Bad Neuenahr-Ahrweiler 360 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 108 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Bad Neuenahr-Ahrweiler anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Bad Neuenahr-Ahrweiler innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Bad Neuenahr-Ahrweiler fällig?
Die Hundesteuersatzung von Bad Neuenahr-Ahrweiler nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. März; im ersten Jahr einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
Quelle
- Dokument
- Satzung der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler über die Erhebung von Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 05.12.2011, zuletzt geändert durch Satzung vom 01.02.2021
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 1. Februar 2021
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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